Blogserie Öffentliche Förderung (2): Die Bundesländer


Im zweiten Teil der Blogserie "Öffentliche Fördermittel" stelle ich Ihnen die Möglichkeiten und Informationen zu den Förderaktivitäten der Bundesländer vor. Sie erhalten einen Überblick über alle wichtige Strukturen und Ansprechpartner für die Fördermittelakquise auf Länderebene. In Teil 1 der Serie beschreibe ich die Förderung durch die Kommunen, in Teil 3 durch den Bund in Teil 4 klären wir die wichtigsten Begrifflichkeiten des Zuwendungsrechts. Zudem erhalten Sie in meinem Beitrag Die staatlichen Zuschüsse im Überblick wichtige Hintergrundinformationen zur öffentlichen Förderung sowie weiterführende Hinweise für gelingende Förderpartnerschaften mit der öffentlichen Hand.

Bei der Akquise von öffentlichen Fördermitteln stellen die Bundesländer in Deutschland einer der wichtigsten Förderpartner im gemeinnützigen Sektor dar.  Die öffentliche Hand vergibt auf Länderebene jährlich große Summen für die verschiedensten Bereiche wie Soziales, Gesundheit, BildungUmwelt und Kultur. Häufig spiegeln sich in der inhaltlichen Ausrichtung der Ausschreibungen und den Themen der einzelnen Förderprogramme landespolitische Ziele und Strategien wieder. Über zusätzliche Fördermittel sollen dann mit operativer Hilfe der gemeinnützigen Akteure die jeweiligen Ziele erprobt und in die Umsetzung gebracht werden. Wichtig ist hierbei die korrekte Trennung von bundes- und landespolitischen Gebieten und Kompetenzen, wobei zu den typischen Ländersachen mitunter die Bildungs- und Kulturpolitik zählen. 

Dem föderalistischen System in Deutschland haben wir es zu verdanken, dass wir bei der Akquise von öffentlichen Mitteln neben den Kommunen, den Bundesländern und der Bundesebene weitere Ebenen haben, die bei der Suche nach dem richtigen öffentlichen Förderpartner zu berücksichtigen sind. Auch hier gibt es viel Potenzial für die Unterstützung Ihrer Arbeit!

Fördermöglichkeiten auf Ebene der Regierungsbezirke und Landesverbände

Als eine Art Mittelebene zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten hin zur Ebene der Landesministerien sind in einigen Bundesländern Deutschlands die sogenannten Regierungsbezirke verankert. 

Auch Zusammenschlüsse mehrerer Landkreise oder die Übertragung trägerspezifischer Aufgaben an einen überregionalen Verband treten häufig in Erscheinung. Diese Systematiken eröffnen wiederum besondere Zugänge zu öffentlichen Fördermitteln, über deren Strukturen man informiert sein sollte. 

Regierungsbezirke – eine aussterbende Spezies

In vier der größeren Flächenländer gibt es zwischen den Gemeinden / Kreisen und dem Bundesland die Zwischenebene des Regierungsbezirks, der festgelegte Aufgaben übernimmt und über eigene Budgets verfügt. Die Bezirke übernehmen Aufgaben, die über die Zuständigkeit der kreisfreien Städte und Landkreise hinausreichen und ihr Leistungsvermögen übersteigen.

Bundesland

Regierungsbezirke

Bayern

Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz, Schwaben

Baden-Württemberg

Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen

Hessen

Darmstadt, Gießen, Kassel

Nordrhein-Westfalen

Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster


Die Regierungsbezirke übernehmen überregionale Aufgaben und sind häufig für die Vergabe und Verwaltung von Landesmitteln zuständig. Dabei kann die Aufgabenstellung je nach Bundesland sehr unterschiedlich sein.


Bundesland

Beispiele für die Aufgabenfelder der Regierungsbezirke

Bayern

Träger psychiatrischer und neurologischer Fachkrankenhäuser, von Spezialkliniken, Fach- und Sonderschulen und Freilichtmuseen. Ferner sind sie überörtliche Sozialhilfeträger für die Behindertenhilfe. Förderung der Bezirksjugendringe, Denkmalschutz, Heimatpflege.

Baden-Württemberg

Anerkennung neuer Stiftungen; Denkmalpflege, Heimatpflege, Laienmusik, Kleintheater, soziokulturelle Zentren, Maßnahmen der Jugend- und Erwachsenenbildung und der internationalen Jugendbegegnung, Kleinkindbetreuung, psychosoziale Beratungsstellen, ambulante Dienste der Familien-, Behinderten- und Altenhilfe; Krankenhausfinanzierung

Hessen

Inneres (Kommunalaufsicht, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Luftrettung, zivile Verteidigung); Soziales (Sozialangelegenheiten, Flüchtlings- und Asylangelegenheiten, Aussiedlerwesen, Arbeitsschutz, soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Heimgesetz, Hessisches Altenpflegegesetz, Krankenhauspflegesetze); Umwelt (Wasser, Gewässer-Informationszentrum, Abfall, Immissionsschutz, Bergaufsicht)

Nordrhein-Westfalen

Regionalplanung und Verkehr, Gesundheit, Umwelt- und Arbeitsschutz, Kultur und Sport, Integration und Migration, Wirtschaftsförderung und Schulaufsicht


In allen anderen Ländern wurden die Bezirke seit dem Jahr 2000 aufgelöst oder es gab nie Regierungsbezirke.

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Landschaftsverbände in Niedersachsen und NRW

In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es sogenannte Landschaftsverbände. Dabei handelt es sich um kommunale Zusammenschlüsse – nicht aber um selbstständige öffentliche Körperschaften mit Hoheitsrechten. Die Aufgaben der niedersächsischen Landschaften und Landschaftsverbände beschränken sich auf die Kulturförderung. Dagegen nehmen sie in Nordrhein-Westfalen auch soziale Aufgaben wahr. Die Landschaftsverbände in Niedersachsen sind daher nach Finanzvolumen und Personalbestand deutlich kleiner.

Weitere Verbände in Hessen, Sachsen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz

Landeswohlfahrtsverbände gibt es in den Bundesländern Hessen (Landeswohlfahrtsverband Hessen) und Sachsen (Kommunaler Sozialverband Sachsen). Es handelt sich um Verbände, die jeweils von den Landkreisen und Städten des Bundeslandes getragen und finanziert werden. Sie nehmen Aufgaben der Sozial- und Behindertenhilfe wahr, insbesondere die Funktion des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, der Kriegsopferfürsorge und Sitz des Integrationsamtes. Der Bezirksverband Pfalz fördert im Bundesland Rheinland-Pfalz zahlreiche öffentliche und private Initiativen, die mit pfälzischer Geschichte und Volkskunde, mit Kultur und Kunst, mit Umweltschutz oder mit Tourismus zu tun haben, und vergibt eine ganze Reihe von entsprechenden Preisen. Der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern fungiert als überörtlicher Träger der Sozialhilfe und der Jugendhilfe.



Wie einst in den Landesfürstentümern? Die Förderung der Bundesländer

Die Länder treten als Förderer auf, wenn es um Themen, Aktivitäten und Projekte geht, die mehrere Gebietskörperschaften oder das gesamte Landesgebiet betreffen. Daneben ist es bei vielen Ministerien beliebt, Förderprogramme für Modellprojekte auszuschreiben, die dann an verschiedenen Standorten implementiert werden können. 

Beispiele für Modellprojekteförderung

  • Die Weiterbildungseinrichtungen im Land Brandenburg stellen sich veränderten Anforderungen, wie sie beispielsweise durch den digitalen Fortschritt oder die Erschließung neuer Zielgruppen entstehen. Das Land Brandenburg unterstützt das durch die Förderung innovativer Modellprojekte zur fachlichen Weiterentwicklung und zu aktuellen Themen. Hier finden Sie Informationen zu Projekten, die vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) in den vergangenen Jahren gefördert wurden.
  • "Mit Housing First – Wohnen zuerst fördert das Saarland ein Modellprojekt, das Menschen, die akut von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder ihre Wohnung bereits verloren haben und auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt meist ohne Chancen sind, wieder eine Wohnung mit eigenem Haustürschlüssel erhalten können. Mit der Förderung dieses Modellprojekts geht das Saarland in Kooperation mit der Diakonie Saar in der Wohnungslosenhilfe neue Wege, um Hilfsangebote für betroffene Menschen passgenauer auszurichten“, erklärt Sozialministerin Monika Bachmann.
  • Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration fördert gemeinsam mit den Pflegekassen nach § 45c SGB XI das Modellprojekt „Demenzatlas Hessen“. Es zielt darauf ab, hessenweit Transparenz über bestehende Versorgungsstrukturen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen herzustellen.

Das Land ist dann als Förderer aktiv, wenn es um Themen geht, die im eigenen Kompetenzbereich stehen und die eine hohe politische Relevanz haben.

Schwerpunkte der Landesförderung

Analog den klassischen Gebieten der Landespolitik gehören die Kulturpolitik, die Bildungspolitik und die Landes- und Regionalplanung zu den Förderschwerpunkten auf Länderebene. Die Ziele und Strategien in diesen Bereichen werden oftmals auch über temporäre Förderausschreibungen verfolgt. Diese Themen finden sich insbesondere in den Förderoptionen:

Für eine Förderung durch ein Bundesland ist es häufig entscheidend, dass das Vorhaben auch eine überregionale und landesweite Auswirkung hat.

Auch spezifische Strategien und Ziele einer Landesregierung finden sich in bestimmten Förderausschreibungen auf Länderebene wieder.
So verfolgt beispielsweise das Land Baden-Württemberg mit der Strategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ über das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration das Ziel, Städte, Gemeinden und Landkreise sowie die Zivilgesellschaft bei der alters- und generationengerechten Quartiersentwicklung zu unterstützen. Zu den Angeboten der Landesstrategie gehören mehrere Förderprogramme, die finanziell dabei helfen sollen, qualitätsvolle und nachhaltige Quartiersprozesse auf den Weg zu bringen.

Beispiele für Landesförderprogramme:

Arbeitsmarktfonds der Bayerischen Staatsregierung

Über den Arbeitsmarktfonds werden Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung in Bayern bezuschusst. Die Umsetzung des Programms erfolgt durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds mit folgenden Mitgliedern: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Christlicher Gewerkschaftsbund (CGB) und durch die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit. Der Fonds hat vier Förderschwerpunkte:
1) Entwicklung und Erprobung innovativer Instrumente (Experimentiertopf) – regionale Arbeitsmarktinitiativen;
2) Maßnahmen zur Unterstützung von besonderen Personengruppen auf dem Weg in die Berufsausbildung und zum Berufsabschluss;
3) Beschäftigungsfördernde Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (AJS);
4) Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung von Frauen.

In diesem Jahr wurden 14 Projekte für eine Förderung ausgewählt. Somit investiert der Fonds rund 2,0 Mio. Euro, um besonders benachteiligte Menschen die Tür zum ersten Arbeitsmarkt zu öffnen. Hier können Sie die zur Förderung ausgewählten Projekte einsehen.

Landesjugendplan für Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es über den Landesjugendplan eine Reihe von Fördermöglichkeiten für die Arbeit von Ehrenamtlichen, Jugendgruppen und Jugendverbänden. Das betrifft zum einen die Förderung verschiedenster Bildungsmaßnahmen und die Unterstützung medienpädagogischer Projekte. Hier gibt es Zuwendungen in den Bereichen:
1) Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit;
2) Förderung der Beratungsstellen: Netzwerk Familienbildung und Elternkursprogramm;
3) Förderung der Familienerholung;
4) Kostenerstattung der Jugendämter;
5) Förderung der Kinderschutzdienste;
6) Förderung der Kindertagesstätten.

Sonder-Investitionsprogramm Sportland Hessen

Das vom Hessischen Landtag verabschiedete Sonder-Investitionsprogramm hat den Anspruch, die vorhandene Sportstättenversorgung für den Breiten- und Spitzensport durch dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen in ihrer Substanz zu erhalten und den zeitgemäßen Erfordernissen anzupassen. Damit soll die Sportinfrastruktur in Hessen weiter aufgewertet werden.

 Sachsen: Stadtgrün-Lärmminderung

Das Landesprogramm Stadtgrün und Lärmminderung (FRL Stadtgrün-Lärm/2022) fördert Maßnahmen zur biodiversitätsfördernden Begrünung von Städten und Gemeinden und zur Lärmminderung im Freistaat Sachsen. Neben Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnern (Lärmminderungsmaßnahmen) sind auch gemeinnützige Vereine und anerkannte Religionsgemeinschaften (Stadtgrünmaßnahmen) antragsberechtigt. So kann die Anlage von biodiversitätsfördernden Grün- und Freiflächen, Fassaden- und Dachbegrünung mit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (max. 25.000 EUR Gesamtausgaben) bezuschusst werden.

Strukturentwicklung im ländlichen Raum (Nordrhein-Westfalen)

Das Förderprogramm „Strukturentwicklung des ländlichen Raums“ trägt zur Verbesserung der Infrastruktur und zur nachhaltigen Stärkung der Wirtschaft bei. Ziel ist es, Lebens-, Arbeits- und Erholungsräume zu entwickeln. Die Förderrichtlinie unterscheidet Infrastrukturmaßnahmen und Regionalbudgets für LEADER- und VITAL.NRW-Regionen. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, juristische Personen die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen, natürliche Personen und Personengesellschaften. 

So sind zum Beispiel die Errichtung und Modernisierung von Freizeitinfrastrukturen, die einen regionalen oder lokalen Bezug haben (nur Außenbereich) als auch von Sportanlagen förderfähig.

Ansprechpartner für die Landesförderungen

Erste Ansprechpartner bei der Fördermittelrecherche sind die Ministerien und die angeschlossenen Verwaltungen. Dank des Internets sind für viele Bereiche Organigramme verfügbar, sodass Sie herausfinden können, wen Sie ansprechen sollten. Im Zweifelsfall gehen Sie über die Telefonzentrale. Nutzen Sie aber auch Ihre örtlichen Ansprechpartnerinnen und -partner für den Kontaktaufbau und die gezielte Lobbyarbeit, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Verwaltung. 

Checkliste: Identifikation von potenziellen Ansprechpartnern bei der öffentlichen Hand


Landesebene
  • Landesministerien
  • Landesämter
  • Abgeordnete des Landtags
  • Regierungsbezirke, Regierungspräsidien, Landschaftsverbände, kommunale Landesverbände etc.
  • Landesstiftungen
  • Landesbanken
  • Landesverbände für Soziales, Umwelt, Kultur, Sport, bürgerschaftliches Engagement, Entwicklungspartnerschaften etc.

In den meisten Bundesländern wird die Administration der Förderprogramme über die Landes-, Struktur- und Investitionsbanken abgewickelt. Hier gibt es in der Regel auch ein umfassendes Beratungsangebot, wie beispielsweise in Niedersachsen über die Investitions- und Förderbank oder die die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Wie im Abschnitt über die Kommunen dargestellt, werden Landesmittel häufig auch direkt vor Ort von den Kommunen verteilt. Ihnen traut man eine höhere Kompetenz zu, die Gegebenheiten vor Ort realistisch einzuschätzen.

Förderfonds und Stiftungen der Bundesländer

Auch auf Ebene der Bundesländer gibt es einen vielfältigen Stiftungsmarkt. Entsprechende Förderfonds und Stiftungen mit einem öffentlichen Auftrag bieten bei einer ausreichenden Kapitalausstattung die Möglichkeit, wichtige Themen unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage kontinuierlich zu fördern.

In der folgenden Grafik habe ich die Logos wichtiger öffentlich dominierter Stiftungen für das Land Bayern zusammengestellt, um die Vielfalt am Beispiel eines Bundeslands zu verdeutlichen:

Ähnliche Strukturen gibt es fast in jedem Bundesland. An dieser Stelle sind auch die Fördermöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Sparkassen und ihrer Stiftungen zu nennen. Einige Beispiele finden Sie - neben den Logos von Landesbanken - in der folgenden Grafik:

Neben den Stiftungen nutzen öffentliche Institutionen auch andere Rechtsträger, wie z. B. Förderfonds. Sie funktionieren meist wie Förderstiftungen. Außerhalb des normalen Haushalts werden Gelder für bestimmte Themen reserviert. Allerdings lassen sich die Fonds nicht über die bekannten Stiftungsverzeichnisse recherchieren.

Beispiele für öffentliche Förderfonds:

Kulturfonds Bayern

Um der beeindruckenden Vielfalt des kulturellen Lebens in allen Regionen Bayerns zusätzliche Impulse zu geben, hat die Bayerische Staatsregierung 1996 im Zuge der "Offensive Zukunft Bayern" den Kulturfonds Bayern geschaffen. Aus den Mitteln des Kulturfonds werden seither Jahr für Jahr weit über hundert Kulturprojekte in ganz Bayern gefördert. Der Kulturfonds hat sich damit auch in Zeiten knapper Kassen als verlässliches und flexibles Instrument der Kulturförderung bewährt.

Gemeinschaftsaktion »SpielRäume schaffen« der Stadt Bremen und des Kinderhilfswerks

Neben öffentlichen Spielplätzen brauchen junge Menschen weitere nutzungsoffene, flexible Freiräume, in denen sie ohne Begleitung und Aufsicht ihrem Alter entsprechend agieren und lernen können. Da diese Spielmöglichkeiten nicht überall in der Stadt gleichmäßig vorhanden sein können und auch die bestehenden Spielflächen der Bauträger nicht allen Bedürfnissen junger Menschen Rechnung tragen, entstand bereits 1997 die Gemeinschaftsaktion „SpielRäume schaffen“ unter dem Motto „Tür auf, raus und spielen“ und der Einrichtung eines Förderfonds.

Förderfonds der Metropolregion Hamburg

Die Förderfonds der Metropolregion Hamburg sind seit über 50 Jahren das zentrale Instrument der regionalen Zusammenarbeit. Grundlage der Zusammenarbeit ist ein Staatsvertrag der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Um die Zukunftschancen weiter zu verbessern und den Zusammenhalt in der Region nachhaltig zu fördern, arbeiten Staat, Wirtschaft- und Sozialpartner in gemeinschaftlicher Verantwortung zusammen.

Gefördert werden können Projekte, die die wirtschaftliche, technologische, räumliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Metropolregion Hamburg als gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraum voranbringen. Diese Projekte der Kommunen werden aus Förderfonds unterstützt, die die Trägerländer mit jährlich 2,7 Millionen Euro finanzieren.



Lobby- und Netzwerkarbeit auf Landesebene

Viele Wohlfahrtsverbände haben eigene Referenten und Referentinnen, die im engen Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien stehen, so z.B. der Paritätische Hessen, der im regelmäßigen Dialog mit den Ministerien auf Landesebene steht. 

Wenn Sie einem solchen Verband angehören, empfehle ich Ihnen dringend, zuerst einmal mit Ihren eigenen »Schnittstellen« zu sprechen. So erhalten Sie Insidertipps über die augenblickliche Fördersituation, die aktuellen politischen Schwerpunkte und die Eigenheiten der ministeriellen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Meiner Erfahrung nach sind die Verbände bei dieser Kontaktpflege aber sehr unterschiedlich aufgestellt und engagiert. Entsprechend unterschiedlich werden Ihre Erfolge bei der Fördermittelakquise ausfallen. 

Außer Kontakten zur Verwaltung kann auch der Kontakt zu Ihrer Landtagsabgeordneten oder Ihrem Abgeordneten eine große Hilfe sein. Abgeordnete haben naturgemäß großes Interesse daran, Projekte und Organisationen aus dem eigenen Wahlkreis zu fördern und können Ihnen als Mitglied in bestimmten Ausschüssen auch eine gute Einschätzung zu aktuellen politischen Entscheidungen geben. Im Gegenzug sind Sie ein wertvoller Informant oder eine Informantin mit Expertise in bestimmten Fachfragen oder als Gradmesser der öffentlichen Meinung.

Noch mehr attraktive Förderungen der öffentlichen Hand

In der Blogserie "Öffentliche Förderung" stelle ich Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten und Ebenen der Förderung durch die öffentliche Hand vor. In Teil 1 der Serie finden Sie die Informationen zu den Förderoptionen der Kommunen. Der dritte Artikel zu "Öffentliche Förderung" behandelt die Förderzugänge, Hintergründe und Beispiele der Fördermöglichkeiten in Deutschland über den Bund.

Was sind Ihre Erfahrungen bei der Akquise von Fördergeldern über Ihr Bundesland? Wie haben Sie Zugang zu den richtigen Stellen erhalten und wie lief die Zusammenarbeit in einer Förderpartnerschaft? Teilen Sie gerne Ihre Erfahrungen und Hinweise in unserem Kommentarbereich!

Hier geht es direkt zu den weiteren Artikeln der Blogserie zu Öffentlichen Förderung:

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Torsten Schmotz

Über den Autor/die Autorin

Gründer und Geschäftsführer des Unternehmens Förderlotse Torsten Schmotz, Seniorberater, Hochschuldozent und Fachautor, seit 2006 ist das Fördermittel-Fundraising sein beruflicher Schwerpunkt.



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