Blogserie Öffentliche Förderung (1): Die Kommunen


Allen Unkenrufen zum Trotz ist in Deutschland die öffentliche Förderung nach wie vor die umfassendste und größte Finanzierungsquelle für Aktivitäten von gemeinnützigen Trägern. Der Studie »Zivilgesellschaft in Zahlen« zufolge erhält jeder dritte Verein öffentliche Fördermittel. Dass der Staat eine hohes Interesse am Erhalt des gemeinnützigen Sektors hat, wurde durch die Vielzahl von Coronaprogrammen deutlich, welche kurzfristig ausgeschrieben wurden. In unserer Blogserie möchte ich Ihnen die Fördermöglichkeiten durch die Öffentliche Hand genauer vorstellen.

In diesem ersten Teil erhalten Sie eine Überblick über die föderalen Förderstrukturen in Deutschland, Infos zu den kommunalen Fördermöglichkeiten und wir widmen uns dem Erfolgsfaktor Lobby- und Netzwerkarbeit.

In den weiteren Artikeln der Blogserie "Öffentliche Förderung" geht es im Teil 2 um die Förderzugänge über die Bundesländer sowie im Teil 3 um die Möglichkeiten der Förderung durch den Bund. Im Teil 4 gebe ich Ihnen einen Überblick der wichtigsten Begrifflichkeiten in der Zusammenarbeit mit Förderern der öffentlichen Hand, die Sie bei Ihrer Fördermittelakquise unterstützen werden.

Organisationen, die mit ihrer Arbeit die öffentliche Hand entlasten oder politisch vorgegebene Ziele verfolgen, haben prinzipiell sehr gute Chancen auf freiwillige Zuschüsse von staatlichen Stellen. Der Wettbewerb unter den Organisationen ist aber hoch. Deshalb ist eine professionelle Vorgehensweise erforderlich.

Die Summe der Fördermittel der öffentlichen Hand übertreffen alle anderen Finanzierungsquellen für gemeinnützige Träger um ein Vielfaches.

Den Überblick behalten – Ebenen der öffentlichen Hand

In Deutschland haben wir ein föderales Staatsgebilde. Viele Aufgabengebiete, insbesondere auch jene, in denen viele gemeinnützige Träger aktiv sind, werden dezentral – möglichst regional oder lokal – organisiert. Die folgende Grafik gibt einen Überblick über diese Strukturen:

Struktur Staat - Öffentliche Förderung Kommunen

Die Gemeinden, Städte und (Land-)Kreise auf der untersten Ebene sind für die Grundversorgung der Bevölkerung vor Ort zuständig. In einigen größeren Bundesländern gibt es darüber hinaus Regierungsbezirke, Landschaftsverbände o. Ä., die überregionale Themen unterhalb der Landesebene koordinieren sollen. In den Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin sind dafür die Stadtbezirke zuständig.

Die nächste Ebene sind die Bundesländer und Stadtstaaten, die in den Feldern Gesundheit, Bildung, Umwelt und Kultur sehr weitgehende Befugnisse haben. Am oberen Ende der Pyramide finden wir dann den Bund, der sich meist auf die Themen begrenzen muss, die für ganz Deutschland relevant sind oder einen starken internationalen Bezug haben.

Grundsätzlich sollten die Kompetenzen zwischen den verschiedenen Staatsebenen klar aufgeteilt sein und es sollte für ein spezifisches Thema eigentlich nur eine verantwortliche Förderstelle geben. Wie man an der fortlaufenden Diskussion um das Thema »Koordinierung einer einheitlichen Schulbildung in ganz Deutschland« sieht, gibt es in vielen Feldern aber ein stetes Kompetenzgerangel. Ein gutes Mittel für Politikerinnen und Politiker, auf solche Prozesse Einfluss zu nehmen, ist die Verteilung von Geld, häufig in Form von Förderprogrammen.

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Voraussetzung für eine Förderung: »erhebliches öffentliches Interesse«

Die öffentliche Hand hat den Auftrag, für ihre Bürgerinnen und Bürger möglichst gute Lebens- und Entfaltungsbedingungen sicherzustellen. Sie ist in diesem Sinne dem Gemeinwohl verpflichtet. In unserem entwickelten Sozialstaat beinhaltet dies umfassende Leistungen in der Daseinsvorsorge. Aber auch im Bildungs-, Kultur- oder Umweltbereich ist der Staat stark aktiv. Der Staat muss dabei nicht selbst aktiv werden, sondern kann im Sinne des Subsidaritätsprinzips auch mit weiteren Partnern und Trägern kooperieren. Insbesondere darf er solche Vorhaben auch mit Finanzzuschüssen unterstützen.

Allerdings muss er dabei gesetzliche Vorgaben beachten, insbesondere die Bundeshaushaltsordnung (BHO). Dort heißt es im § 23 über Zuwendungen:

»(…) Zuwendungen dürfen nur veranschlagt werden, wenn der Bund an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann«.

Der Begriff »erhebliches öffentliches Interesse«, das bei einer öffentlichen Förderung vom Vorhaben gegeben sein muss, ist inhaltlich nicht abschließend definiert. Was im Einzelfall darunter verstanden wird, ist das Ergebnis der politischen und öffentlichen Diskussion. Diese kann mit gezielter Lobby- und Netzwerkarbeit aktiv beeinflusst werden.

Wenn der Gemeinderat aus seinem Haushalt einen monatlichen Mietzuschuss für die örtliche Tafel beschließt, wenn der Freistaat Bayern eine Förderstiftung zum Thema Hospiz gründet oder das Bundesfamilienministerium ein Förderprogramm für Mehrgenerationenhäuser ausschreibt, dann sind das die Ergebnisse von Prozessen der politischen Entscheidungsbildung, an denen wir alle teilnehmen können.

Besonders gute Förderchancen haben Aktivitäten in den Bereichen:

Vergabestrukturen staatlicher Zuwendungen

Es gibt verschiedene Verfahren, um freiwillige Mittel zu vergeben. Die öffentliche Hand plant ihre Ausgaben in der Regel in jährlichen Haushalten, in denen das Budget für Zuwendungen eingeplant werden muss. Dieser Haushalt ist erst einmal festgeschrieben, kann aber unter bestimmten Umständen, die eine Haushaltsänderung notwendig machen, im Rahmen eines Nachtragshaushalts verändert werden.

Titel im Haushalt

Eine Kommune kann den finanziellen Zuschuss z. B. für das örtliche Jugendzentrum im Rahmen der jährlichen Haushaltsverhandlungen als festen Posten in den Jahreshaushalt aufnehmen. Das bietet dem Zuwendungsempfänger und der Verwaltung ein hohes Maß an Planungssicherheit.

Förderbudget für Förderausschreibungen

Wenn die Verwaltung mehr Flexibilität haben möchte, kann sie aber auch nur ein bestimmtes Budget für bestimmte Fördergebiete festlegen, z. B. eine Summe, mit der das bürgerschaftliche Engagement in einer Kommune unterstützt werden soll. Die Vergabe dieser Mittel erfolgt dann unterjährig durch einzelne Entscheidungen der Verwaltung oder der Haushaltsgremien – oder im Rahmen von Förderprogrammen.

Nicht ohne Nebenwirkungen

Ein Nachteil einer staatlichen Förderung liegt in den oft langsamen und bürokratischen Bewilligungswegen. Zu beachten ist, dass sich der Liquiditätsfluss auch nach der Bewilligung noch stark verzögern kann. Das macht bei größeren Projekten nicht selten eine Zwischenfinanzierung notwendig.

Bei staatlicher Förderung fließen die Gelder oft nur langsam! Versuchen Sie entsprechende Liquiditätsreserven einzuplanen.

Direkt vor Ort: kommunale und regionale Förderung

Prinzipiell sind die Kommunen der erste Ansprechpartner für gemeinnützige Projekte. Attraktive Aktivitäten in den Bereichen Soziales, Sport, Umwelt, bürgerschaftliches Engagement und Kultur sind den Gebietskörperschaften oft ein großes Anliegen. Meist bestehen zwischen den Trägern und der Verwaltung langjährige und vertrauensvolle Beziehungen.

Wie das konkret aussieht, kann man sich am Beispiel einer Kommune genauer ansehen. Ich habe aus dem städtischen Haushalt meiner Nachbarstadt Ansbach einmal den Bereich der freiwilligen Zuwendungen zusammengestellt. Dabei wird sichtbar, wie vielfältig das Förderspektrum ist, auch wenn Ansbach eher zu den ärmeren Kommunen in Bayern zählt.

Praxisbeispiele: Förderprogramme von Kommunen

Städte und Gemeinden können ihre Förderung auch in Form von eigenen Förderprogrammen ausschreiben, wie die folgenden Beispiele veranschaulichen:

  • Laut den Richtlinien für Zuschüsse der Stadt Gersthofen an die Ortsvereine erfolgt eine Unterstützung der Vereine im Ortsgebiet in Form von laufenden Zuschüssen, Mietzuschüssen, Zuschüssen für besondere Anlässe und Leistungs- und Investitionszuschüssen.
  • Das Förderprogramm Altstadt Marktbreit hat die Erhaltung des ortstypischen, eigenständigen Charakters des Ortsbildes der Altstadt Marktbreit im Fokus.
  • Einzelne Förderprogramme der Stadt Biberach im Bereich Umwelt- und Klimaschutz unterstützen Umweltschutzmaßnahmen wie »Grün in der Stadt«, »Bau von Regenwasseranlagen«, »Thermischer Solarbau«, »Wärmedämmung am Altbau« und »Modellhafte Energieprojekte«.
  • Der Förderschwerpunkt für freie Kunst und Kultur der Stadt Leipzig konzentriert sich auf den Erhalt von Vielfalt und Qualität des vorhandenen Angebots und verstärkte Förderung neuer, innovativer Projekte.

Ansprechpartner für Fördermittel auf kommunaler Ebene

Wen soll ich aber jetzt mit meinem Projekt konkret anfragen? Die ersten Anlaufstellen sind das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters oder die entsprechende Regierungsdirektion. Sie haben z. T. eigene Mittel, können bei Bedarf aber natürlich auch auf andere zuständige Stellen verweisen.

Die Verwaltung ist meist nach Themen und Zielgruppen organisiert. Man findet Dezernate und Abteilungen zu den Themen Bildung, Schule, Sport, Soziales, Wohnen, Wirtschaft, Migration, Kultur, Umwelt usw. Daneben sollte man auch den Kontakt zu den Entscheidungsgremien pflegen, wie Gemeinde- und Stadträte, Kreis- und Bezirkstage.

Im Vergleich zu den häufig wechselnden Zuständigkeiten auf Landes- und Bundesebene sind die Verantwortlichkeiten im kommunalen und regionalen Umfeld meist sehr stabil geordnet. Wenn man sich einmal einen Überblick über sein Thema in seinem Umfeld verschafft hat, muss man nach der nächsten Wahl mit Regierungswechsel nicht gleich wieder von vorne beginnen. Folgende Grafik gibt einen Eindruck, wie die Verwaltung einer Gemeinde organisiert sein kann:

Zuständigkeit für Zuschüsse auf Stadtteilebene

Bei größeren Städten werden bestimmte Aufgaben auf die Stadtteile übertragen. Die Münchener (Stadt-)Bezirksausschüsse fördern im Rahmen von Stadtbezirksbudgets stadtteilbezogene Anliegen der Bürger. Zuwendungen beantragen können Initiativen, Gruppen oder sonstige Organisationen, die in den Bereichen Kultur und Kunst, Jugend und Soziales, Schule, Sport und Spiel, Gesundheit und Umwelt das Gemeinschaftsleben ihres Stadtbezirks durch interessante Aktionen und Projekte gestalten und bereichern wollen. Häufig gibt es Zuschüsse zur Weihnachtsfeier, zum Sommerfest, zu Seniorenfahrten, zu Gewaltprävention an Schulen und anderen Schulprojekten oder zur Erstausstattung in Kinderinitiativen. Einige Bezirksausschüsse haben die Zuschüsse begrenzt (300 bis 3.000 Euro), andere fördern auch Vorhaben in einer Größenordnung von 15.000 bis 20.000 Euro. Eine Zuwendung wird erfahrungsgemäß eher bewilligt, wenn ein Eigenanteil (25–50 %) bei der Finanzierung eingeplant ist.

Zuwendungen von der Kreisebene

Wenn es sich bei Ihrer Kommune nicht um eine kreisfreie Stadt handelt, übernimmt der (Land-)Kreis bestimmte Aufgaben auf überkommunaler Ebene. An der Spitze stehen eine Landrätin oder ein Landrat und der Kreistag. Viele Kreistagsabgeordnete sind in Doppelfunktion tätig, da sie auch auf kommunaler Ebene (beispielsweise als Bürgermeisterin oder Bürgermeister) aktiv sind. Typische Aufgabengebiete der Kreise sind Sozialleistungen (Sozial-, Alten- und Jugendhilfe, Krankenhäuser), Kultur (Volkshochschulen, Museen) oder weiterführende Schulen. Auf den Newsseiten der Kreistage kann man sich über aktuelle Förderungen informieren, z. B.:



Kommunen verteilen nicht nur das eigene Geld!

Es gibt in Deutschland natürlich auch Kommunen, die so stark verschuldet sind, dass sie keine freiwilligen Leistungen mehr übernehmen können. Das ist aber kein Grund, keine entsprechenden Kontakte aufzubauen und zu pflegen. Kommunen verteilen nämlich nicht nur ihr eigenes Geld. Viele Förderprogramme werden aus den Haushalten der Länder, des Bundes und auch der Europäischen Union getragen, die örtliche Kommune ist dann aber für den Einsatz vor Ort zuständig.

Gute Beispiele sind die Förderprogramme für den Städtebau und Regionalentwicklung. Hier muss in der Regel die Kommune zuerst selbst aktiv werden und die örtlichen Bedarfe koordinieren. Bei der Umsetzung werden die Fördergelder dann häufig direkt an Kooperationspartner weitergeleitet, z. B. einen gemeinnützigen Verein.

Einige Förderbeispiele für Stadt- und Regionalentwicklung sind:

In vielen ländlichen Regionen spielt das europäische Förderprogramm LEADER eine wichtige Rolle. Die Initiative für eine grundsätzliche Beteiligung muss dabei von den örtlichen Kommunen ausgehen, die sich zu lokalen Aktionsgruppen zusammenfinden müssen.

Beispiele für LEADER-Förderprojekte sind:

Hier können Sie recherchieren, ob Ihre Gemeinde Teil einer LEADER Region ist.

Ich habe es häufig erlebt, dass gerade Kommunen, die selbst keinen finanziellen Spielraum mehr haben, sehr engagiert sind, andere Fördermöglichkeiten für sich und die örtlichen Träger zu erschließen. Der Bund hat sogar ein eigenes Förderprogramm "Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen"

Ohne Lobbyarbeit spielen Sie nur in der zweiten Liga

Die Förderung der öffentlichen Hand sieht keineswegs so aus, dass allwissende und unparteiische Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter Fördermittel allein nach den Grundsätzen der Gleichheit und Gerechtigkeit an alle gemeinnützigen Träger gleichermaßen ausschütten.

Werben Sie aktiv für ihr Thema!

Angesichts der schwierigen Haushaltslage ist intensive Öffentlichkeits-, Netzwerk- und Überzeugungsarbeit die Voraussetzung dafür, dass sich die öffentliche Hand nicht aus ihrer Verantwortung schleicht. Grundsätzlich bestehen gute Fördermöglichkeiten, wenn Ihr Projekt mit den politischen Zielvorgaben der verschiedenen staatlichen Institutionen übereinstimmt.

Je nach Vernetzungsgrad des Projektträgers ergeben sich gute Möglichkeiten, durch Lobbyarbeit die Aufmerksamkeit der Entscheidungsträger auf ein bestimmtes Themengebiet zu lenken. Gerade auf kommunaler Ebene ist es oft möglich, einen direkten Kontakt zu Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, zu Gemeinderätinnen und Gemeinderäten aufzubauen. Es ist dabei zu überlegen, ob man mit weiteren Partnern eine größere Wirkung erzielen kann.

Auf Landes- und Bundesebene ist die Lobbyarbeit meist Aufgabe spezialisierter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines Verbands, die aber von der Basis entsprechend motiviert und informiert werden müssen. Das ist vor allem eine Aufgabe für die Leitungskräfte. Natürlich macht es einen anderen Eindruck, wenn beispielsweise die Landtagsabgeordnete nicht von Referent XY, sondern vom Geschäftsführer oder Vorstand persönlich angesprochen wird, den sie vielleicht noch aus der gemeinsamen Schulzeit kennt.

Bevorstehende Wahltermine und die Verabschiedung von neuen Regierungsprogrammen sind gute Zeitpunkte, aktiv zu werden. Je näher die eigenen Aktivitäten der aktuellen politischen Diskussion sind (z. B. Verbesserung der Bildung, neue Angebote der Kinderbetreuung, Gewaltprävention an Schulen), desto größer sind die Chancen, die Aufmerksamkeit der Entscheidungsträger zu gewinnen.

Werden Sie fester Partner der öffentlichen Hand

Netzwerkarbeit hat nichts Anrüchiges oder Verwerfliches. In vielen Bereichen hat die öffentliche Hand weder das Wissen noch das praktische Know-how, um ihre Ziele optimal durch Fördermaßnahmen zu erreichen.

Geht es z. B. um Qualifizierungsmaßnahmen für besonders benachteiligte Jugendliche mit Migrationshintergrund, um den Aufbau von regionalen ehrenamtlichen Strukturen oder die gesundheitliche Förderung von älteren Pflegekräften, sind die öffentlichen Institutionen darauf angewiesen, von den Profis konkrete Vorschläge für Förderprogramme zu erhalten. Und solche Profis sind natürlich die erfahrenen gemeinnützigen Träger. Dabei ist es nachvollziehbar, dass die öffentlichen Institutionen auf Träger zurückgreifen, die sie kennen und mit denen sie in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht haben.

Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit als Prozess

Folgende Grafik soll veranschaulichen, wie man bei seiner Überzeugungsarbeit vorgehen kann:

In der Regel wird man Ihr Engagement vonseiten der Entscheidungsträger erst einmal loben, es aber mit dem Hinweis auf die beschränkten Finanzierungsmöglichkeiten nur selten sofort unterstützen. Daher ist es sinnvoll, vor der Ansprache überzeugende Argumente zu sammeln, die das Gegenüber überzeugen.

Folgende Checkliste hilft Ihnen, die passenden Argumente zu identifizieren und die Vertretung Ihrer Interessen vorzubereiten.

Checkliste: Argumente für die öffentliche Förderung


Warum ist unser Vorhaben von erheblichen öffentlichen Interesse
  • Direkter Bezug zum Kompetenzbereich der angesprochenen Stelle (Kommune, Kreis, Land, Bund)
  • Entlastung der öffentlichen Hand
  • Kooperation mit der öffentlichen Hand / Verwaltung
  • Passung zu aktuellen politischen Zielen
  • Hohe soziale Wirkung, Vorbildwirkung, Übertragbarkeit, öffentliche Wirkung
  • Bezug zur breiten Öffentlichkeit / Nutzung durch viele Einwohnerinnen und Einwohner oder Bezug zu einer besonders wichtigen Zielgruppe
  • Sehr gute Wirtschaftlichkeit / niedrige Kosten, Nachhaltigkeit
  • Hebelwirkung durch Kooperationen und weitere Finanzgeber
  • Bereitstellung von zusätzlichen Finanzquellen und Ressourcen
  •  Hohe Kompetenz des Trägers und der Kooperationspartner
  • Kontaktdaten
  • Ansprechpartner

Welche Unterstüztung der öffentlichen Hand hilft uns weiter?
  • Direkter Zuschuss
  • Zugang zu weiteren staatlichen und privaten Förderquellen
  • Weiterempfehlung / Referenzen / Schirmherrschaft (Empfehlungsschreiben)
  • Nutzung von öffentlicher Infrastruktur
  • Nutzung von öffentlichen Dienstleistungen
  • Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit
  •  Direkte Kooperation mit öffentlichen Einrichtungen

Die öffentliche Hand als Türöffner zu weiteren Förderern

Eine Unterstützung durch staatliche Stellen kann oft auch entscheidend zur Erschließung anderer Förderquellen beitragen:

  • Viele private Förderinstitutionen verlangen Belege dafür, dass der Bedarf an Ihrem Projekt von öffentlicher Seite bestätigt wird, z. B. in Form von Empfehlungsschreiben.

Manchmal muss man auch nachweisen, dass ein Projekt nicht öffentlich gefördert wird, weil z. B. keine ausreichenden Haushaltsmittel vorhanden sind.

Die öffentliche Hand hat direkten und indirekten Einfluss auf das Förderverhalten von weiteren Förderinstitutionen wie z. B. Sparkassen, Lottogesellschaften der Länder oder Gemeinde- und Stadtwerke.

Die Kommunen sind der erste Ansprechpartner für den Großteil aller gemeinnützigen Anliegen. Sie können selbst Förderungen vergeben, können aber oft auch Zugang zu Förderungen anderer staatlicher Stellen verschaffen. Zudem hat eine Unterstützung durch lokale öffentliche Stellen eine wichtige positive Signalwirkung auf private Förderer.

In meiner Beratungsarbeit für gemeinnützige Organisationen bestätigt sich immer wieder, dass die Träger und Verbände, die bewusst die notwendige Zeit in das Networking mit öffentlichen Institutionen investieren, mittel- und langfristig überproportional von öffentlichen Zuwendungen profitieren.



Umsetzung in die Praxis

Analysieren Sie die Förderaktivitäten in Ihrer eigenen Kommune. Suchen Sie nach dem aktuellen Haushalt und analysieren Sie den Bereich der freiwilligen Leistungen:

  • Welche Organisationen und Themen werden gefördert?
  • In welcher Größenordnung wird gefördert?
  • Suchen Sie auf den Internetseiten Ihrer Kommune nach Zuschussmöglichkeiten.
  • Nehmen Sie ggf. Kontakt zu Ansprechpartnern auf und nutzen Sie die bestehenden Beratungsangebote.

Ansonsten empfehlen wir für die Konzeption, Rechechre und Antragstellung von Förderprojekten unseren Blogartikel "In fünf Schritten Fördermittelprojekte beantragen und umsetzen".


Berichten Sie in unserem Kommentarbereich über Ihre Erfahrungen mit öffentlicher Förderung durch die Kommunen und Kreise! Was können Sie empfehlen? Für welche Aktivitäten konnten Sie Förderungen einwerben?

Hier geht es direkt zu den anderen Teile der Blogserie zur öffentlichen Förderung:

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Torsten Schmotz

Über den Autor/die Autorin

Gründer und Geschäftsführer des Unternehmens Förderlotse Torsten Schmotz, Seniorberater, Hochschuldozent und Fachautor, seit 2006 ist das Fördermittel-Fundraising sein beruflicher Schwerpunkt.



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