Fördermöglichkeiten für gemeinnützige Aktivitäten durch die Europäische Union


Um die Fördermöglichkeiten der Europäischen Union ranken sich viele Mythen und Vorurteile. Einige vermuten in Brüssel einen gefüllten Geldspeicher, zu dem nur Expertinnen und Experten mit hervorragenden persönlichen Kontakten Zugang haben. Andere glauben, EU-Programme seien nur für Großprojekte relevant und wieder andere haben sich über das Thema noch gar keine Gedanken gemacht.

In unserer Beratungspraxis für gemeinnützige Träger spielen EU-Fördergelder eine wichtige Rolle. Die aktuelle EU-Förderperiode 2021 – 2027 nimmt gerade immer mehr an Fahrt auf. Attraktive Förderprogramme werden nach und nach ausgeschrieben. Daher zeigt dieser Blogartikel auf, was EU-Förderung bedeutet und welche Fördermöglichkeiten der Europäischen Union es gibt.

So nutzen gemeinnützige Träger die europäische Förderlandschaft

In Deutschland werden zahlreiche Projekte, Unternehmen und Träger mit Fördermitteln der EU unterstützt. Wie wir Europa für die Förderung des gemeinnützigen Bereichs nutzen können, wird an den folgenden Beispielen nachvollziehbar:

  • Das Projekt EMMI Empowerment für Eltern mit migrationsspezifischem Unterstützungsbedarf im ländlichen Raum - des DRK wird im Rahmen des ESF-Modellprogramms „Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder“ gefördert.
  • Bei "Im Dialog für meine Stadt" geht es um den Jugenddialog für politische Teilhabe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Das Projekt der Bürgerstiftung Stuttgart wurde durch Erasmus+ kofinanziert.
  • Der Flüchtlingsrat Berlin e. V. führt gemeinsam mit seinem Projektpartner KommMit e. V ein AMIF- Projekt namens "Entwicklung und Umsetzung von Qualitätsstandards in der Aufnahme von Asylsuchenden" zur Verbesserung der Asylaufnahmestrukturen in Berlin und zur Beratung von Asylsuchenden durch. 
  • Das Projekt Le Passe-Partout – Der Weltenbummler: Kinder entdecken den Oberrhein anhand eines pädagogischen Onlinespiels zur Entwicklung eines zweisprachigen Onlinespiels, das zu einer Steigerung der Identifikation mit dem Oberrhein von Jugendlichen beiträgt, konnte über INTEREG gefördert werden.
  • Für den Umbau des Jugendzentrums in Staufenberg konnten Mittel aus dem Europäischen Solidaritätskorps gewonnen werden, damit die Jugendlichen einen Ort nach ihren Bedürfnissen gestalten können.
  • In und rund um den Odenwald entstanden in der LEADER-Förderperiode 2014-2020 viele Projekte. Mit den Fördergeldern wurden neue Sport- und Freizeitmöglichkeiten geschaffen, soziale und integrative Projekte umgesetzt, Gemeinschaftseinrichtungen eröffnet und neue Treffpunkte geschaffen.

Es gibt immense Unterschiede bei Aufwand und Förderchancen

Nicht ohne Grund haben Fördermöglichkeiten der Europäischen Union den Ruf, mit einer komplizierten Antragsstellung und Umsetzung verbunden zu sein. Allerdings ist es auch richtig, dass dieser Aufwand sich unter den richtigen Voraussetzungen lohnen kann. Hier gibt es auch große Unterschiede zwischen den verschiedenen Programmen der EU. 

Einige Förderbereiche der Europäischen Union sind sehr gut organisiert. Ein Beispiel ist das Aktionsprogramm ERASMUS+ für Bildung, Jugend und Sport. Die Antragsverfahren sind transparent und auch für Einsteiger beherrschbar, die Förderhürden sind relativ niedrig und der Anteil der geförderten Projekte liegt bei über 80 Prozent. Die Förderhöhen sind sehr attraktiv, die Finanzierung über Pauschalen ist sehr unbürokratisch und es gibt ein sehr gutes Beratungsangebot für Antragsteller. 

Es gibt aber auch Förderbereiche, in denen die Antragstellung und Umsetzung von Projekten sehr aufwendig ist, man mit unklaren Vorgaben arbeiten muss und die Vergabeorganisation überfordert wirkt. Immer wieder entscheiden daher Träger, hier in Zukunft nicht mehr aktiv zu werden.

Und natürlich gibt es Programme, die leidlich laufen. Man könnte sich eine einfachere Abwicklung wünschen, aber nicht zuletzt wegen der erheblichen Fördersummen lohnt sich der Aufwand dann doch.

Der notwendige Aufwand hängt dabei immer von den Erfahrungen und Strukturen des einzelnen Trägers ab. Während bestimmte Vorgaben für den einen Projektträger bürokratische Monster sind, die in keinem Verhältnis zu den Ergebnissen stehen, ist die gleiche Vorgabe für einen zweiten Träger eine zwar lästige, aber machbare Routinearbeit.

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Für den Erfolg müssen Sie die Grundlinien der EU-Förderpolitik verstehen

Auch in der aktuellen Förderperiode 2021-2027 bietet die EU zahlreiche Möglichkeiten, Fördermittel zu beantragen. Das Spektrum der Förderprogramme reicht von der Arbeitswelt, über Forschung und Innovation, Digitalisierung, Sicherheit und regionale Entwicklung bis hin zur Landwirtschaft und Natur-, Umwelt- und Klimaschutz. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie Austauschprogramme sind weitere wichtige Themen.

Zum besseren Verständnis, welche Ziele die EU mit ihren Förderausschreibungen verfolgt, schauen Sie sich die politischen Grundlagen der EU-Förderung an. Grundsätzlich darf die Europäische Union nur in den Bereichen Fördermittel vergeben, in denen sie auch politische Kompetenzen hat.

Das veranschaulicht auch die folgende Übersichtsgrafik:

Hierfür legt die EU Prioritäten und Wachstumsziele für die Mitgliedstaaten fest. Diese spiegeln sich in den jeweiligen Förderinstrumenten wider.

Um die europäischen Förderaktiviätäten zu verstehen, sollte man sich sowohl mit den Grundsätzen und Werten der Europäischen Union beschäftigen als auch mit den aktuellen politischen Zielen.

Die sechs Prioritäten der Europäischen Union lauten:

  • Ein europäischer Grüner Deal
    Umwandlung der EU in eine moderne, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaftsgemeinschaft bei gleichzeitiger Erhaltung der natürlichen Umwelt in Europa, Bekämpfung des Klimawandels und Erreichung von CO2-Neutralität und Ressourceneffizienz bis 2050.
  • Ein Europa für das digitale Zeitalter
    Beschleunigung des digitalen Wandels durch Investitionen in Unternehmen, Forschung und Innovation, Reform des Datenschutzes, Ausstattung der Menschen mit den für eine neue Generation von Technologien erforderlichen Fähigkeiten und Ausarbeitung entsprechender Vorschriften.
  • Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen
    Stärkung der EU-Wirtschaft einerseits sowie Sicherung von Arbeitsplätzen, Abbau von Ungleichheiten, Unterstützung von Unternehmen, Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion und Vollendung der Banken- und Kapitalmarktunion andererseits.
  • Ein stärkeres Europa in der Welt
    Mehr Gewicht der EU auf der Weltbühne durch eine stärkere Profilierung als Vorreiter eines starken, offenen und fairen Handels, des Multilateralismus und einer regelbasierten Weltordnung. Intensivierung der Beziehungen zu den Nachbarländern und Partnern sowie Ausbau der Fähigkeit der EU zur Krisenbewältigung durch zivile und militärische Kapazitäten.
  • Förderung unserer europäischen Lebensweise
    Wahrung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit als Grundpfeiler von Gleichheit, Toleranz und sozialer Gerechtigkeit. Bewältigung von Sicherheitsrisiken, Schutz und Beteiligung der Verbraucher/innen sowie Entwicklung eines Systems für legale und sichere Migration einerseits sowie effektives Management der EU-Außengrenzen und Modernisierung des EU-Asylsystems und engere Zusammenarbeit mit den Partnerländern andererseits.
  • Neuer Schwung für die Demokratie in Europa
    Stärkung der demokratischen Prozesse in Europa durch Vertiefung der Beziehungen zum Europäischen Parlament und zu den nationalen Parlamenten, Schutz der Demokratie in der EU vor Einmischung von außen, Transparenz und Integrität während des gesamten Gesetzgebungsprozesses sowie stärkere Einbeziehung der EU-Bürgerinnen und -Bürger in die Gestaltung der Zukunft der EU.

Voraussetzung für eine europäische Förderung ist, dass Ihr Vorhaben Überschneidungen mit den aktuellen Politikfeldern der Europäischen Union hat und einen Mehrwert für Europa bietet.

Wie wird gefördert? Die Vergabestruktur der EU-Fördermittel

Die grundlegende Förderpolitik der EU wird in Siebenjahreszeiträumen festgelegt. Aktuell befinden wir uns in der Förderperiode 2021 bis 2027. Der große Vorteil der siebenjährigen Förderperiode ist aus unserer Sicht die hohe Transparenz und die Planbarkeit. Die Generaldirektionen veröffentlichen die Schwerpunkte ihrer Förderung für die nächsten Jahre und für viele Themen gibt es während der gesamten Laufzeit wiederholt Antragsmöglichkeiten.

Die Förderprogramme der Europäischen Union werden »Finanzhilfen« bzw. auf Englisch »Grants« genannt. Sie dienen der Kofinanzierung von zielgerichteten Projekten und Maßnahmen.

Die Vergabe der Finanzhilfen ist an folgende Grundsätze gebunden:

  • Sie sind immer eine Form der komplementären Finanzierung – es sind immer Eigenmittel oder Zuschüsse weiterer Institutionen notwendig.
  • Sie sind immer zeitlich begrenzt – die maximale Förderdauer beträgt meist zwei bis drei Jahre.
  • Sie dienen der Kostendeckung und im Regelfall dürfen keine Gewinne erwirtschaftet werden.
  • Sie dürfen nicht rückwirkend gewährt werden.
  • Für die gleiche Maßnahme dürfen nicht verschiedene EU-Finanzhilfen kombiniert werden.

Nach ihrer Funktionsweise, den Zielgruppen und den Projektinhalten lassen sich die Grants in vier große Gruppen einteilen:

  • Struktur- und Investitionsfonds – sie dienen der Förderung von Strukturprojekten in den Mitgliedsstaaten.
  • Aktionsprogramme – sie dienen der Förderung gemeinsamer internationaler Projekte von Beteiligten aus verschiedenen Mitgliedsstaaten.
  • Außenhilfen – sie dienen der Förderung der Zusammenarbeit mit Nachbarregionen und mit Entwicklungsländern.
  • Öffentliche Aufträge – durch sie werden Dienstleistungen für europäische Institutionen beauftragt, z. B. Forschungsaufträge zur Vorbereitung von politischen Entscheidungen.

Die EU möchte die Mittelvergabe so offen und transparent wie möglich gestalten. Aus diesem Grund werden zu allen Förderbereichen Verzeichnisse der Begünstigten veröffentlicht, wie hier z. B. die EHAP - Projekte der zweiten Förderrunde 2019-2020. So können Sie direkt sehen, welche Ihrer Partner (oder Wettbewerber) in welcher Höhe von EU-Finanzhilfen profitieren!

Jede Förderausschreibung hat eigene Kriterien und Antragsverfahren. Dabei werden die EU-Förderprogramme über drei verschiedene Modelle durchgeführt: direkte, geteilte oder indirekte Mittelverwaltung. Außer über das direkte Verfahren bei der Europäischen Kommission werden mehr als 75 % der Finanzhilfen von den nationalen und regionalen Behörden der Mitgliedsstaaten verwaltet. Hier können auch sogenannte Durchführungspartner für die Ausführung bestimmter Programme beauftragt werden.

75 % der europäischen Fördermittel werden nicht zentral in Brüssel, sondern dezentral von Institutionen in den Mitgliedsstaaten ausgeschrieben und verwaltet.

Das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (Erasmus+) wird zum Beispiel über Nationale Agenturen durchgeführt. Diese stellen die Informationen über Erasmus+ bereit und unterstützen bei der Antragstellung. Auch wählen sie die zu fördernden Projekte aus.



Womit wird gefördert? Beispiele für EU-Förderprogramme

In den folgenden Abschnitten werden wir uns die Struktur- und Investitionsfonds sowie die Aktionsprogramme genauer ansehen. Dies sind die wichtigsten Instrumente der EU, um gemeinnützige Projekte und Organisationen innerhalb Deutschlands zu fördern.

Struktur- und Investitionsfonds

Über die Struktur- und Investitionsfonds wird die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der Europäischen Union unterstützt. Im Folgenden werden die drei wichtigsten Fonds für gemeinnützige Organisationen in Deutschland vorgestellt. 

Europäischer Sozialfonds (ESF Plus)

Einer der bedeutendsten Fonds für den gemeinnützigen Bereich ist der Europäische Sozialfonds (ESF Plus). Er hat zum Ziel die Beschäftigungs- und Bildungschancen zu verbessern sowie von Armut und Ausgrenzung bedrohte Menschen zu unterstützen. Es gibt verschiedene Förderaufrufe für Bundesprogramme, die jeweils mit Fristen versehen sind.

Beispiele für Ausschreibungen sind sogenannte Bildungskommunen oder das Programm "Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag". Förderfähig sind hier Maßnahmen an Ganztagsschulen und Ganztagsangebote für Grundschulkinder mit dem Ziel, dass Eltern Familie und Beruf gut vereinbaren können. 

Ebenfalls unter dem Dach des ESF Plus ist seit dieser Förderperiode der EhAP Plus zu finden. Mit dem EhAP Plus sollen neuzugewanderte EU-Bürger*innen sowie wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen und deren Kinder unter 18 Jahren bei der sozialen Eingliederung unterstützt werden. Dafür können z. B. Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige Träger zwischen 0,5 und 2 Millionen Euro beantragen.

Interessante und ausführlichere Details zum ESF Plus auf Bundesebene finden Sie auch in unserem weiterführenden Blogbeitrag.

Ein großer Teil der ESF-Plus-Mittel wird über die Bundesländer vergeben. In einigen Bundesländern sind bereits Förderaufrufe veröffentlicht und weitere in Planung.

In Baden-Württemberg gibt es z. B. eine Übersicht anstehender Veröffentlichungen. Die Länder orientieren ihre Aufrufe an gesetzten Schwerpunktzielen. Diese lauten u. a. Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung, Förderung der Anpassungsfähigkeit, Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung, aktive Inklusion sowie Förderung des lebenslangen Lernens.

In Schleswig-Holstein werden beispielsweise mit ESF-Plus-Mitteln Unterrichtsangebote für gering literarisierte Erwachsene beziehungsweise Personen mit Defiziten in der Grundbildung gefördert. Weitere Bestandteile sind Informations- und Beratungsangebote, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Netzwerkarbeit zur Erreichung der Zielgruppe. Mit der ESF-Plus-Förderung in Bremen werden mitunter Modellprojekte gefördert, die Wege in Beschäftigung für Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund eröffnen.

Jedes Bundesland agiert unterschiedlich was die konkreten Aufrufe und Fristen betrifft. Es gibt in der Regel gute Informationsangebote der einzelnen Länder, die im Internet zu finden sind. Eine Auflistung der länderspezifischen Seiten finden Sie im Blogartikel zur ESF Plus Förderung.

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) setzen die jeweiligen EU-Länder eigens ausgearbeitete Förderprogramme um. In Deutschland wird die Einführung der neuen Maßnahmen mit den nationalen Strategieplänen ab 2023 verknüpft. Vor allem Organisationen im ländlichen Bereich sollten hier kommende Ausschreibungen beobachten.

LEADER ist ein EU-Programm, das aus dem ELER finanziert wird. LEADER steht für „Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“ (von frz. Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale) und wurde speziell entwickelt, um ländliche Regionen in Europa in der Entwicklung zu stärken. Der Schwerpunkt liegt hier auf Projekten, welche die Wirtschaftskraft und Lebensqualität im ländlichen Raum erhalten, das Miteinander stärken und die Zukunftsfähigkeit von Dörfern sichern. Die Gelder für LEADER werden über die Bundesländer verteilt, sodass hier auch jedes Land einen etwas anderen Schwerpunkt setzen kann. Gemeinsam haben in der neuen Förderperiode alle Entwicklungsstrategien den Fokus auf Klimaschutz und Klimawandel – diese sind wichtige Querschnittthemen.

Im LEADER-Programm wird der sogenannte "Bottom-Up" Ansatz verfolgt. Projekte, Ideen und Anregungen sollen aus den Projektregionen und von den Akteuren selbst kommen. Es werden in einem ersten Schritt sogenannte LEADER-Regionen ausgewählt, in denen es dann Lokale Arbeitsgruppen (LAGs) gibt, die ein regionales Entwicklungskonzept einreichen. Die ausgewählten LAGs können dann ab 2023 Projekte im Rahmen des Entwicklungskonzepts umsetzen und die zugewiesenen Mittel auch an weitere Umsetzungspartner vor Ort verteilen.

In Deutschland gibt es aktuell 349 LAGs. Viele der LAGs haben aber auch eigene Homepages, auf denen sich die regionalen Entwicklungskonzepte und eventuelle Antragsmöglichkeiten finden, z. B. die LEADER-Aktionsgruppe Moselfranken oder die Lokale Aktionsgruppe Uckermark e.V..  

Fördermittel der EU - LEADER

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und weitere Fonds

Ein weiterer Fonds ist der Europäische Fonds für regionale Entwicklung namens EFRE. Er steht für eine chancengleiche Entwicklung der verschiedenen Regionen. So sollen mithilfe des EFRE Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen gemindert und die Lebensbedingungen in den strukturschwächsten Regionen verbessert werden. Ein Merkmal dieser Regionen für einen Entwicklungsrückstand ist unter anderem ein demografischer Nachteil aufgrund geringer Bevölkerungsdichte. Das Förderinstrument zielt daher auf die strukturelle Anpassung der Regionen und einen Strukturwandel für sich im Niedergang befindliche Industrieregionen ab.

Außerdem gibt es den Kohäsionsfonds sowie den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF).

Der Kohäsionsfonds dient dem Ausgleich der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheit und fördert die nachhaltige Entwicklung. Er kommt in den EU-Staaten zur Anwendung, welche ein Bruttonationaleinkommen pro Einwohner unter 90 % des EU-Durchschnitts haben. Das ist in Deutschland nicht der Fall!

Der Europäische Meeres- und Fischereifonds finanziert Maßnahmen zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und der integrierten Meerespolitik (IMP) der Europäischen Union. Hierüber werden Maßnahmen für die nachhaltige Entwicklung des Fischerei- und Aquakultursektors umgesetzt.


Unsere aktuellen Weiterbildungen:


Aktionsprogramme der europäischen Union

Bei den Aktionsprogrammen handelt es sich in der Regel um sogenannte transnationale Programme und Projekte, d. h. Aktivitäten, bei denen Beteiligte aus mehreren Mitgliedsländern (meist mindestens drei) zusammenarbeiten. Gefördert werden überwiegend ein europaweiter Erfahrungsaustausch, Know-how-Transfer sowie die gemeinsame Entwicklung neuer Konzepte.

ERASMUS+

Das wohl bekannteste Aktionsprogramm ist ERASMUS+. Gefördert wird die europaweite Zusammenarbeit im Bildungsbereich. Maßnahmen von Erwachsenen- und Hochschulbildung bis zur Kinder- und Jugendhilfe und des Sportbereiches sind förderfähig. In den insgesamt sechs Bereichen gibt es unterschiedliche Aufrufe zur Antragstellung, wiederum verbunden mit verschiedenen Kriterien und Antragsfristen. Grundsätzlich gibt es aber drei Leitaktionen, unter denen die einzelnen Aufrufe (calls) aufgeführt werden:

Leitaktion 1 - Lernmobilität von Einzelpersonen
Leitaktion 2 - Partnerschaften für Zusammenarbeit
Leitaktion 3 - Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

Eine gute Übersicht bietet auch der Programmleitfaden. Förderfähig sind Projekte verschiedenen Umfangs, von kleinen, niederschwelligen Partner- und Begegnungsprojekten bis hin zu strategischen Kooperationen.

Der Zugang zum Aktionsprogramm in der Leitaktion 1 führt in der Regel über eine Akkreditierung, ähnlich einer Mitgliedschaft im Programm. Die nächste Antragsrunde für die Akkreditierung zum Erasmus+-Programm endet am 19. Oktober 2022. Es ist jedes Jahr möglich, einen Akkreditierungsantrag zu stellen.

Im Jugendbereich können z. B. Jugendbegegnungen für interkulturelles Lernen unterstützt werden. Bei den schulischen Projekten werden Kurzzeitprojekte gefördert, um als Einstieg in den europäischen Austausch Fahrten zu Partnern zu ermöglichen. In der Erwachsenenbildung sind mitunter der Aufbau von Netzwerken und Partnerschaften zum Erfahrungsaustausch förderfähig. Die über ERASMUS+ finanzierbaren Sportaktionen fördern die Beteiligung an sportlichen und körperlichen Aktivitäten und ehrenamtliches Engagement. Sie dienen ebenfalls der partnerschaftlichen Zusammenarbeit oder ermöglichen gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen.

EU Fördermittel Erasmus +

Kreatives Europa (Creative Europe)

Ein weiteres Aktionsprogramm bietet die EU für Kultur- und Kreativschaffende mit Kreatives Europa (Creative Europe). Vorrangige Ziele von Kreatives Europa sind, Projekten einen europäischen Mehrwert zu geben um ihren internationalen Erfolg zu vergrößern, die Professionalisierung der Akteure auf internationalem Terrain zu fördern sowie neue Publikumskreise zu erschließen.

Das Aktionsprogramm Kreatives Europa ist in zwei Bereiche aufgeteilt: mit seinen Programmen im Bereich MEDIA wird die audiovisuelle Branche gefördert, im Bereich KULTUR alle weiteren künstlerischen Disziplinen.

Im MEDIA-Programm sind die Förderbereiche in Cluster aufgeteilt, in denen die jeweiligen Förderaufrufe publiziert werden. Es gibt die folgenden Cluster:

  • Creation richtet sich an Produzent:innen von Filmen, Serien und Videogames,
  • Business umfasst den gesamten geschäftlichen Bereich wie Trainings, Märkte, Messen und mehr
  • Audiences fördert die Sichtbarkeit europäischer Werke.
  • Verleihförderung mit den Förderlinien „Films on the Move“ (ehemals Selective Distribution) sowie “European Film Distribution“ (vormals Automatic Distribution)

Aktuelle Ausschreibungen in den jeweiligen Clustern werden auf der Homepage von Kreatives Europa MEDIA veröffentlicht. Es gibt auch mehrere Beratungsstellen, die bei Auswahl und Antragsstellung unterstützen.

Im Förderbereich KULTUR sollen Projekte aus allen weiteren Kultursparten – außer der audiovisuellen Branche – gefördert werden. Die Förderaufrufe sind auch hier in verschiedene Hauptförderbereiche geteilt:

  • Europäische Kooperationsprojekte
  • Europäische Plattformen
  • Europäische Netzwerke
  • Literarische Übersetzungen

Zudem gibt es spezifische Maßnahmen zur Auszeichnung und Förderung von Exzellenz und Kreativität, wie die Aktion „Kulturhauptstädte Europas“ und das Europäische Kulturerbe-Siegel. Informationen zu aktuellen Ausschreibungen finden sich auf der Homepage, und auch für den Bereich KULTUR gibt es eine Kontaktstelle für die Beratung. 

EU Fördermittel Creative Europe

CERV (Citizens, Equality, Rights and Values)

Das Förderprogramm Citizens, Equality, Rights and Values (CERV) ist ein EU-Programm, das in der Förderperiode 2021-2027 neu entwickelt wurde. Für das mit einem Etat von 1,55 Milliarden Euro ausgestattete Programm wurden die Bereiche„Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (EfBB) sowie „Rights, Equality and Citizenship“ (REC) zusammengelegt und erweitert. Das neue Programm zielt auf den Schutz und die Förderung von Rechten und Werten ab, einschließlich der Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft.

CERV fördert Projekte, die sich mit den in den EU-Verträgen verankerten Rechten und Werten beschäftigen und diese stärken. Hierfür wurden vier Förderbereiche entwickelt, in die das Programm aufgeteilt wurde.

Werte der Union

Der erste Förderbereich heißt Werte der Union. Hier sollen Projekte gefördert werden, die sich dem Schutz und der Förderung von Unionswerten widmen. Außerdem sollen Projekte unterstützt werden, in denen es um Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit geht.

Gleichstellung, Rechte und Geschlechter­gleichstellung

Im Förderbereich Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung geht es um Förderung von Rechten, Nicht-Diskriminierung sowie Gleichstellung. Hier finden sich dann auch Inhalte wie zum Beispiel Datenschutz, Geschlechtergleichstellung, Rechte des Kindes und Nicht-Diskriminierung.

Bürgerbeteiligung und Teilhabe

Im dritten Förderbereich, Bürgerbeteiligung und Teilhabe, sollen Projekte ausgewählt werden, die die Förderung von Bürgerbeteiligung und Teilhabe am demokratischen Leben der Europäischen Union in den Mittelpunkt stellen. Hier finden sich auch Inhalte wie Geschichtsbewusstsein, Städtepartnerschaften und Bürgerengagement.

Daphne

Daphne ist ein bereits aus den vorherigen Förderperioden bekanntes Programm, welches sich für die Bekämpfung von Gewalt, einschließlich geschlechts­spezifischer Gewalt einsetzt.

Eine gute Übersicht über die aktuellen Projektaufrufe gibt es auf der Homepage der Kontaktstelle CERV, die auch Beratung zur Antragsstellung anbietet.

LIFE (L'Instrument Financier pour l'Environnement)

Ein weiteres Aktionsprogramm ist das Programm LIFE (L'Instrument Financier pour l'Environnement). Das Programm besteht bereits seit 1992 und dient der Umsetzung, Aktualisierung und (Weiter-)Entwicklung der EU-Umweltpolitik und EU-Klimapolitik. Über LIFE sollen umweltfreundliche, innovative Produkte, relevante Verfahren und Dienstleistungen sowie Erfolgsbeispiele etabliert werden. Ebenso zielt das Programm auf die Weiterentwicklung der entsprechenden Politik- und Verwaltungspraxis ab. Schwerpunkt des Förderprogramms ist somit die Unterstützung von konkreten, praktischen und nachhaltigen Beiträgen zu den Zielen der EU-Umweltpolitik.

In der aktuellen Förderperiode gibt es vier Teilprogramme:

  • Naturschutz und Biodiversität / Nature and Biodiversity (NAT)
  • Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität / Circular Economy and Quality of Life (ENV)
  • Klimaschutz und Klimaanpassung / Climate Change Mitigation and Adaptation (CCM & CCA)
  • Energiewende / Clean Energy Transition (CET)

Zusätzlich können sich auch Projektvorhaben bewerben, die nicht eindeutig in die vier Teilprogramme passen. Als weitere Förderinstrumente gibt es noch die Möglichkeit Betriebskostenzuschüsse zu beantragen oder sich bei themenspezifischen Ausschreibungen für „projects responding to the Union legislative and policy priorities“ (PLP) zu bewerben.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat eine bundesweite LIFE-Beratungsstelle eingerichtet, um das EU-Programm in Deutschland bekannter zu machen und dessen Nutzung zu erleichtern. Die LIFE-Beratungsstelle ist bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH angesiedelt. 

Der Start eines Großteils der Ausschreibungen im LIFE-Programm wird noch im Mai 2022 erwartet. Laut Beratungsstelle können in allen vier LIFE-Teilprogrammen ab diesem Datum Projektzuschüsse beantragt werden.


Weitere EU-Fördermöglichkeiten

Europäisches Solidaritätskorps

Über das Europäische Solidaritätskorps können Aktivitäten im Bereich von Freiwilligen- und Solidaritätsprojekten gefördert werden. Die thematischen Schwerpunkte der aktuellen Förderperiode beziehen sich auf

  • Inklusion und Diversität
  • Digitale Transformation
  • Teilhabe am demokratischen Leben
  • Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz
  • Prävention, Förderung und Unterstützung im Gesundheitsbereich

Über die Freiwilligendienste wird interkultureller Austausch und grenzüberschreitendes Engagement möglich gemacht. Bei den Solidaritätsprojekten können junge Menschen vor Ort ihre eigenen Ideen umsetzen. Durch die Auseinandersetzung mit europäischen Fragen auf lokaler Ebene werden Solidarität und Zusammenhalt gefördert.

Die Unterstützung im Solidaritätskorps erfolgt zumeist über pauschale Zuschüsse. Antragstellerorganisationen benötigen zum Teil eine Akkreditierung.

Interreg

Auch Interreg zielt auf eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Organisationen ab. Es sollen Kooperationen zwischen Regionen und Städten unterstützt werden, die das tägliche Leben beeinflussen. Förderfähige Themenfelder sind zum Beispiel der Verkehrsbereich, der Arbeitsmarkt und auch der Umweltschutz. Einen guten Einblick in mögliche Förderthemen bietet diese Seite mit Förderbeispielen. 

Innerhalb des Interreg-Programms wird mittels unterschiedliche Förderaufrufe gefördert. Aktuell gibt es beispielsweise das Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit. Hier unterstützt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Projektentwicklungen für die Programmperiode 2021 – 2027. Antragstellende sind deutsche Organisationen, damit diese als sogenannte Lead Partner transnationale Projekte entwickeln und in einem der nächsten Projektaufrufe beantragen können. Das Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit sucht insbesondere Anträge zu den folgenden Themenschwerpunkten:

  • Resiliente, sektorenübergreifende Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen
  • Klimaanpassungsmaßnahmen in Städten und Regionen
  • Regionale Ansätze in der Kreislaufwirtschaft
  • Inwertsetzung des natürlichen und kulturellen Erbes
  • Nachhaltige Mobilität in Ballungsräumen und in dünner besiedelten Regionen
  • Weitere Vorhaben mit Relevanz für die Regionalentwicklung

Auf einer neu gestalteten Internetpräsenz finden sich alle notwendigen Informationen sowie hilfreiche Tipps zum Förderprogramm und zu dessen Teilbereichen und Förderaufrufen.


Unsere Fachbücher und Tools:


EU4Health 2021–2027 

Als gesundheitspolitische Antwort der EU auf die COVID-19-Pandemie wird das EU4Health-Programm verstanden. Allerdings soll das Programm über eine reine "Krisenreaktion" hinausgehen, um die Gesundheitssysteme zu stärken. Folgende generelle Ziele verfolgt EU4Health:

  • Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
    • Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
    • Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
  • Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
    • Prävention, Vorsorge und rasche Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
    • Ergänzung der nationalen Lagerbestände mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
    • Einrichtung einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
  • Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten und krisenrelevanten Produkten
    • Verfügbare und erschwingliche Arzneimittel, Medizinprodukte und krisenrelevante Produkte
  • Stärkung der Gesundheitssysteme, ihrer Widerstandsfähigkeit und Ressourceneffizienz
    • Stärkung von Gesundheitsdaten, digitalen Instrumenten und Diensten; Digitalisierung der Gesundheitssysteme
    • Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
    • Entwicklung und Durchsetzung des EU-Rechts im Gesundheitsbereich sowie faktengestützte Entscheidungsfindung
    • Abstimmung zwischen nationalen Gesundheitssystemen

Aktuell sind einige calls geöffnet und es können für verschiedene Ausschreibungen Anträge eingereicht werden. So werden beispielsweise 2 Mio. Euro für die Förderung der psychischen Gesundheit von ukrainischen Geflüchteten in einem eigenem Förderaufruf bereitgestellt. Zur Antragstellung braucht es einen Verbund von mindestens drei Partnereinrichtungen (aus mindestens drei am Programm teilnehmenden Ländern).

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

Der AMIF unterstützt die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Asyl- und Migrationspolitik. Es können Projekte im Asylbereich, von legaler Migration, für Integration und europäische Solidarität sowie zur Rückkehr und zur Bekämpfung irregulärer Migration gefördert werden.

Gewünscht werden Kooperationen bei Projektpartnern für landesweite und länderübergreifende Maßnahmen. Projekte können aber auch alleine durch den jeweiligen Antragsteller durchgeführt werden. Weitere Informationen zum AMIF finden Sie in unserem Blogartikel.



Bleiben Sie informiert

In der aktuellen Förderperiode eröffnen sich laufend Ausschreibungsfenster und neue Antragstellungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die gut strukturierten Informationsmöglichkeiten, wie z.B. die offizielle Seite der Europäischen Union oder die Förderdatenbank des Bundes. Sind Sie an einem bestimmten Programm interessiert, so empfiehlt es sich auch, den Newsletter des verwaltenden Ministeriums oder der Kontaktstelle zu abonnieren, um keine Fristen und Ankündigungen zu verpassen. 

Weitere Informationsplattformen stellen auch die großen Wohlfahrtsverbände bereit, wie hier von der Diakonie Deutschland. 

Die aktuellen Förderprogramme der EU mit den jeweiligen Fristen stellen wir Ihnen auch immer wieder im News-Bereich des Fördermittel-Führers Online vor.

Zudem bieten wir ein neues Online-Seminar zu den Europäischen Fördermöglichkeiten an.  In nur 90 Minuten bekommen Sie einen komprimierten Überblick über die EU-Förderung, speziell für EinsteigerInnen.

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Torsten Schmotz

Über den Autor/die Autorin

Gründer und Geschäftsführer des Unternehmens Förderlotse Torsten Schmotz, Seniorberater, Hochschuldozent und Fachautor, seit 2006 ist das Fördermittel-Fundraising sein beruflicher Schwerpunkt.



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