Die Förderung von Personalkosten ist für viele gemeinnützige Organisationen eine große Herausforderung. Nicht alle Arbeiten lassen sich in der gewünschten Qualität und im notwendigen Umfang ehrenamtlich erbringen. Im Rahmen von Förderprojekten lassen sich solche Kosten manchmal durch Stiftungen oder Lotteriemittel fördern. Aber der Bedarf ist meist größer als das dort verfügbare Fördervolumen.
Unser Interviewpartner Wilfried Roskamp
Eine Förderoption die dabei gerne übersehen wird, ist die Personalförderung durch die Jobcenter. Wilfried Roskamp, Fallmanager in einem Jobcenter hat uns zu dem Thema angesprochen und wir haben die Gelegenheit für eine kurzes Interview genutzt.
FL: Lieber Herr Roskamp, warum sind gemeinnützige Organisationen ein guter Kooperationspartner für die Agenturen für Arbeit?
Wilfried Roskamp: Ich arbeite als Fallmanager im Jobcenter und gleichzeitig gehöre ich zur Freien evangelischen Gemeinde und arbeite ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit. Ich kenne also die Bedürfnisse beider Seiten.
Ich sehe mich an der Schnittstelle zwischen Sozialverwaltung und gemeinnützigen Trägern, weshalb mein Anliegen ist, die Gemeinden und Verbände über die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu informieren, damit Projekte realisiert werden können, die Hoffnung vermitteln.
FL: Wie kann eine solche Förderung in der Praxis funktionieren?
Wilfried Roskamp: Manchmal gibt es gute Ideen, aber es fehlt an Mitarbeitern. Bei einem Projekt zur Integration Neuzugewanderter suchte eine Kirchengemeinde einen „Stadtteil-Manager“, der als fester Ansprechpartner vor Ort wirken sollte. Mit ehrenamtlichen Kräften kommt man bei solchen Vorhaben schnell an seine Grenzen.
Das Jobcenter vermittelte uns dann einen katholischen, beinamputierten, langzeit-arbeitslosen Theologen, der sich mit großem Eifer sein neues Aufgabenfeld aufgebaut hat. Die Stelle wurde dabei vom Jobcenter nach § 16i SGBII gefördert.
Er hat dabei eine Qualifizierung zum „Community Organizer“ erfolgreich abgeschlossen, die ebenfalls vom Jobcenter finanziert wurde – und, es hat gepasst und alle Beteiligten waren glücklich.
FL: Wie sieht die Förderung in einem solchen Fall konkret aus?
Wilfried Roskamp: Das Jobcenter fördert Arbeitsverträge für Langzeitarbeitslose über einen Zeitraum von 2 bzw. 5 Jahren. Bei Menschen, die seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind, erhält der neue Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse für die Dauer von zwei Jahren. Der Zuschuss beträgt dabei im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Bei Menschen, die noch länger arbeitslos sind, können sich die Lohnkostenzuschüsse sogar über 5 Jahre erstrecken und betragen in den ersten beiden Jahren 100 %!
Zusätzlich werden Kosten für eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) der neuen Mitarbeiterin bzw. des neuen Mitarbeiters übernommen, was dabei unterstützt, sich in den Arbeitsalltag und das Unternehmen zu integrieren.
Wenn der neue Mitarbeitende dann während der Beschäftigung an einer Weiterbildung teilnimmt, werden diese Kosten ebenfalls übernommen.
Voraussetzung ist die Einstellung von Personen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind. Die Förderung richtet sich an alle Arbeitgeber, die Beschäftigungsmöglichkeiten, auch in Teilzeit, für langzeitarbeitslose Menschen zur Verfügung stellen.
FL: Und wie komme ich an solche potenzielle Arbeitskräfte und die Förderung?
Wilfried Roskamp: Das Jobcenter vermittelt Ihnen geeignete Bewerberinnen und Bewerber und unterstützt Sie bei der Stellenbesetzung sowie der Beantragung der Förderleistung.
FL: Ist das Ganze nicht riskant für mich als Träger? Langzeitarbeitslose sind ja nicht unbedingt immer für unsere anspruchsvollen Tätigkeiten geeignet.
Wilfried Roskamp: Für Menschen, die an einer Vermittlung teilnehmen, erfolgt vorher die Stabilisierung der Grundarbeitsfähigkeiten durch einen 1-€-Job. Weiter kann der Träger durch ein Praktikum feststellen, ob es tatsächlich zusammen„passt“.
Nach meiner Erfahrung kann der Einsatz besonders in folgenden Bereichen für gemeinnützige Träger Sinn machen: Bereich Küche, Hausmeister, Service, Buchhaltung, usw. Auch auf dem ersten Arbeitsmarkt ist eine Förderung möglich.
Um größere Projekte, z. B. Kleiderkammer oder Begegnungs-Cafe zu realisieren, gäbe es die Möglichkeit, den Leiter über eine Lotterie, z. B. Glücksspirale oder Fernsehlotterie zu finanzieren, den Anleiter durch das Jobcenter, der dann die 1-€-Jobber betreut, die z. B. den Service machen.
Insgesamt eine Win-win-Situation – für den Träger, den Betroffenen und das Jobcenter.
FL: Gibt es noch weitere Förderbereiche, auf die Sie hinweisen möchten?
Wilfried Roskamp: Ähnliche Förderungen gibt es von der Agentur für Arbeit für die Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr. Bei Nachweis einer Minderleistung könnte eine Förderung von bis 50 % für 2 Jahre erfolgen.
So kann man mit Kreativität und Liebe zu den Menschen etwas Gutes tun und die Unternehmensziele trotzdem realisieren.
FL: Wo kann man weitere Informationen erhalten?
Wilfried Roskamp: Die Agentur für Arbeit gibt auf Ihren Internetseiten einen ersten Überblick über das Förderangebot für Unternehmen und Organisationen. Am einfachsten nehmen Sie aber direkten Kontakt zu Ihrem lokalen Jobcenter auf. Dort wird man Sie gerne individuell beraten.
FL: Sie engagieren sich selbst auch ehrenamtlich. Wie versuchen Sie das Thema voran zu bringen?
Gründer und Geschäftsführer des Unternehmens Förderlotse Torsten Schmotz, Seniorberater, Hochschuldozent und Fachautor, seit 2006 ist das Fördermittel-Fundraising sein beruflicher Schwerpunkt.
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