Fördermittel für gemeinnützige Aktivitäten in Schleswig-Holstein


Schleswig-Holstein verfügt über eine engagierte und lebendige Zivilgesellschaft, die in Städten, Küstenregionen und ländlichen Räumen wichtige Impulse setzt. Für gemeinnützige Organisationen stehen vielfältige Förderquellen bereit. Dazu zählen Programme des Landes und seiner Ministerien, europäische Fonds, regionale und überregionale Stiftungen sowie Initiativen aus Wirtschaft und Bürgerschaft.

In diesem Beitrag unserer Blogserie zu den Fördermöglichkeiten in den Bundesländern erhalten Sie eine Zusammenstellung zentraler Anlaufstellen in Schleswig-Holstein. Ziel ist es, Ihnen die Orientierung zu erleichtern, relevante Förderangebote schneller zu erkennen und Ihre Projekte wirkungsvoll zu positionieren.

Schleswig-Holstein – die Struktur der Fördermöglichkeiten

Schleswig-Holstein schöpft den Großteil seiner Fördermittel für gemeinnützige Aktivitäten aus der öffentlichen Hand. Auf Landesebene steuern die Ministerien zentral wichtige Programme, die zum Teil auch über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) vergeben werden.

Neben staatlichen Förderern ist auch die private Förderlandschaft in Schleswig-Holstein zuverlässiger Partner. Es gab im Jahr 2024 laut Bundesverband Deutscher Stiftungen 813 Stiftungen im Land. Damit liegt die Stiftungsdichte kurz unter dem Bundesdurchschnitt. Daneben stehen regionale Lotteriefonds und Serviceclubs, Unternehmen und Finanzinstitute mit Unterstützungsmöglichkeiten bereit und runden das Portfolio ab. EU‑Fonds wie der ESF und EFRE eröffnen weitere Finanzierungsmöglichkeiten.

Die Ministerien in Schleswig-Holstein als Förderpartner für gemeinnützige Aktivitäten

Der Großteil der Mittel des Landes Schleswig-Holstein werden über die Fachministerien vergeben. Das Land lobt aber zum Beispiel auch direkt einen Kunstpreis aus, der jährlich vergeben wird. Auch gibt es den Bibliothekspreis Mehr als nur Lesen sowie eine Vielzahl anderer Preise

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Die Engagementstrategie Schleswig-Holstein stärkt die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement im ganzen Land. Ein zentraler Bestandteil sind die Programmkommunen, die gezielt dabei unterstützt werden, engagementfreundliche Strukturen aufzubauen und weiterzuentwickeln. Dazu gehören Qualifizierungen, Beratungsangebote und der Ausbau lokaler Anlaufstellen wie Freiwilligenagenturen und Ehrenamtsbüros. Gemeinnützige Organisationen profitieren von diesen Maßnahmen direkt, da sie in kommunale Netzwerke eingebunden werden, Zugang zu Fortbildungen erhalten und an Projekten mitwirken können, die im Rahmen der Strategie finanziell gefördert werden. Dadurch entstehen konkrete zusätzliche Fördermöglichkeiten und stabile Strukturen, die das Engagement vor Ort nachhaltig stärken.

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Das Programm „Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig‑Holstein“ unterstützt freiwilliges Engagement in Schleswig-Holstein. Es richtet sich an gemeinnützige Initiativen und Vereine, die ehrenamtliches Engagement fördern, etwa im Bereich Wohlfahrtswesen und Mildtätigkeit. Anträge können von Organisationen mit Sitz oder Tätigkeit im Land gestellt werden; Auslandsvorhaben sind ausgeschlossen.

Mit dem Programm PORT Plus fördert das Land Schleswig-Holstein gezielt die gesellschaftliche und politische Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Ziel ist es, Hemmnisse abzubauen, Selbstorganisation zu stärken und migrantischen Organisationen mehr Sichtbarkeit zu geben. Das Programm MaTZ richtet sich ebenfalls an Erwachsene mit Migrationshintergrund und stärkt das Zusammenleben vor Ort. Gefördert werden lokal wirksame Projektideen mit maximal einjähriger Laufzeit, die Begegnung ermöglichen, Teilhabe fördern und Barrieren reduzieren.

Das Förderprogramm „Förderung allgemeiner sozialer Maßnahmen für wohlfahrtsunabhängige Träger“ in Schleswig-Holstein richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die nicht an einen Wohlfahrtsverband gebunden sind. Gefördert werden soziale Projekte mit Sitz im Land, die bestimmte Qualitäts- und Verwaltungsbedingungen erfüllen. Organisatorisch eingebettet ist diese Förderung in eine Landesrichtlinie, die Voraussetzungen, Antragsverfahren und Fördersätze festlegt.

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Für den Bereich Klimaschutz können Vereine und Verbände auch auf Mittel aus dem EFRE-Programm zurückgreifen. Das europäische Förderinstrument unterstützt in Schleswig-Holstein Projekte, die zur Energieeinsparung, zur Reduktion von Treibhausgasemissionen oder zur Stärkung nachhaltiger Strukturen beitragen. Gefördert werden zum Beispiel energetische Modernisierungen, ressourcenschonende Maßnahmen oder Angebote der Umwelt- und Klimabildung. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben im Land umgesetzt werden und einen nachweisbaren Beitrag zu den Klimaschutzzielen leisten.

Das Ministerium unterstützt auch gezielt Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Gefördert werden Projekte, die Lebensräume erhalten oder neu schaffen, Zucht- und Auswilderungsmaßnahmen umsetzen oder einen Beitrag zur wissenschaftlichen Begleitung und Öffentlichkeitsarbeit im Artenschutz leisten. Auch die Anschaffung von Geräten und Maschinen zur Durchführung der Arbeiten kann bezuschusst werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz im Land.

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Betreuungsvereine übernehmen in Schleswig-Holstein eine zentrale Rolle im Betreuungswesen. Sie gewinnen ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, unterstützen Angehörige und freiwillig Engagierte bei ihrer Tätigkeit und informieren die Öffentlichkeit zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Die Förderung dient dazu, die Qualität dieser Querschnittsarbeit zu sichern und weiterzuentwickeln. Antragsberechtigt sind Betreuungsvereine, die nach dem Landesbetreuungsgesetz anerkannt sind und ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben.


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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Die Landesregierung stärkt die bildende Kunst in Schleswig-Holstein mit einer gezielten Projektförderung. Unterstützt werden Vorhaben von professionellen Künstlerinnen und Künstlern, Kunstvereinen und Kunsteinrichtungen, sofern sie im Land ansässig sind oder ihr Projekt hier realisieren. Gefördert werden ausschließlich noch nicht begonnene Projekte. Seit 2024 können Ausstellende zudem eine Vergütung erhalten, die sich an der bundesweiten Leitlinie des Berufsverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler orientiert. Auch Kunstvereine und Institutionen können diese Vergütung für ihre Ausstellungsprojekte beantragen.

Die Soziokultur hat in Schleswig-Holstein einen festen Platz in der kulturellen Infrastruktur des Landes. Gefördert werden sowohl die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur als auch Projekte, die niedrigschwellige kulturelle Arbeit leisten und an der Schnittstelle von Kultur, Bildung, Jugend- und Sozialarbeit wirken. Dazu gehören unter anderem das „Kindertheater des Monats“ sowie Initiativen, die die Attraktivität und strukturelle Entwicklung soziokultureller Einrichtungen stärken. Unterstützt werden Vorhaben, die kulturelle Bildung fördern, kreatives Arbeiten ermöglichen und soziale Teilhabe für Menschen aller Altersgruppen und gesellschaftlichen Hintergründe sicherstellen.

Mit der ergänzenden Strukturförderung erhalten soziokulturelle Zentren und Initiativen zudem die Möglichkeit, ihre Organisation langfristig zu stärken. Das Land verfolgt damit das Ziel, ein verlässliches und zugängliches Kulturangebot in allen Regionen zu sichern und die Beteiligung von Gemeinden und Kreisen in der Grundförderung auszubauen.

Das Land unterstützt die professionellen Freien Darstellenden Künste in Schleswig-Holstein, um ihre Vielfalt und Qualität langfristig zu sichern. Gefördert werden freie Theater, Ensembles und Einzelkünstlerinnen und -künstler, die kontinuierlich professionell arbeiten. Antragsberechtigt sind Berufstheater mit eigener Spielstätte, einem festen Ensemble und regelmäßigem Spielbetrieb. Voraussetzung sind ein Sitz im Land, mindestens vier Jahre kontinuierliche Tätigkeit sowie nachweisbare künstlerische Produktionen.

Auch der Europäische Sozialfonds (ESF) eröffnet in Schleswig-Holstein gemeinnützigen Organisationen Finanzierungsmöglichkeiten in Bereichen wie Qualifizierung, Teilhabe und soziale Innovation. Gefördert werden Projekte, die etwa die Arbeitsmarktintegration fördern, Engagement von Freiwilligen stärken oder soziale Einrichtungen unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme in Schleswig-Holstein umgesetzt wird und einen klaren Beitrag zu den Zielen des ESF-Programms im Land leistet.

Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein

Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein ist einer der zentralen Akteure im Natur- und Klimaschutz des Landes. Sie unterstützt Projekte, die Moore, Wälder und andere wertvolle Lebensräume erhalten oder renaturieren und so gefährdete Tier- und Pflanzenarten schützen. Förderfähig sind unter anderem Vorhaben von Vereinen, Kommunen, Stiftungen und anderen Trägern, die auf den dauerhaften Erhalt von Naturschutzflächen abzielen. Die Stiftung begleitet sowohl kleinere lokale Projekte als auch umfangreiche Maßnahmen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum biologischen Klimaschutz in Schleswig-Holstein.

Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein

Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein stärkt die kulturelle Infrastruktur im Land und fördert Projekte aus Bereichen wie bildender Kunst, Musik, Theater und Literatur. Im Fokus stehen Vorhaben, die kulturelle Vielfalt sichtbar machen, innovative Formate erproben oder die kulturelle Teilhabe im Land erweitern. Die Stiftung vergibt in der Regel projektbezogene Zuschüsse, teils auch strukturbildende Förderungen über längere Zeiträume. Antragsberechtigt sind kulturelle Institutionen, Vereine und Initiativen, die ein überzeugendes künstlerisches Konzept und einen klaren Bezug zu Schleswig-Holstein nachweisen.

Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein

Die Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein engagiert sich für Kunst, Kultur und Denkmalschutz im Land. Gefördert werden gemeinnützige Projekte, die das kulturelle Erbe bewahren, neue kulturelle Impulse setzen oder kulturelle Teilhabe ermöglichen – etwa Ausstellungen, Festivals, Publikationen oder Maßnahmen zum Erhalt historischer Bauten. Die Stiftung legt besonderen Wert auf den regionalen Bezug der Vorhaben und arbeitet überwiegend mit projektbezogenen Zuschüssen, die auch kleineren und mittleren Trägern den Zugang zur Förderung eröffnen.

BINGO! – Die Umweltlotterie

Die Projektförderung durch „BINGO! – Die Umweltlotterie“ ist in Schleswig-Holstein ein bedeutendes Instrument zur Unterstützung von Umwelt-, Natur- und Bildungsprojekten und sie umfasst zudem Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit. Gefördert werden Projekte, die natürliche Lebensräume stärken, Umweltbewusstsein fördern oder nachhaltige Entwicklung unterstützen. Dazu gehören Maßnahmen zur Biodiversität, Umweltbildung und zur Reduktion von Umweltbelastungen ebenso wie entwicklungspolitische Initiativen, die die Ziele der Agenda 2030 aufgreifen und globale Partnerschaften stärken.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und Initiativen, die im Land tätig sind oder einen klaren Bezug zu Schleswig-Holstein herstellen. Die Mittel stammen aus den Zweckerträgen der Umweltlotterie und werden durch einen Vergaberat entschieden. Gefördert werden sowohl niedrigschwellige lokale Projekte als auch größere Vorhaben, sofern sie fachlich überzeugend und nachhaltig angelegt sind.


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Die "private" Förderlandschaft für gemeinnützige Aktivitäten in Schleswig-Holstein

Neben den staatlichen Förderangeboten verfügt Schleswig-Holstein über eine breite Palette weiterer Unterstützungsstrukturen. Verschiedene regionale Initiativen, Stiftungen, Unternehmen und zivilgesellschaftliche Akteure eröffnen zusätzlichen Zugang zu Fördermitteln für gemeinnützige Projekte im Land. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von Förderpartnern, die ihren Schwerpunkt auf Schleswig-Holstein und seine Regionen legen.

Stiftung Nordfriesland

Die Stiftung Nordfriesland wurde 1973 vom Kreis Nordfriesland gegründet mit dem Ziel, Kultur und Erwachsenenbildung im Kreisgebiet zu fördern. Sie ist Trägerin der Kreismusikschule Nordfriesland und des Kreisarchivs und unterstützt zahlreiche Kulturträger durch institutionelle und projektbezogene Förderung. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Förderung der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe im Nordfriesischen Raum.

Axel‑Bourjau‑Stiftung

Die Axel‑Bourjau‑Stiftung mit Sitz in Büchen fördert gezielt Kinder- und Jugendarbeit in der Region sowie Bildung, Erziehung und kirchliche Projekte. Antragsberechtigt sind steuerbegünstigte Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Büchen und Umgebung. Die Stiftung wurde 2005 von Axel Bourjau gegründet und setzt ihre Fördermittel schwerpunktmäßig im lokalen Umfeld von Büchen ein.

Auch die Bürgerstiftungen sind ein guter Partner für lokale oder regionale Projekte in Schleswig Holstein. Laut Bundesverband Deutscher Stiftungen gibt es in dem Bundesland zehn aktive Bürgerstiftungen.

Unser Norden Stiftung

Die Unser Norden Stiftung mit Sitz in Schwentinental engagiert sich seit 2011 für gemeinnützige Projekte in Norddeutschland, insbesondere für Kinder, Jugendliche und Seniorinnen und Senioren. Unterstützt wird sie dabei maßgeblich von der Genossenschaft coop eG sowie der Handelsgruppe REWE. Gefördert werden Initiativen in den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Forschung, Kunst, Kultur und Sport. Spenden- und Pfandbonaktionen sowie direkte Zuschüsse werden eingesetzt, um praxisnahe Projekte zu stärken – von Begleitung trauernder Kinder über inklusive Sportturniere bis hin zu Aktion zur Lebensrettung im Handball.

Stiftung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen in Elmshorn

Die Stiftung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen in Elmshorn wurde am 12. Juni 1986 eingerichtet und widmet sich gezielt der Förderung der Restaurierung und des langfristigen Erhalts historischer Bauwerke in der Stadt. Förderfähig sind Projekte zur denkmalgerechten Sanierung mit Standort in Elmshorn; Anträge können jederzeit gestellt werden. Die Mittel stammen aus Zustiftungen und Spenden, und die Vergabe erfolgt projektbezogen über die Geschäftsstelle der Stiftung.

NORDMETALL-Stiftung

Die NORDMETALL-Stiftung fördert gemeinnützige Projekte mit klarem Fokus auf die norddeutschen Bundesländer – darunter auch Schleswig-Holstein. Ihr Förderprogramm richtet sich entlang der drei strategischen Schwerpunkte Bildung & Wissenschaft, Gesellschaft und Kultur. Gefördert werden insbesondere Projekte, die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren stärken und nachhaltige Wirkung entfalten, etwa in der MINT-Bildung, im Engagement für demokratische Teilhabe oder in der Publikumsorientierung von Museen und Festivals.

NORDAKADEMIE-Stiftung

Die NORDAKADEMIE-Stiftung mit Sitz in Elmshorn wurde von der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft gegründet und fördert Projekte in den Bereichen Wissenschaft & Forschung, Bildung sowie Kunst & Kultur. Als förderfähige Vorhaben gelten insbesondere inter- oder transdisziplinäre Kooperationen, digitale Transformationsprozesse und Projekte mit gesellschaftlichem Nutzen— idealerweise mit Wirkung in Norddeutschland.

Besonders zur Weihnachtszeit lohnt es sich, genau zu schauen welche Aktionen stattfinden. „Hand in Hand für Norddeutschland“ ist zum Beispiel eine jährliche Benefizaktion des NDR, bei der Spenden für gemeinnützige Projekte in den norddeutschen Bundesländern gesammelt werden. Die Aktion findet traditionell im Dezember statt und wird im gesamten NDR-Programm begleitet. Alle eingehenden Spenden kommen vollständig den beteiligten Organisationen zugute.

Hilfreiche Tipps zur Förderpartner-Suche in Schleswig-Holstein

Eine erfolgreiche Fördermittelakquise beginnt häufig direkt im eigenen Umfeld. Für Projekte in Schleswig-Holstein lohnt es sich, zunächst die lokalen und regionalen Förderpartner sorgfältig zu sondieren, denn ein großer Teil der Förderlandschaft wirkt unmittelbar vor Ort. Kommunen, Kreise, regionale Stiftungen, Serviceclubs und engagierte Unternehmen bieten oft niedrigschwellige und gut erreichbare Unterstützungsstrukturen. Nutzen Sie zudem Ihr Netzwerk: Kolleginnen und Kollegen, Beiratsmitglieder oder befreundete Organisationen verfügen nicht selten über wertvolle Kontakte zu Förderinstitutionen und können neue Wege eröffnen. Erst wenn die lokalen Möglichkeiten geprüft sind, empfiehlt sich der Blick auf landesweite Programme, Bundesmittel und EU-Fonds, um das vollständige Potenzial auszuschöpfen.

Auch die Analyse vergleichbarer Projekte in Schleswig-Holstein ist ein hilfreicher Schritt. Wer sich anschaut, wie andere Einrichtungen ihre Angebote finanzieren, erhält wichtige Hinweise auf passende Fördergeber und erfolgversprechende Kombinationen verschiedener Finanzierungsquellen. Webseiten von Vereinen und Stiftungen, Presseberichte, Förderhinweise oder die Öffentlichkeitsarbeit regionaler Akteure bieten wertvolle Orientierung. So können Sie Ihr eigenes Förderkonzept gezielt an bewährten Modellen ausrichten und Ihre Chancen deutlich erhöhen.

Wenn Sie selbst weitere spannende Förderpartner aus Schleswig-Holstein kennen oder Erfahrungen teilen möchten, freuen wir uns über Ihre Hinweise und Kommentare.

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Eva Wieners

Über den Autor/die Autorin

Dr. Eva Wieners hat mehr als zehn Jahre Erfahrung in der internationalen Fördermittelakquise für Organisationen aus Europa, Asien und Südamerika.



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