Der Europäische Sozialfonds ESF Plus ist eines der größten europäischen Förderprogramme für die Themenfelder berufliche Bildung, Qualifizierung, Integration und Inklusion.
Mit der neuen Förderperiode gibt es zahlreiche Änderungen bei den Zielen und Inhalten, aber auch bei den Förderbudgets, Finanzierungsbedingungen und der Antragstellung.
Mit diesem Blogartikel möchte ich folgende Fragen beantworten, insbesondere aus der Perspektive von gemeinnützige Organisationen, die darüber nachdenken, den ESF Plus für die Finanzierung ihrer Arbeit zu nutzen:
Bitte beachten Sie: Aktualisierte Infos zu den Programmen und aktuellen Ausschreibungen finden Sie am Ende des Blogartikels im Kommentarteil!
Was ist neu am ESF Plus?
Der Europäische Sozialfonds wurde bereits 1957 gegründet ist eines der ältesten Förderprogramme der Europäischen Union. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung der Beschäftigungsmöglichkeiten und der beruflichen Mobilität. Es geht vor allem um die Förderung des Arbeitsmarktes.
Der ESF Plus als Teil der europäischen Kohäsionspolitik
Die Kohäsionspolitik, die den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union fördern soll, wird durch ungefähr ein Drittel des EU-Haushaltes gefördert. In der Förderperiode 2021-2027 stehen hierfür 426,7 Mrd. € zur Verfügung. Mit diesen Mitteln sollen neue Arbeitsplätze geschaffen, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gesteigert, und das Wirtschaftswachstum sowie die nachhaltige Entwicklung und die Lebensqualität der EU-Bürger/innen gefördert werden.
In Deutschland sind hierfür vor allem drei Fonds relevant:
- Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Der Europäische Sozialfonds (ESF)
- Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Alle europäischen Förderprogramme werden zudem nach den überarbeiteten politischen Prioritäten der Europäischen Union ausgerichtet. Das sind im Einzelnen:
- Europäischer Grüner Deal – Europa will der erste klimaneutrale Kontinent werden, indem es sich zu einer modernen, ressourceneffizienten Wirtschaft entwickelt.
- Ein Europa für das digitale Zeitalter – Die EU-Digitalstrategie ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern die aktive Teilhabe an einer neuen Technologiegeneration.
- Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen – Die EU muss Sorge tragen für ein attraktiveres Investitionsumfeld und Wachstum, das insbesondere für junge Menschen und kleine Unternehmen hochwertige Arbeitsplätze schafft.
- Ein stärkeres Europa in der Welt – Die EU will ihrer Stimme in der Welt mehr Gewicht verleihen, indem sie für Multilateralismus und eine regelbasierte globale Ordnung eintritt.
- Förderung unserer europäischen Lebensweise – Die EU schützt die Rechtsstaatlichkeit als Garant für Gerechtigkeit und gemeinsame Grundwerte.
- Neuer Schwung für die Demokratie in Europa – Wir müssen den Europäerinnen und Europäern ein größeres Mitspracherecht geben und unsere Demokratie vor Einflussnahme von außen – etwa durch Desinformation und Hassbotschaften im Internet – schützen.
Aus vier werden eins
Der ESF hat das Plus in Namen bekommen, weil unter seinem Dach nun vier bisher separate Förderschienen vereinigt werden:
- Das sind der bisherige ESF mit seinem Schwerpunkt im Bereich Bildung und Qualifizierung, insbesondere in Feldern, in denen die nationale Arbeitsmarktförderung nicht greift.
- Der Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)
- Jouth Employment Initiative (YEI) – Jugendbeschäftigungsinitiative – ein spezielles Programm für Regionen mit einer Jugendarbeitslosigkeitsquote von mindestens 25 %
- Programm für Beschäftigung und sozial Innovationen (EaSI) mit Förderschwerpunkt in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Erprobung, vor allem auf europäischer Ebene
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Elf Prozent geringeres ESF Plus Budget
Das europaweite Budget für den ESF Plus für die aktuellen Planungen ist mit 99,2 Mrd. € elf Prozent geringer ausgefallen als in der vorhergehenden Förderperiode. Für den ESF Plus in Deutschland stehen in der kommenden Förderperiode (mit Inflationsausgleich) 16,4 Mrd. € zur Verfügung. Das ist eine Reduktion von 17 %.
Geänderte Kofinanzierung
Gleichzeitig haben sich auch die Kofinanzierungssätze geändert. Statt wie vorher 50 % in den stark entwickelten Regionen und 80 % in den Entwicklungsregionen gelten jetzt jeweils 40 % und 60%. Allerdings sind höhere EU-Kofinanzierungssätze im ESF Plus für die Förderung der am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) (90 %) und Soziale Innovation (95 %) möglich.
Die inhaltlichen Schwerpunkte des ESF Plus
Thematisch wird im Europäischen Sozialfonds ESF Plus 2021-2027 der Mensch in den Vordergrund gestellt. Es sollen in der kommenden Förderperiode vor allem die folgenden Themenbereiche bearbeitet werden:
- die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung
- aktive Inklusion
- die sozioökonomische Integration von Drittstaatsangehörigen
- der gleichberechtigte Zugang zu hochwertigen Sozialschutzsystemen
- die soziale Integration von Benachteiligten und die am stärksten benachteiligten Personen
Im Fokus steht vor allem die soziale Inklusion, die jetzt mit 25 % der bereitgestellten Mittel gefördert werden soll.
Zudem müssen aber auch die Mainstreaming-Ziele der Europäischen Union bei der Projektumsetzung berücksichtigt werden:
- Klimaschutz (30% der Gesamtausgaben in allen Programmen)
- Digitales hat in allen Programmen Priorität, 20% bei den Aufbau- und Resilenzfazilitäten
Die Anpassung des ESF Plus an Deutschland
Jedes Mitgliedsland wählt sich aus den übergreifenden Zielen des ESFplus die Ziele und Schwerpunkte heraus, welche für die die Arbeitmarktsituation des eigenen Landes besonders relevant sind. In Deutschland hat man dabei folgende inhaltliche Schwerpunkte ausgewählt:
- Soziale Inklusion / Armutsbekämpfung
- Fachkräftesicherung
- Allgemeine und berufliche Bildung einschließlich Lernmobilität sowie lebenslanges Lernen
- Arbeitswelt im Wandel (Arbeit 4.0)
ESF Plus Umsetzung im föderalen Deutschland
In Deutschland als föderaler Staat liegen die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung des ESFs auf verschiedenen Ebenen. Gesamtkoordinator für den ESF Plus ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS. Der Entwurf des ESF Plus-Bundesprogrammes (vormals Operationelles Programm) 2021–2027 wurde im Oktober 2021 nach Abgabe der Partnerschaftsvereinbarung bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die Genehmigung durch die Europäische Kommission wird Anfang 2. Quartal 2022 erwartet. Hier geht es zu den rechtlichen Grundlagen der ESF Förderung.
Etwa 1/3 der ESF Mittel werden in Form von einzelnen Förderprogrammen in sechs Bundesministerien ausgeschrieben, 2/3 durch die Bundesländer. Unter dem ESF Plus 2021–2027 wird es am Ende also wieder weit über hundert Einzelprogramme geben. Die zentrale Informationsseite zu den ESF-Aktivitäten in Deutschland ist https://www.esf.de/
Die Bundesprogramme des ESF Plus
Die 2,28 Mrd. Euro, die im ESF Plus des Bundes zur Verfügung stehen, werden auf die stark entwickelten Regionen (Westdeutschland) und die Übergangsregionen (Ostdeutschland, Lüneburg, Trier) aufgeteilt. Erstere erhalten 1,52 Mrd. €, zweitere 760 Mio. € aufgrund der Bevölkerungsverteilung.
Nach aktuellem Stand wird die Verteilung der Mittel auf die verschiedenen Ministerien folgendermaßen aussehen:
- 59 % der Mittel (1,33 Mrd. Euro) sollen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gehen,
- 13 % des Budgets (270 Mio. Euro) an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- und jeweils 10 % (rund 230 Mio. Euro) an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
- Die Programme vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) liegen bei 4% der Mittel (91 Mio. Euro)
Für die Wohlfahrtsverbände am relevantesten für eine Zusammenarbeit sind das BMAS und das BMFSFJ.
Nach derzeitigem Stand wird die ESF Plus-Bundesförderung 28 Förderprogramme umfassen. Hiervon werden im BMAS 13 verortet sein, im BMBF vier, im BMFSFJ fünf, im BMWK fünf und im BMI eines.
Unterschiedliche Ausschreibungstermine
Dabei gibt es viele Fortführungen oder Weiterentwicklungen von Programmen aus der letzten Förderperiode und es ist je nach Schwerpunkt entweder eine Projektförderung oder Strukturförderung vorgesehen. Wichtig ist, es gibt keinen einheitlichen oder abgestimmten Ausschreibungsrhythmus. Die Programme werden je nach den Vorstellungen der einzelnen Ministerien ausgeschrieben. Erfahrungsgemäß gibt es für bestimmte Programme nur einen einzigen Ausschreibungstermin in der gesamten Förderperiode, bei anderen wird es mehrere Termine geben.
ESF Plus: Die ersten Ausschreibungen sind bereits erfolgt
Obwohl aktuell (Stand April 2022) das ESF Plus Bundesprogramm noch nicht endgültig verabschiedet wurde, wurden erste Bundesprogramme bereits ausgeschrieben:
- Förderrichtlinie Bildungskommunen des BMBF
Innerhalb der EU-Förderperiode 2021-2027 bietet der ESF Plus auf Bundesebene eine Vielzahl unterschiedlich terminierter Ausschreibungen. Die aktuell offenen Aufrufe und Ausschreibungen finden Sie in der Reihenfolge der Einreichungsfrist für Interessenbekundungen und Anträge chronologisch gelistet unter diesem LINK.
Weitere ESF Plus Programme im Bereich Beschäftigung, Gründung und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel
Sozialpartnerrichtlinie (BMAS)
Maßnahmen der sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt (Fokus Weiterbildung und Gleichstellung) in Kooperation mit den Sozialpartnern - LINK
Partnerschaftsprogramm BAGFW-BMAS – rückenwind3
Maßnahmen zum Wandel in der Arbeitswelt (Arbeiten 4.0) in der
gemeinnützigen Sozialwirtschaft in Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden - Link zur Regiestelle
Zukunftszentren (BMAS)
Beratung und passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen für/in KMU zur partizipativen Einführung digitaler Technologien (KI) - LINK
INQA-Coaching (BMAS)
Beratung für KMU bei der Entwicklung zukunftsfähiger und mitarbeiterorientierter Personalpolitik - LINK
IQ – Integration durch Qualifizierung (BMAS)
Zielsetzung des Förderprogramms ist die nachhaltige und qualifikationsadäquate Arbeitsmarktintegration von Menschen ausländischer Herkunft - LINK
NEU: MY TURN (BMFSFJ)
My Turn ist die Fortsetzung des bisherigen ESF-Förderprogramms „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“. Das neue Programm fördert die Teilnahme an Bildungsangeboten und beruflicher Qualifizierung für Frauen mit geringer sprachlicher und beruflicher Qualifikation - LINK
NEU: KOMPASS – Kompakte Hilfen für Soloselbstständige (BMWK)
Qualifizierung für Soloselbstständige mit optionaler Anpassungsberatung bei Neuausrichtung des Geschäftsfeldes - LINK
Einen hilfreichen Einblick in die verschiedenen Förderschwerpunkte zur thematischen Einordnung der Förderaufrufe der fünf Bundesministerien gibt es HIER.
Weitere ESF Plus Programme zur Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut
Akti(F)+ – Aktiv für Familien und ihre Kinder (BMAS)
Dieses Programm setzt direkt auf das Vorgängerprogramm der Förderperiode 2014-2020 auf und richtet sich an Familien und ihre Kinder (unter 18 Jahren), die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind. Hier werden ergänzende Unterstützungsangebote im Integrationsprozess für arbeitslose Eltern gefördert, die zusätzlich zu den Leistungen nach dem SGB III und SGB II erbracht werden - LINK
WIR – Netzwerke integrieren Flüchtlinge in den regionalen Arbeitsmarkt (BMAS)
Als Nachfolgeprogramm von IvAF – Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen nimmt das neue Programm WIR - Netzwerke integrieren Flüchtlinge in den regionalen Arbeitsmarkt die Zielgruppe Geflüchtete - unabhängig vom Aufenthaltsstatus - sowie ihre Familien (in Form eines optionalen ganzheitlichen Ansatzes) mit ihren spezifischen Problemlagen in den Blick - LINK
JUVENTUS: Mobilität stärken - für ein soziales Europa (BMAS)
Förderung transnationaler Mobilitätsmaßnahmen für benachteiligte junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit - LINK
NEU: Rat geben – Ja zur Ausbildung (BMAS)
Niedrigschwellige Schulung von Bezugspersonen von jungen Menschen mit Migrationshintergrund und sozioökonomischen Schwierigkeiten zur Hinführung an BA-Maßnahmen zur Aus-und Weiterbildung - LINK
BIWAQ – Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BMI)
Lokaler Quartiersansatz zur niedrigschwelligen Beratung und Hinführung von benachteiligten Personengruppen an Aus-und Weiterbildung - LINK
Weitere ESF Plus Programme zur Förderung von sozialen Innovationen
Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag (BMFSFJ)
Es sollen Impulse zu einer notwendigen Weiterentwicklung der Ganztagsangebote im Grundschulalter gesetzt werden und die damit verbundenen Qualitätsansprüche sowie Bildungs- und Teilhabechancen für alle Kinder gesichert werden - LINK
NEU: WIN-WIN - Durch Kooperation zur Integration (BMAS)
Coaching und „On-the-job-training“ (KMU) für junge Männer, insb. auch mit Migrationshintergrund (U 30) mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang in Bildung, Ausbildung und Beschäftigung - LINK
Unsere aktuellen Weiterbildungen:
Ausblick auf die Länderprogramme des ESF Plus
Zwei Drittel der ESF-Mittel werden dezentral auf der Ebene der Bundesländer vergeben. Auch hier trifft man bei der Suche nach Informationen auf einen sehr unterschiedlichen Stand. Einige Bundesländer haben bereits die zentralen Programmdokumente und Programmlinien veröffentlicht und sogar schon mit ersten Ausschreibungen begonnen. Bei anderen gibt es nur rudimentäre Ankündigungen.
ESF Plus 2021 – 2027 Baden-Württemberg
Für die Planung des Operationellen ESF-Programms für Baden-Württemberg sind drei Ziele relevant: Beschäftigung, lebenslanges Lernen und aktive Inklusion. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat bereits erste Projektaufrufe für das Jahr 2022 veröffentlicht.
Im Förderbereich Arbeit & Soziales besteht noch bis zum 4. Mai 2022 die Möglichkeit für Maßnahmen der Kooperativen Berufsorientierung Anträge einzureichen.
Für den 20. April 2022 ist die Veröffentlichung des Projektaufrufs „Starke Kinder ESF Plus – Maßnahmen gegen Jugendarmut“, mit Projektstart auf 2023, geplant.
ESF Plus 2021 – 2027 Bayern
Investitionen in Menschen werden auch im Mittelpunkt der Förderung des ESF Plus in Bayern in der neuen Förderperiode 2021-2027 stehen. Das bayerische Programm „Arbeiten und Leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“ ESF Plus 2021-2027 wurde am 12. November 2021 offiziell zur Genehmigung eingereicht. Die ersten Förderaktionen werden voraussichtlich ab Frühling/Sommer 2022 starten. In Bayern sind Schwerpunkte in den Bereichen Beschäftigung, soziale Inklusion und Bildung geplant.
ESF Plus 2021 – 2027 Berlin
Auch in Berlin laufen die Planungen für das ESF PLUS Programm 2021 – 2027. In Übereinstimmung mit der Europäischen Säule Sozialer Rechte wird der ESF PLUS in Berlin in drei zentralen Themenbereichen aktiv sein: Bildung, Soziale Inklusion und Fachkräftesicherung. Dabei sollen folgende spezifischen Ziele für ein sozialeres Europa verfolgt werden:
Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung, Förderung der sozialen Integration, Förderung einer ausgewogenen Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern sowie Anpassung an den Wandel.
ESF Plus 2021 – 2027 Brandenburg
Das ESF Plus-Programm für Brandenburg wird Förderungen in vier Prioritäten beinhalten: Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen. Die Förderrichtlinien für 2021 – 2027 werden sukzessive veröffentlicht und entsprechende Maßnahmen nach offizieller Genehmigung des ESF Plus-Programms Brandenburg bewilligt.
ESF Plus 2021 – 2027 Bremen
Die strategische Ausrichtung des Landes Bremen und damit auch der ESF Plus-Förderung wird aktuell mit der Europäischen Kommission abgestimmt. Im Rahmen des ESF Plus in Bremen werden folgende Bereiche gefördert: Alphabetisierung, Grundbildung und Sprache, Beschäftigung, Ausbildung, Weiterbildung und Qualifizierung sowie Beratung.
Um einen nahtlosen Übergang der Förderperioden in Bremen zu gewährleiten, fördert die ESF-Verwaltungsbehörde die Maßnahmen bereits seit dem 01. Juli 2021 im Rahmen der neuen ESF Plus-Förderung. Es gibt aktuell eine aktive Ausschreibung zur Förderung eines Modellprojektes “Wege in Beschäftigung für Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund“. Das Verfahren endet am 19. April 2022.
ESF Plus 2021 – 2027 Hamburg
Förderfähige Projekte aus dem ESF Plus in Hamburg sollen zur Verbesserung der Lebenssituation von Hamburgerinnen und Hamburgern in den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Integration beitragen. Bereits im vergangenen Jahr gab es eine erste Ausschreibungsrunde. Einige Projekte konnten bereits starten.
Die im ESF Plus Programm für die Freie und Hansestadt in der ESF-Förderperiode 2021- 2027 geplanten Maßnahmen werden im Rahmen von Wettbewerbsverfahren vergeben. Eine Übersicht über die aktuellen Ausschreibungen und Wettbewerbsverfahren finden Sie hier.
ESF Plus 2021 – 2027 Hessen
Der ESF Plus in Hessen unterstützt Maßnahmen in den beiden Schwerpunktthemen Fachkräftesicherung und aktive Inklusion. Es gibt bereits einige Förderaufrufe mit Antragsmöglichkeiten.
Unter anderem einen Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen im Förderprogramm „Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen“ mit Einreichungsfrist 22. April 2022. Im zweiten Quartal 2022 wird zudem der Aufruf zur Förderung von Grundkompetenzen gering literalisierter Erwachsener erwartet.
ESF Plus 2021 – 2027 Mecklenburg-Vorpommern
Für den ESF Plus in Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang noch keine weiterführenden Informationen veröffentlicht. Mecklenburg-Vorpommern gehört aber erneut auch in der Förderperiode 2021 bis 2027 im dreistufigen Kohäsionssystem der EU zu den Übergangsregionen mit einem Bruttoinlandsprodukt zwischen 75 % und 100 % des EU-Durchschnitts.
ESF Plus 2021 – -2027 Niedersachsen
Der ESF Plus in Niedersachsen findet sich zusammen mit dem EFRE in einem sogenannten Multifonds wieder. Die Prioritäten zielen auf ein innovativeres und wettbewerbsfähiges Niedersachsen, auf ein grüneres und CO2-ärmeres wie auch auf ein sozialeres Niedersachsen ab. Zudem sollen Innovationen und zukunftsfähigere Städte und Regionen in Niedersachsen unterstützt werden.
Unter Vorbehalt der Genehmigung des Multifonds können aktuell z.B. Anträge zur Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse – Berufliche Weiterbildungsprojekte oder für Projekte zur Qualifizierung, Stabilisierung und Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitsuchenden eingereicht werden.
ESF Plus 2021 – 2027 Nordrhein-Westfalen
Auch in NRW finden sich erste Förderaufrufe auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen in Nordrhein-Westfalen.
In einer Übersicht sind die geplanten Förderprogramme mit dem jeweiligen Förderbeginn gut strukturiert aufgeführt.
So gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, wie z.B. der aktuelle Aufruf zur Einreichung von Interessensbekundungen für das ESF-Förderprogramm „Perspektiven im Erwerbsleben“ bis zum 15. April 2022.
ESF Plus 2021 – 2027 Rheinland-Pfalz
Auch in Rheinland-Pfalz sind die Planungen der neuen Förderperiode 2021-2027 für den ESF Plus in vollem Gange.
Bis zum März 2022 gab es bereits einen Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für ESF Plus geförderte arbeitsmarktpolitische Projekte in Rheinland-Pfalz in der Förderperiode 2021-2027 mit dem Schwerpunktthema gleichberechtigter Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung und soziale Integration. Die weiteren spezifischen Ziele in Rheinland-Pfalz sind die Förderung des lebenslangen Lernens und die Förderung der aktiven Inklusion.
ESF Plus 2021 – 2027 Saarland
Der endgültige Rechtsrahmen und die Höhe der verfügbaren Mittel des ESF Plus im Saarland für den Programmzeitraum 2021-2027 sind noch nicht bekannt. Dennoch hat das Saarland auf Grundlage der bisherigen Verordnungsentwürfe und Verhandlungen mit der Vorbereitung und Planung der ESF Plus-Förderperiode und mit der Ausarbeitung des sogenannten Operationellen Programms (OP) begonnen.
Das neue Programm für das Saarland wird sich auf thematische Schwerpunkte konzentrieren, für die ein hoher Handlungsbedarf im Land besteht und die einer Unterstützung mit EU-Mitteln besonders dringlich bedürfen. Die ESF-Verwaltungsbehörde ist zurzeit damit befasst, diese Förderschwerpunkte mit Unterstützung der wissenschaftlichen Begleitung sowie in enger Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Landesregierung, den Wirtschafts- und Sozialpartnern und den Verwaltungsbehörden der anderen EU-Fonds zu identifizieren.
ESF Plus 2021 – 2027 Sachsen
Nach der öffentlichen Konsultation im Jahr 2020 wurde der Programmentwurf für den ESF Plus in Sachsen in Abstimmung mit den beteiligen Fachressorts sowie Wirtschafts- und Sozialpartnern fortgeschrieben. Dieser wird derzeit finalisiert und soll im Anschluss offiziell bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.
Im Programmentwurf sind folgende Schwerpunktziele zu finden: Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung, Förderung einer ausgewogenen Erwerbsbeteiligung, Anpassung an den Wandel, Verbesserung der Qualität, Inklusivität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarktrelevanz, Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung und aktive Inklusion.
ESF Plus 2021 – 2027 Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt wurden die Entwürfe für das ESF Plus-Programm 2021-2027 im März 2022 bei der Europäischen Kommission eingereicht. Als spezifische Ziele wurden die Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung, lebenslanges Lernen sowie die Förderung der aktiven Inklusion und von sozialen Innovationen benannt.
ESF Plus 2021 – 2027 Schleswig-Holstein
Das Landesprogramm Arbeit in Schleswig-Holstein wird in den drei Schwerpunkten Beschäftigung, Bildung und soziale Integration an sein erfolgreiches Vorgängerprogramm anknüpfen, dabei aber auch neue Akzente setzen. Das Programm unterstützt insbesondere schleswig-holsteinische Betriebe und deren Beschäftigte, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Geflüchtete sowie Arbeitslose und Nichterwerbstätige, die in den ersten Arbeitsmarkt zurück wollen.
Innerhalb von 11 Aktionen gibt es aktuell z.B. Antragsmöglichkeiten für Branchenspezifische Qualifizierungsvorhaben und für Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung.
ESF Plus 2021 – 2027 Thüringen
Die Förderperiode 2021-2027 steht in Thüringen im Zeichen der Fachkräftesicherung, die eine inklusive Strategie auf individueller, gesellschaftlicher und regionaler Ebene erfordert. Es wurden bereits vier Ziele für ein sozialeres Europa als Schwerpunktthemen festgelegt. Diese sind Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung, Förderung der Anpassungsfähigkeit, Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung sowie Förderung des lebenslangen Lernens.
Wie kann man sich vorbereiten und weiter informieren?
Die Bewerbung bei einem ESF-Programm ist grundsätzlich nichts für Einsteiger in der Fördermittelakquise. Die Antragsverfahren und die umfassenden Verwaltungsvorschriften bei der Umsetzung und beim Verwendungsnachweis sind nicht zu unterschätzen.
Für viele Organisationen mit europäischer Fördererfahrung werden die ESF-Programme aber wieder eine wichtige Rolle spielen. Das attraktive Fördervolumen des Gesamtprogramms, aber auch die sehr hohen Budgets für die einzelnen Ausschreibungen und die oft langen Förderzeiträumen lassen die Mühen als sehr lohnend erscheinen.
Sieben Tipps zur Vorbereitung Ihres ESF Plus Antrags
Meist sind die Ausschreibungszeiträume für einzelne Programmlinien sehr kurzfristig. Sie haben nur eine Chance, wenn Sie sich jetzt schon darauf vorbereiten. Dazu haben wir sieben Tipps für Sie:
Checkliste zur Vorbereitung eines ESF Plus-Antrags
Auch das Förderlotse Beratungsteam unterstützt Sie gerne bei der Konzeption, Recherche und Antragstellung.
In unserem Förderlotse Fördermittelführer Online finden Sie alle relevanten Informationen zu den ESF Plus Programmen stets aktualisiert.
Bitte beachten Sie: Aktualisierte Infos zu den Programmen und aktuellen Ausschreibungen finden Sie am Ende des Blogartikels im Kommentarteil!
Da es bei der Vielzahl der involvierten Ministerien und Bundesländern nicht immer einfach ist, alle Informationen zu den aktuellsten Entwicklungen zu überblicken, freuen wir uns, wenn Sie Neuigkeiten zum ESF Plus hier im Kommentarteil mit uns und den Bloglesern teilen.
Auf den zentralen ESF-Seiten sind aktuell folgende Ausschreibungen veröffentlicht:
– Online-Informationsveranstaltung zum Interessenbekundungsverfahren für „EhAP Plus“ am 26.4.2022 von 10:00 bis 15:00 Uhr https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/2022/2022_04_08_aufruf_ehap.html
– Online-Informationsveranstaltung zum Interessenbekundungsverfahren für das Programm WIR am 03.05.2022 von 11:00 bis 15:00 Uhr https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/2022/2022_04_21_aufruf_wir.html
– Neue Förderrichtlinie „Bildungskommunen“ https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/2022/2022_01_18_aufruf_bmbf_bildungskommune.html
Online-Infoveranstaltung zum Programm „MY TURN“:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lädt alle Interessierten zu einer virtuellen Informationsveranstaltung zu dem in Vorbereitung befindlichen ESF Plus-Programm „MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“ am 5. Mai 2022 von 10 bis 11.30 Uhr ein.
https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/2022/2022_04_26_infova_my_turn.html
Hier noch aktuelle zu Infos zu
„Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag“ mit Frist zum 31.8.22: https://kinder-beteiligen-im-ganztag.de/news/detail/hinweise-zum-antragsverfahren
Neue ESF-Sozialpartnerrichtlinie „Wandel der Arbeit“ vom 15.6.2022
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)“ am 15. Juni 2022 veröffentlicht. Der erste Aufruf zur Interessenbekundung läuft vom 22. Juni 2022 bis zum 31. August 2022.
Die Regiestelle führt im Juli 2022 Informationsveranstaltungen (Anmeldung erforderlich!) zur neuen Richtlinie durch:
06.07.2022 (13:00 bis 15:00 Uhr)
12.07.2022 (10:00 bis 12:00 Uhr)
Zudem bietet die Regiestelle im Juli und August jeweils eine offene Sprechstunde (Hotline: 030 4174 986 30) an:
05.07.2022 (10:00 bis 12:00 Uhr)
02.08. 2022 (10:00 bis 12:00 Uhr)
Weitere Infos: https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/2022/2022_06_15_aufruf_bmas_wda.html
Neue Partnerschaftsrichtlinie „rückenwind3“ vom 22.06.2022
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm „rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“ (kurz: rückenwind3) veröffentlicht. Der erste Aufruf zur Interessenbekundung läuft vom 4. Juli 2022 bis zum 9. September 2022.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege angehören sowie sonstige gemeinnützige Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland, die keinem der sechs Spitzenverbände angeschlossen sind. Einzelpersonen sowie private oder öffentliche Träger können keine Zuwendungsempfänger sein.
Gefördert werden Modellvorhaben zur Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern. Handlungsansatz des Programms ist die Anpassung von Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft, in Verbindung mit der Etablierung flexibler und zielgruppenspezifischer Angebote zur Kompetenzanpassung für die Beschäftigten.
Das Bewerbungsverfahren rückenwind³ erfolgt ausschließlich über das Online-Förderportal Z-EU-S unter http://www.foerderportal-zeus.de.
Weitere Informationen zum Programm rückenwind³ finden Sie hier: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/rueckenwind_3.html
Vorabversion der Förderichtlinie „IQ – Integration durch Qualifizierung“
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf zur Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm „IQ – Integration durch Qualifizierung“ am 29. Juni 2022 veröffentlicht: https://www.esf.de/portal/SharedDocs/PDFs/DE/Programme-2021-2027/BMAS/iq_rl_entwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Das Interessenbekundungsverfahren startet erst mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger. Der Veröffentlichungstermin wird noch bekannt gegeben.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, d.h. unter anderem freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände. Natürliche Personen können keine Zuwendungsempfänger sein.
Weitere Informationen zum Programm „IQ – Integration durch Qualifizierung“ finden Sie hier: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/iq.html
Das Interessenbekundungsverfahren startet mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 07. Juli 2022 um 15 Uhr im Bundesanzeiger.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm
„Rat geben – Ja zur Ausbildung!“ am 08. Juli 2022 veröffentlicht: https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/2022/2022_07_08_aufruf_bmas_ratgeben.html
Das Interessenbekundungsverfahren läuft vom 13. Juli 2022 bis zum 21. September 2022. Zudem findet am 19. Juli 2022 eine Informationsveranstaltung statt.
Das Programm soll helfen, Barrieren beim Zugang zur Berufsausbildung zu überwinden. Es soll die jungen Menschen motivieren und beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung helfen. Dazu werden wichtige Bezugspersonen aus dem unmittelbaren Lebensumfeld der jungen Menschen in ihrer Rolle als Ratgeberinnen und Ratgeber gestärkt und geschult. Bezugspersonen sind diejenigen, die sich regelmäßig im direkten Umfeld der jungen Menschen bewegen, bspw. Eltern, Verwandte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Lehrende aus Vereinen. Die Förderung soll insbesondere in Regionen mit schwierigem sozioökonomischem Umfeld erfolgen.
Und noch eine aktuelle Meldung aus dem ESF Plus:
Start des 2. Interessenbekundungsverfahrens für das ESF Plus-Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“
Bis 09.09.2022 können interessierte Kommunen, die bisher nicht zur Antragstellung im ESF Plus-Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JUST BEst) aufgefordert wurden, an einem zweiten Interessenbekundungsverfahren teilnehmen. Der Projektstart ist auf den 01.01.2023 festgelegt.
Nähere Informationen und die notwendigen Dokumente für das Interessenbekundungsverfahren stehen auf der Website des ESF Plus-Programms zur Verfügung: https://www.jugend-staerken.de/just-best.
Während des ersten Interessenbekundungsverfahrens, das bereits im Frühjahr 2022 abgeschlossen wurde, fand eine digitale Informationsveranstaltung zu den Inhalten des ESF Plus-Bundesprogramms „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ und zum Interessenbekundungsverfahren statt. Die Aufzeichnung der Informationsveranstaltung wurde auf der Programmwebsite (https://www.jugend-staerken.de/just-best) veröffentlicht.
Neue Termine für Interessensbekundungen für „Bildungskommunen“:
Ab sofort können alle Kreise und kreisfreien Städte ihr Interesse an Förderung bekunden. Vorlagetermine sind: 30. September 2022, 31. Dezember 2022, 31. März 2023 und 30. Juni 2023
Mit dem neuen ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Landkreise und kreisfreie Städte bei der Weiterentwicklung ihrer Bildungslandschaft. Es geht um die Bewältigung drängender Herausforderungen im Bildungsbereich: von der Digitalisierung über den Aufbau neuer Kooperationen und Angebote hin zum Ausbau zukunftsträchtiger Bildungsthemen.
Antragsberechtigt sind alle Kreise und kreisfreien Städte, unabhängig davon, ob zuvor eine Förderung durch Programme der „Transferinitiative“ erfolgt ist.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/bildung-in-regionen/bildungskommunen/bildungskommunen_node.html
Neue Förderrichtlinie „INQA-Coaching“ veröffentlicht! Der Aufruf zur Interessenbekundung läuft vom 16. August 2022 bis 23.09.2022, 15 Uhr.
Inhaltlich geht es um die Förderung von Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen zur Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik und zur Förderung von Innovationsfähigkeit unter Einbeziehung ihrer Beschäftigten.
ESF Plus-Programm „Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag“: Frist zur Stellung eines Antrags wurde bis zum 30.06.2023 verlängert
Es stehen in allen Bundesländern aktuell noch umfängliche Kontingente zur Verfügung.
Am 28.09.2022 findet eine weitere Online-Infoveranstaltung statt, um interessierte Träger rund um die Antragstellung im neuen ESF Plus-Programm zu informieren.
https://kinder-beteiligen-im-ganztag.de/
Neues ESF Plus-Programm „JUVENTUS: Mobilität stärken – für ein soziales Europa“
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm „JUVENTUS“ am 17. Oktober 2022 veröffentlicht. Das Interessenbekundungsverfahren läuft vom 17. Oktober 2022 bis 18. November 2022, 14:00 Uhr.
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften, d.h. freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände.
Das Programm fördert die Umsetzung von Auslandsaufenthalten mit betrieblichem Training für Benachteiligte junge Menschen. JUVENTUS ist der Nachfolger des ESF-Programms „Integration durch Austausch“ (IdA) und ist der deutsche Beitrag zur Initiative der Europäischen Kommission „ALMA“ („Aim, Learn, Master, Achieve“).
https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/2022/2022_10_17_aufruf_bmas_juventus.html;jsessionid=78367D9B891C2C6B86018DE35936CA21
Mit dem Förderprogramm „Nachhaltig im Beruf – zukunftsorientiert ausbilden“ (NIB) stärkt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die nachhaltigkeitsbezogenen Kompetenzen des ausbildenden Personals und somit auch der Auszubildenden.
Gefördert werden Projekte, die entsprechende Weiterbildungs- und Qualifizierungskonzepte umsetzen und damit zur Verankerung von Nachhaltigkeit in der betrieblichen Ausbildungspraxis beitragen. Das BIBB ist mit der fachlichen Durchführung des ESF Plus kofinanzierten Programms beauftragt.
Gegen Ende des Jahres wird hierzu eine erste Förderrichtlinie veröffentlicht.
Für weitere Informationen sowie einen Info-Newsletter wurde eine eigene Seite eingerichtet, der Sie schon jetzt Hinweise zur Vorbereitung auf eine Antragstellung entnehmen können: http://www.nachhaltig-im-beruf.de
Informationsveranstaltung am 10.1.23 zum 2. Förderaufruf „Wandel der Arbeit“
Der 2. Förderaufruf zum ESF Plus-Programm „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)“ erfolgt voraussichtlich vom 23. Januar 2022 bis 17. März 2022.
Die Regiestelle führt am 10. Januar 2023 von 10 bis 12 Uhr eine Informationsveranstaltung (Anmeldung erforderlich!) durch. Es werden sowohl die Handlungsfelder und Themenschwerpunkte der Richtlinie, als auch Informationen zu den Förderbedingungen besprochen. Darüber hinaus haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, erste Projektideen zu diskutieren und sich zur inhaltlichen und finanziellen Projektplanung auszutauschen.
https://www.wandelderarbeit.de/events/informationsveranstaltung-zum-2-foerderaufruf/
2. Förderaufruf rückenwind3 vom 23.01.2023
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm „rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“ veröffentlicht. Der 2. Aufruf zum Programm rückenwind3 läuft vom 23. Januar 2023 bis zum 17. März 2023 (15:00 Uhr).
https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/Aufrufe/2023_01_23_aufruf_bmas_rueckenwind3.html
Interessensbekundung für die Förderrichtlinie „Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder“ gestartet
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm „Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder“ am 15. Februar 2023 veröffentlicht. Eine Interessenbekundung kann vom 16. Februar 2023 bis zum 31. März 2023 (14 Uhr) eingereicht werden.
Zielsetzung des Akti(F) Plus Programms ist die Verbesserung der Lebenssituation und der gesellschaftlichen Teilhabe von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind. Akti(F) Plus soll den erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen von Familien und ihren Kindern Rechnung tragen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften. Dies können zum Beispiel freie und öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Bildungsträger sowie sonstige gemeinnützige Träger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Verbände sein. Natürliche Personen können keine Zuwendung nach dieser Förderrichtlinie erhalten.
Informationsveranstaltung
Am 22. Februar 2023 ist eine Infoveranstaltung zum Interessensbekundungsverfahren in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr geplant. Sie können sich unter dem folgenden Link anmelden: https://reg.bmas.de/aktif-plus.
Weitere Informationen zum Programm Akti(F) Plus finden Sie hier: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/aktif-plus.html
Win-Win – Durch Kooperation zur Integration
Auch die Förderrichtlinie Win-Win wurde mittlerweile veröffentlicht und Interessenbekundungen können bis zum 14.04.2023 (14:59 Uhr) über das Onlinesystem Z-EU-S eingereicht werden (https://foerderportal-zeus.de).
Für interessierte Antragsteller finden zwei Online-Informationsveranstaltungen per Webex am 23.02.2023 und 23.03.2023 jeweils von 10 Uhr bis 13 Uhr statt.
Das ESF Plus-Programm Win-Win zielt darauf ab, die soziale Integration insbesondere von jungen Männern mit Migrationshintergrund und nichterwerbstätigen jungen Männern im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 35 Jahren zu verbessern.
Übergeordnet wird eine Forschungs- und Vernetzungsstelle gefördert, die das Programm und soziale Innovationen bewertet und eine Vernetzung der Vorhaben sicherstellen soll.
Weitere Infos: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/win-win.html
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales startete am 15. Mai 2023 den 2. Aufruf für das ESF Plus-Programm „JUVENTUS: Mobilität stärken – für ein soziales Europa“. Das Interessenbekundungsverfahren läuft bis 15. August 2023, 14:00 Uhr.
Das JUVENTUS-Programm fördert die Umsetzung von Auslandsaufenthalten mit betrieblichem Training für benachteiligte junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren.
https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/Aufrufe/2023_05_15_aufruf_bmas_juventus.html
Zwei weitere anstehende Bewerbungsfristen auf Ende Juni 2023:
1.) „Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag“ – https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/Aufrufe/2022_04_29_aufruf_bmfsfj_ganztag.html
2.) „Bildungskommunen“ – https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/Aufrufe/2023_01_02_aufruf_bmbf_bildungskommunen.html
ESF Plus INQA-Coaching – Unterstützungsangebote
Über die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) können Unternehmen und Organisationen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Unternehmenskultur begleitet werden, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht. Es gibt verschiedene Angebote der Beratung und Unterstützung.
Weitere Infos zum Coachingangebot finden Sie hier: https://inqa.de/
Hier ein kurzer Überblick der aktuellen Aufrufe und Ausschreibungen:
Zweiter Förderaufruf „EhAP Plus“
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 12. Dezember 2023 die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm „EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Interessenbekundungsverfahren startet am 12. Dezember 2023 und endet am 08. März 2024 (14:00 Uhr.) https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/ehap-plus.html
Call/ Ausschreibung der EU-Kommission: Actions to boost the development of finance markets for social enterprises
Die Europäische Kommission hat einen Aufruf „Actions to boost the development of finance markets for social enterprises (ESF-2023-SUPPLY-DEMAND)“ veröffentlicht. Der Förderaufruf läuft bis zum 14. März 2024.
https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/topic-search?keywords=ESF&frameworkProgramme=43254019
Vierter Förderaufruf des Programms „Wandel der Arbeit“
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Änderung der Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)“ veröffentlicht. Der vierte Aufruf zur Interessenbekundung läuft bis zum 15. März 2024 (15:00 Uhr).
https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/Aufrufe/2024_01_22_aufruf_bmas_wda.html
Zweiter Förderaufruf „Win-Win“
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales startete am 1. Februar 2024 den zweiten Förderaufruf zum ESF Plus-Programm „Win-Win – Durch Kooperation zur Integration“ mit der Veröffentlichung einer neuen Förderrichtlinie im Bundesanzeiger. Der Aufruf läuft bis zum 12. April 2024 (14:00 Uhr).
https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/Aufrufe/2024_01_11_aufruf_bmas_win_win.html
Call/ Ausschreibung der EU-Kommission: Innovative Approaches to Mitigate the Societal Consequences of Russia’s War of Aggression Against Ukraine within EU Countries
Die Europäische Kommission hat einen Aufruf veröffentlicht. Der Förderaufruf läuft bis zum 24. April 2024.
https://www.esf.lt/en/extended-innovative-approaches-to-mitigate-the-societal-consequences-of-russias-war-of-aggression-against-ukraine-within-eu-countries/1373
Förderaufrufe des Programms rueckenwind 3
Der 4. Förderaufruf für das ESF Plus-Programm „rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“ (kurz: rückenwind3) läuft noch bis zum 01. März 2024 (15:00 Uhr). Für den fünften Aufruf gilt für die Einreichung einer Interessensbekundung folgende Zeitschiene: 01.07.2024 – 30.08.2024.
https://www.bagfw-esf.de/foerderung/foerderaufrufe
JUVENTUS: Mobilität stärken – für ein soziales Europa
Zur Förderung transnationaler Mobilitätsmaßnahmen für benachteiligte junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 ein weiterer Aufruf erfolgen:
https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/juventus.html
ESF Plus – Förderperiode 2021-2027
Förderbereich Arbeit & Soziales: Neuer Projektaufruf
Am 27.06.2024 hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration BW den Projektaufruf „Assistierte Ausbildung für Pflegehilfe, Alltagsbetreuung sowie Heilerziehungspflege und Heilerziehungsassistenz“ im Rahmen der EU-Förderung durch den Europäischen Sozialfonds Plus veröffentlicht.
Bis zum 26.08.2024 muss der Antrag bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) – postalisch – eingereicht werden.
Der Start der dreijährigen Projekte ist frühestens ab 1. Januar 2025 möglich.
Alle weiteren Informationen zum Projektaufruf: https://www.esf-bw.de/esf/esfplus/sm/projektaufrufe/