Der europäische Fonds für Asyl, Migration und Integration (AMIF) 2021-2027


Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist der europäische Fonds, der die EU-Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung ihrer Asyl- und Migrationspolitik unterstützt. Der Fonds hat im Zeitraum 2021 bis 2027, wie auch schon in der vergangenen Förderperiode, folgende Ziele, wobei sich die Formulierungen nur wenig geändert haben:

  • Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)
  • Legale Migration und Förderung der wirksamen Integration von Nicht-EU-Bürgern
  • Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rückkehr und Rückübernahme
  • Solidarität durch Stärkung der Zusammenarbeit und Aufteilung der Verantwortung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten

Der AMIF in Deutschland wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwaltet und ausgeschrieben.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Vorsicht: Lokale Organisationen sind nicht für alle Ziele antragsberechtigt

Es wurde bisher nur der Entwurf der Förderrichtlinie veröffentlicht. Diese ist also noch nicht endgültig beschlossen und es können sich noch Änderungen ergeben. Die Förderung des AMIF 2021-2027 richtet sich allgemein an:

  • juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • internationale Organisationen
  • Kooperationspartnerschaften

Damit sind Projektträger aus der Integrationsarbeit wie etwa Kommunen bzw. kommunale Einrichtungen, sonstige staatliche Einrichtungen, freie Träger, Vereine, Wohlfahrtsverbände, Migrantenorganisationen, religiöse Vereinigungen, Stiftungen und Bildungseinrichtungen gemeint, allerdings nur für das spezifische Ziel 2 (Integration von Drittstaatenangehörigen und legale Migration).

Die anderen Ziele werden durch behördliche Stellen oder internationale (Nichtregierungs-) Organisationen, Wohlfahrtsverbände sowie zuständige Landes- und Bundesbehörden, wissenschaftliche Einrichtungen und dgl. abgedeckt.

Förderprojekte aus der Vergangenheit zeigen, was mit dem AMIF möglich ist

Wenn man einen Eindruck haben will, welche Projekte mit dem Instrument AMIF gefördert wurden, kann unter dem Link https://www.bamf.de/DE/Themen/Foerderangebote/AMIF/Aufforderungen/aufforderungen-node.html nachgeschaut werden, welche Aufforderungen (insgesamt 5) es in der letzten Periode gegeben hat. Unter den einzelnen Aufforderungen ist ebenfalls verlinkt, welche Dokumente damals eingereicht werden mussten und welche Projekte durchgeführt wurden bzw. werden. Hilfreich sind dabei besonders die Auflistungen der Jahre 2014 bis 2018, da dort die Projekte nach spezifischen, nationalen Zielen und Maßnahmenbereichen gegliedert worden sind. Einzelheiten stehen dann auf den Internetseiten der jeweiligen Projektträger.

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Für jeden Zielbereich sind spezifische Maßnahmen definiert

Die genauen Maßnahmen, die im Mittelpunkt der Förderung stehen, werden konkret erst mit den Förderaufrufen veröffentlicht. Erfahrungsgemäß werden viele Maßnahmen aber ähnlich wie in der AMIF Förderperiode 2014-2020 aussehen. Damals gab es folgende Spezifikationen:

Spezifisches Ziel 1: Asyl

  • Identifizierung und Betreuung besonders Schutzbedürftiger
  • Verbesserung der Aufnahmebedingungen und der Information von Antragstellern
  • Flexible Anpassung der Unterbringungskapazitäten
  • Qualifizierung und Fortbildung der am Asylverfahren Beteiligten
  • Optimierung der Identitäts- und Sachverhaltsaufklärung
  • Optimierung der Erfassung, Sammlung und Vermittlung von Herkunftsländerinformationen
  • Resettlement

Spezifisches Ziel 2: Integration von Drittstaatenangehörigen und legale Migration

  • Qualitativer Ausbau von Vorintegrationsmaßnahmen im Herkunftsland
  • Quantitativer Ausbau der Infrastruktur im Herkunftsland
  • Erstintegration
  • Chancengleichheit
  • Gesellschaftlicher Zusammenhalt
  • Zusammenarbeit und Vernetzung
  • Interkulturelle Öffnung
  • Informationsangebote

Spezifisches Ziel 3: Rückkehr

  • Weiterentwicklung der freiwilligen Rückkehr und der Reintegration
  • Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit
  • Förderprogramm für die freiwillige Rückkehr, Beförderungskosten, Starthilfen und Unterstützung/Begleitung einer nachhaltigen Reintegration
  • Weiterentwicklung der Rückkehr- und Reintegrationshilfen im Rückkehrstaat
  • Rückführung (indirekt) (Monopolbereich - BPOL)
  • Strategisches Rückkehrmanagement und -politik einschließlich Zusammenarbeit der Akteure auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen.

Rückwirkende Förderung - das Risiko liegt beim Antragsteller

Die Einrichtung des Fonds soll rückwirkend zum 01.01.2021 erfolgen, um Förderlücken für laufende Projekte zu vermeiden. Aktuell befindet sich das Nationale Programm für Deutschland immer noch bei der Europäischen Kommission zur Abstimmung. Dieser Prozess muss abgewartet werden, bevor der Regelbetrieb starten kann und Anträge möglich sind. Die Einberufung des eingerichteten Gesamtausschusses (der den Fonds in Deutschland inhaltlich begleiten soll) steht darüber hinaus für Ende April an. In diesem zeitlichen Zusammenhang ist dann auch mit einem Start des Regelbetriebs zu rechnen, was bedeutet, dass mit Aufrufen und Antragsstellungen erst im Mai 2022 zu rechnen ist.

Zwar ist zur Vermeidung eventuell entstehender Förderlücken die Möglichkeit vorgesehen, sich wie schon in der Vergangenheit einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigen zu lassen; Projektvorhaben, deren Durchführung in den Jahren 2021 oder 2022 begonnen hat bzw. die vor Aufnahme der eigentlichen Projektförderung in naher Zukunft beginnen, wird dazu eine Sonderregelung eingeräumt. Dazu darf das Vorhaben zum Zeitpunkt der Projektantragstellung allerdings noch nicht abgeschlossen sein. Ob man dann eine Förderung bekommt, kann aber nicht zugesichert werden. Für Neu-Antragsteller ist dieses Vorgehen also nicht zu empfehlen.

Nur noch ein Förderaufruf für die gesamte Förderperiode

Für die gesamte Förderperiode 2021-2027 wird es einen Förderaufruf zur Einreichung von Projektanträgen geben, der voraussichtlich ab Mai 2022 auf der Homepage des BAMF veröffentlicht wird. Antragstellungen sind nach Veröffentlichung dann jederzeit ohne Beachtung von Einreichfristen möglich.

Es heißt im Entwurf der Förderrichtlinie dann, dass Änderungen im Förderaufruf durch erneute Veröffentlichung bekannt gegeben werden. Das könnte bedeuten, dass Antragstellungen nicht unbedingt zu festen Terminen erfolgen müssen.

Der Förderaufruf 2021-2027 wird Vorgaben zu den wesentlichen Inhalten des Antrages, den förderfähigen Maßnahmen, den Zielgruppen, der Zielerreichung und dem Verfahren zur Projektbewertung beinhalten. Bei den Änderungen des Förderaufrufs können durchaus unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden, wie das auch schon in der letzten Förderperiode der Fall war.


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Kurzfristiger Sonderschwerpunkt Ukraine

Auch am AMIF geht der Krieg in der Ukraine nicht spurlos vorbei. So gibt es die Möglichkeit, speziell auf die Zielgruppe von aus der Ukraine geflüchteten Menschen Projekte anzubieten. Wer also jetzt schon viel tut für die Menschen, die zu uns kommen, sollte versuchen, über diesen Aufruf an Fördergelder zu kommen.

Nichts für Kleinprojekte

Für den AMIF sind in der EU für die gesamte Förderperiode 9,882 Milliarden € vorgesehen, wobei 6,270 Milliarden € für die Programme der Mitgliedsstaaten vorgesehen sind, der Rest dient der internen Politik. Zum Vergleich: In der vergangenen Förderperiode standen insgesamt 3,137 Milliarden € und 2,752 Milliarden € für die Programme der Mitgliedsstaaten zur Verfügung. Es ist also mit einer kräftigen Ausweitung von Bewilligungen zu rechnen.

Jeder Förderantrag muss – wie bisher - eine Mindestfördersumme pro Jahr von 100.000 € aufweisen. Bei 75 % Fördersatz braucht man also Gesamtausgaben von über 133.333 €, bei einem Fördersatz von 90 % von über 111.111 €. Kleinere Projekte werden nicht gefördert. Die Zuwendungen werden nur als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsfestsetzung gewährt.

Einzelne Maßnahmenbereiche weisen einen Fördersatz von 75 % auf, andere von 90 % (wie auch schon bei den Ukraine-Maßnahmen). Dies wird dann immer explizit im Förderaufruf und seinen Änderungen stehen. Der Rest der Finanzierung (25 % oder 10 %) muss aus Eigenmitteln erfolgen oder durch einen Kofinanzierer beigebracht werden.

Projekte können durch Antragsteller alleine oder in Kooperationspartnerschaften durchgeführt werden. Kooperationspartnerschaften sind seitens der AMIF-Verwaltungsbehörde ausdrücklich erwünscht, insbesondere dann, wenn dadurch landesweite sowie länderübergreifende Projektmaßnahmen durchgeführt werden. Maßnahmen dürfen wie bisher eine Höchstdauer von 36 Monaten haben; zudem werden mehrjährige Projekte bevorzugt.


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Geändertes Antragsverfahren und dezentrale Bewilligungsstellen

Diesmal wird es keine Word-Dokumente für die Antragstellung mehr geben. Das BAMF hat für die Antragstellung das Internetportal ITSI (IT-System für Innenfonds) eingerichtet, in dem die Anträge angelegt, bearbeitet, abgeschickt und genehmigt werden. Neben der Antragstellung soll die gesamte Kommunikation, die Projektbetreuung, die Mittelanforderung und die Verwendungsnachweisprüfung mit diesem System erledigt werden.

Beim Antrag werden sich die dort gestellten Fragen an den bisherigen Dokumenten orientieren. Zur Vorbereitung auf einen Antrag kann man sich einen alten Antrag auf der Homepage des BAMF herunterladen: https://www.bamf.de/DE/Themen/Foerderangebote/AMIF/Aufforderungen/_functions/teaser-aufforderung-19-table.html?nn=282114

Wann das Portal ITSI freigeschaltet wird, ist noch nicht klar. Im Moment gibt es eine Testversion, aber die Registrierung von Projektträgern und eine Antragstellung wird wohl erst mit dem Start des Regelbetriebs (also Ende April) funktionieren.

Der AMIF 2021-2027 geht mit einer erweiterten Organisationstruktur an den Start. Um besser erreichbar und vor Ort zu sein, wurden dezentrale Bewilligungszentren (BZ) geschaffen, die interessierte Träger beraten, Zuwendungsempfänger unterstützen und Anträge prüfen. Infos zu den Bewilligungszentren und zum AMIF generell finden sich auf https://www.bamf.de/DE/Themen/Foerderangebote/AMIF21/amif21-node.html. Und natürlich gibt es Hilfe und Beratung auch auf https://foerder-lotse.de/.

Ebenfalls in Aufbau ist ein neuer Internetauftritt für den AMIF für die Förderperiode 2021-2027 ; dann finden sich alle relevanten Dokumente auf dieser Seite. Es gibt zudem einen ersten (inhaltlich aber sehr übersichtlichen) Infoflyer für potenzielle Antragsteller.

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    Norbert Reif

    Über den Autor/die Autorin

    Norbert Reif ist seit über 15 Jahren als Fachmann und Führungskraft in der Akquise von Fördergeldern und bei Ausschreibungsverfahren im gemeinnützigen sozialen Bereich von der Erarbeitung der Anträge bis zu deren Finanzabschluss tätig.



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