Blogserie Öffentliche Förderung (3): Der Bund


Im dritten Teil unserer Blogserie Öffentliche Förderung schauen wir uns den Fördermarkt auf Bundesebene genauer an. Denn auch die öffentliche Förderung durch den Bund birgt in Deutschland ein enormes Potenzial für die Finanzierung von gemeinnützigen Aktivitäten. Als Bundesebene wird die gesamtstaatliche politische Ebene in einem föderativen Staat (Bundesstaat) oder Staatenbund  bezeichnet.

Lesen Sie daher in Teil 3 der Blogserie, wie Sie Bundesmittel identifizieren und für Ihre Arbeit akquirieren können und wie die öffentliche Förderung durch den Bund aufgebaut ist.

Über die Fördermöglichkeiten der Kommunen (Teil1) sowie die Förderung durch die Bundesländer (Teil2) informiere ich Sie in den ersten beiden Beiträgen meiner Blogserie „Öffentliche Förderung“. Im Teil 4 finden Sie ein Glossar zu den wichtigsten Begriffen der öffentlichen Förderung. Zudem erhalten Sie in meinem Beitrag Die staatlichen Zuschüsse im Überblick wichtige Hintergrundinformationen zur öffentlichen Förderung sowie weiterführende Hinweise für gelingende Förderpartnerschaften mit der öffentlichen Hand.

Frisches aus Bonn und Berlin: Förderung des Bundes

Der Bund darf grundsätzlich aus Bundesmitteln nur solche Vorhaben fördern, die in seine Zuständigkeit fallen. Dazu gehören z. B. Aktivitäten von bundesweit tätigen Verbänden im Rahmen des Bundesaltenplans oder des Bundesjugendplans, Projekte der Entwicklungszusammenarbeit sowie internationale Projekte. Ausnahmsweise fördert der Bund auch Modellprojekte, die von bundesweiter Relevanz sind.

In Berlin und Bonn haben sich aktuell über 2.500 Verbände mit ihren Lobbyisten in Stellung gebracht. Wenn Sie einem überregionalen Verband angehören, wie beispielsweise Rotes Kreuz, Caritas, Diakonie, AWO, Lebenshilfe, Johanniter, Bundesverband Deutscher Stiftungen oder Deutscher Fundraising Verband, ist Ihr Lobbyist oder Ihre Lobbyistin dabei! Versuchen Sie als erstes, diesen Ansprechpartner zu identifizieren und nehmen Sie telefonisch Kontakt auf. Meiner Erfahrung nach freuen sich die Referentinnen und Referenten sehr, wenn sie auch von der Basis wahrgenommen werden und ihr meist erstaunliches Insiderwissen weitergeben können. Viele geben ihre Einschätzungen und Tipps auch in Form von Newslettern oder Beiträgen in Verbandsmedien weiter.

Der Fördermarkt ist beständig in Bewegung. Bleiben Sie informiert...

In unserem regelmäßigen Newsletter erhalten Sie aktuelle Fördertipps, Hinweise auf neue Blogartikel, Veranstaltungen und Angebote von Förderlotse.

Förderausschreibungen der Bundesministerien

Alle Bundesministerien und beauftragten Stellen schreiben immer wieder Förderprogramme aus, die Ihre gemeinnützige Organisation nutzen kann. Dabei bedienen die unterschiedlichen Ministerien ihre eigenen Themen, die sich in den Ausschreibungen wiederfinden.

Auch gibt es Querschnittsthemen, die wiederum in eigenen Förderprogrammen und -stiftungen behandelt und von mehreren Bundesministerien gemeinsam initiiert werden. Ein aktuelles Beispiel ist hierfür die im Jahr 2020 gegründete Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE). Die Gründung der Bundesstiftung selbst ist ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und ein gemeinsames Vorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Ziel der Stiftung ist es, insbesondere in Landesteilen in strukturschwachen und ländlichen Regionen in Deutschland, das Ehrenamt nachhaltig zu stärken – in Abstimmung mit bereits bestehenden Bundesprogrammen. Sie ist die zentrale Anlaufstelle des Bundes, die bundesweit ehrenamtlich Engagierte unterstützt.

Bei anderen Ausschreibungen wiederum teilen sich Bund und Länder die Kosten für die Zuschüsse, vor allem wenn es um Themenfelder geht, die primär in den Kompetenzen der Länder verankert sind, wie zum Beispiel der Kultusbereich. 

Drei Beispiele für Fördermöglichkeiten:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): DigitalPakt Schule

Die nötigen Kompetenzen für die Digitalisierung unserer Lebenswelt sollen in der Schule vermittelt werden. Das erfordert eine bessere Ausstattung der Schulen. Mit dem Förderprogramm wollen Bund und Länder dieses Ziel erreichen. Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur unter dem Primat der Pädagogik.

Im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten stellt der Bund laut Verwaltungsvereinbarung vom 17.05.2019 für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Länder verpflichten sich entsprechend ihrer KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“, digitale Bildung durch pädagogische Konzepte, Anpassung von Lehrplänen und Umgestaltung der Lehrerausbildung und -weiterbildung umzusetzen. Als Folge der Corona-Pandemie wurde der DigitalPakt Schule im Jahr 2020 um drei Zusatzvereinbarungen (ZV) im Umfang von insgesamt 1,5 Mrd. Euro erweitert. 

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Der Prozess »Mitreden und Mitgestalten« zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe

Mit „Mitreden – Mitgestalten“ startete das BMFSFJ einen breiten Beteiligungs- und Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe. Durch den Austausch des BMFSFJ mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe, der Gesundheitshilfe und den Ländern und Kommunen und der Partizipation von Beteiligten und Betroffenen wurde der Dialog in Richtung einer Reform gefördert. Die Auswertung wurde mit Blick auf systemische und strukturelle Veränderungsbedarfe in das weitere Verfahren mit aufgenommen, so dass im Jahr 2021 der Bundesrat über den entstandenen Gesetzesentwurf beraten und zustimmen konnte. Durch die Reform der Kinder- und Jugendhilfe werden Teilhabe und Chancen junger Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf verbessert.

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI): Förderpreis Helfende Hand (Bevölkerungsschutz)

Der Bund verleiht den Förderpreis "Helfende Hand" jährlich für herausragende Leistungen zur Förderung des Ehrenamts im Bevölkerungsschutz. Der deutsche Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe sind ohne das ehrenamtliche Engagement von über 1,7 Millionen freiwillig im Zivil- und Katastrophenschutz mitwirkenden Helferinnen und Helfern nicht denkbar. So unterstützt das BMI mit dem Förderpreis ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz.

Hintergrund dieser Initiative sind die zu erwartenden demographischen Veränderungen und ihre Folgen für den Nachwuchs ehrenamtlicher Organisationen, die die Einrichtungen im Bevölkerungsschutz in Deutschland tragen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn ist die Geschäftsstelle für den Förderpreis.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bietet - wie viele andere Ministerien auch - auf seiner Webseite einen guten Überblick sowie Suchfunktionen nach passenden Förderprogrammen.  

Weitere Ansprechpartner auf dem Berliner Parkett sind natürlich die Abgeordneten des Bundestages, die Vertretungen der Parteien und die Vertretungen der Bundesländer.

Fördergeldimport aus Brüssel: Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Die Förderung der EU ist meist eng verzahnt mit den Förderprogrammen auf Ebene der Kommunen, der Länder und des Bundes. Bei Programmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden beispielsweise europäische Mittel mit Geldern eines Bundesministeriums oder eines Bundeslandes gebündelt ausgeschrieben. 

Da die europäische Förderung komplex und umfangreich ist, habe ich ihr einen eigenen Blogartikel gewidmet. Hier erfahren Sie die weiterführende Informationen zur Struktur der EU-Förderung sowie wertvolle Hinweise zu den einzelnen Förderfonds und -programmen der  Förderperiode 2021-2027.

Wer ist jetzt eigentlich zuständig?

Für Außenstehende scheint der öffentliche Förderdschungel auch deswegen so undurchdringlich, weil die Verteilung der Verantwortung zwischen den staatlichen Ebenen nicht immer einfach zu durchschauen ist und weil viele Förderprogramme gar nicht allein von der Verwaltung betreut werden. In der Förderdatenbank des Bundes und der Länder finden sich über 150 verschiedene Institutionen, die öffentliche Förderprogramme betreuen!

Koordination über die Verbände

Viele große Förderprogramme werden direkt über die Verbände koordiniert; für die Sozialwirtschaft sind das die Spitzenverbände der freien Wohlfahrt. Das bedeutet in der Praxis beispielsweise, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) eine sogenannte Regiestelle etabliert, die sich um die Abwicklung eines Förderprogramms für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kümmert. Die letztendliche Entscheidung über Förderanträge bleibt den staatlichen Stellen vorbehalten - die Beratung von Antragstellerinnen und -stellern, die Vorbereitung der Anträge sowie die Vorauswahl liegen aber in den Händen der Verbandskollegen und -kolleginnen. Ähnliches gibt es oft auch auf Landesebene.

Übernahme durch externe Dienstleister und Projektträger

Andere Förderprogramme wiederum werden von externen Dienstleistern betreut, wie dem Projektträger Jülich (PtJ), der als Partner der öffentlichen Hand in Wissenschaft, Wirtschaft und Politik agiert. Mit seiner Expertise im Forschungs- und Innovationsmanagement unterstützt PtJ seine Auftraggeber in Bund und Ländern sowie die Europäische Kommission bei der Realisierung ihrer förderpolitischen Zielsetzungen. 
Fördermittel aus der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) sowie weitere Förderprogramme im Themengebiet Klimaschutz werden beispielsweise über die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH abgewickelt. Hier begleitet der Projektträger im Auftrag des Bundesumweltministeriums verschiedene Förderprogramme und setzt so eine Vielzahl politischer Schwerpunktthemen im Bereich des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes in konkrete Projekte und Maßnahmen um. 
Weitere Beispiele für externe Dienstleister ist die PricewaterhouseCoopers AG, die KfW-Bankengruppe oder der Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft und Raumfahrt.

Transparenz der Richtlinien

Die öffentliche Hand hat die Vorgabe, Fördermittel transparent auszuschreiben. Die notwendigen Dokumente, Richtlinie und Formulare sind inzwischen flächendeckend online verfügbar oder können per E-Mail angefordert werden.

Den besten Überblick über alle Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene bietet die Förderdatenbank des Wirtschaftsministeriums unter der Adresse www.foerderdatenbank.de. Dort hat man den Anspruch, Informationen zu allen öffentlichen Förderprogrammen vorzuhalten. Im Schnitt finden Sie dort etwa 2.000 Programme. Leider werden die kommunalen und regionalen Fördermittelausschreibungen dort nicht berücksichtigt. Diese müssen Sie selbst im Internet recherchieren.

In der Förderdatenbank des Bundes finden sich aktuell über 2.400 Beiträge, die sich u.a. nach Fördergebiet, Förderbereich und -berechtigung filtern lassen.

Noch mehr im Angebot: öffentliche Fonds, Stiftungen und Preise

Zuschüsse der Verwaltung und der Entscheidungsgremien sind bei Weitem nicht die einzige Förderquelle. Die öffentliche Hand bedient sich einer Vielzahl weiterer Institutionen. Eine Auswahl spannender Förderorganisationen habe ich Ihnen hier zusammengestellt.

Stiftungen und Förderfonds des Bundes

Wie eingangs bei den Querschnittsthemen bereits exemplarisch aufgezeigt, gibt es in Deutschland auch Stiftungen, die von Seiten des Bundes gegründet wurden. Neben den Stiftungen nutzen öffentliche Institutionen auch andere Rechtsträger, wie z. B. Förderfonds. Sie funktionieren meist wie Förderstiftungen, da ihr Geldmittelbestand für einen bestimmten Zweck vorgesehen ist. Außerhalb des normalen Haushalts können so Gelder für bestimmte Themen reserviert werden. Allerdings lassen sich die Fonds nicht über die bekannten Stiftungsverzeichnisse recherchieren.



Beispiele für öffentliche Förderfonds und Bundesstiftungen:

Fonds Soziokultur und Fonds Darstellende Künste des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien

Der Fonds Soziokultur e. V. fördert im Sinne seiner Satzung zeitlich befristete Vorhaben mit Modellcharakter. Sie sollen ein Beispiel sein für andere soziokulturelle Projekte und Einrichtungen. Die Soziokultur will sowohl ästhetische und kommunikative als auch soziale Bedürfnisse und Fähigkeiten aller BürgerInnen aufgreifen und erweitern. Die Förderung soziokultureller Projekte trägt zur kulturellen Chancengleichheit bei und entwickelt so die demokratische Kultur in der Bundesrepublik Deutschland weiter. Ziele sind die kulturelle Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch Vermittlung und Aneignung kultureller und künstlerischer Ausdrucksformen sowie die Ermutigung und Befähigung zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Leitlinie der Förderpraxis des Fonds Soziokultur ist, Innovation und Kontinuität soziokultureller Praxis zu stärken. Sie unterstützt die Selbstorganisation und Selbstverantwortung in der Kulturarbeit.

Die Haushaltsmittel des Fonds Soziokultur werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Verfügung gestellt.

Bundesstiftung Frühe Hilfen

Die Bundesstiftung Frühe Hilfen unterstützt werdende und junge Eltern in schwierigen Situationen. Im Fokus steht ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen von Kindern.

Kinder haben das Recht auf ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen. Die ersten Lebensmonate und -jahre sind von herausragender Bedeutung für die Entwicklung von Kindern. Daher ist es wichtig, (werdende) Eltern gerade in dieser Zeit zu unterstützen. Seit Januar 2018 übernimmt die Bundesstiftung Frühe Hilfen als wichtiger Bestandteil des Bundeskinderschutzgesetzes diese Aufgabe. Konkrete Ziele sind die Förderung der Netzwerke Frühe Hilfen und die psychosoziale Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern von null bis drei Jahren. Die Bundesstiftung stellt dazu dauerhaft jährlich 51 Millionen Euro über den Fonds Frühe Hilfen zur Verfügung. In der Verwaltungsvereinbarung, kurz VV Fonds Frühe Hilfen, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geregelt.

Um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern und mehr junge Familien mit zusätzlichen Angeboten zu erreichen, wurden mit dem Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" zusätzlich 50 Millionen Euro für die Jahre 2021 und 2022 bereitgestellt.

Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert dem Stiftungsauftrag und dem Leitbild entsprechend innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft. Geförderte Projekte sollen nachhaltige Effekte in der Praxis erzielen, Impulse geben und eine Multiplikatorwirkung entfalten. Es ist das Anliegen der DBU, zur Lösung aktueller Umweltprobleme beizutragen, die insbesondere aus nicht nachhaltigen Wirtschafts- und Lebensweisen unserer Gesellschaft resultieren. Damit knüpfen die Förderthemen sowohl an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse über planetare Grenzen als auch an die von der UNO beschlossenen Sustainable Development Goals an.

Am 24. Oktober 1989 hat das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesministers der Finanzen, Dr. Theo Waigel, den Grundsatzbeschluss gefasst, den Erlös aus dem Verkauf der bundeseigenen Salzgitter AG für eine Umweltstiftung zu verwenden. Der Betrag von 1.288.007.400 Euro sollte als Stiftungskapital dienen, der jährliche Ertrag daraus für die Förderziele eingesetzt werden. Das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Deutsche Bundesstiftung Umwelt" wurde am 18. Juli 1990 verkündet. Die Stiftung wurde als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts eingerichtet. Der Name, die Aufgaben und die Ziele der Stiftung sind in diesem Gesetz festgelegt.

Bundesweite Wettbewerbe und Preise der öffentlichen Hand

Die Beteiligung an öffentlichen Wettbewerben ist eine weitere Möglichkeit, in den Genuss von öffentlichen Mitteln zu kommen, wenn es sich dabei auch nicht um Fördermittel im engeren Sinn handelt. Obwohl die Preisgelder sehr unterschiedlich ausfallen können und manchmal eher symbolischen Charakter haben, ist die kostenlose Öffentlichkeitsarbeit für Ihre Institution und deren Aktivitäten Gold wert. Als »ausgezeichnetes Projekt« fällt es meist deutlich leichter, weitere Förderer zu gewinnen.

Beispiele für öffentliche Förderpreise:

Deutscher Engagementpreis 

Der Deutsche Engagementpreis ist die bedeutendste Auszeichnung für bürgerschaftliches Engagement in Deutschland. Als Preis der Preise verbindet er die Wettbewerbe, die zu freiwilligem Engagement ermutigen. Er begeistert für Engagement, macht es sichtbar und stärkt die Wertschätzung für freiwilliges Engagement.

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit ist seit 2009 der Initiator und ideelle Träger des Deutschen Engagementpreises. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist einer der drei Förderpartner des Deutschen Engagementpreises.

Bundesteilhabepreis

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lobt jährlich den Bundesteilhabepreis aus. Der Preis soll Vorbilder der gelungenen inklusiven Sozialraumgestaltung auszeichnen. Mit ihm werden die drei besten Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema prämiert. 

Zu gut für die Tonne! – Bundespreis

Mit dem Zu gut für die Tonne! – Bundespreis zeichnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seit 2016 herausragende Projekte aus, die dazu beitragen, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. 

Der Preis trägt zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung bei. Mit ihm sollen Verbraucherinnen und Verbraucher für das Thema Lebensmittelverschwendung sensibilisiert werden und hilfreiche Tipps bekommen, wie sie Lebensmittelabfälle vermeiden können.

Durchblick im Förderdschungel 

Durch den föderalen Staatsaufbau in Deutschland gibt es eine Vielzahl von Ebenen (Kommune, (Land-)Kreis, Bundesland, Bund, Europäische Union) und Institutionen (Ämter, Ministerien, Regierungen, Parlamente, öffentliche Stiftungen, Landesbanken etc.), die in unterschiedlichster Art und Weise fördern. Dazu kommen viele Unterschiede zwischen den Bundesländern. Sich hier einen Überblick über die Bereiche zu verschaffen, die für die eigene Organisation relevant sind, ist mit Arbeit verbunden. Durch diese Vielfalt der Ansprechpartner gibt es aber auch eine Vielfalt der Fördermöglichkeiten.

Die wichtigsten Informationsquellen zu öffentlichen Förderprogrammen

Um sich über die öffentlichen Fördermöglichkeiten und aktuellen Ausschreibungen zu informieren, kann man direkt auf die Internetseiten der einzelnen Institutionen gehen. Denken Sie bei Ihrer Fördermittelrecherche auch um die Ecke und werden Sie kreativ. Manchmal findet man über Querschnittsthemen Förderausschreibungen bei Ministerien, die auf den ersten Blick nichts mit Ihrer gemeinnützigen Arbeit zu tun haben.

Identifikation von potenziellen Ansprechpartnern der öffentlichen Hand


Bundesebene
  • Bundesministerien
  • Beauftragte der Bundesregierung (z.B. für Kultur, Migration, Menschen mit Behinderung usw.)
  • Bundesämter
  • Abgeordnete des Bundestages
  • Bundesstiftungen
  • KfW-Bank
  • Bundesverbände für Soziales, Umwelt, Kultur, Sport, bürgerschaftliches Engagement, Entwicklungspartnerschaften etc.

Informationsquellen und Verzeichnisse zur staatlichen Förderung

Den Großteil der öffentlichen Ausschreibungen findet man inzwischen im Internet. Meine erste Anlaufstelle für die Recherche ist die Datenbank der Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gepflegt wird und die unter der Internetadresse: www.foerderdatenbank.de zu erreichen ist. Auf diesen Seiten lassen sich knapp 2.500 Programme recherchieren, die von über 140 Institutionen im Auftrag der öffentlichen Hand vergeben werden.

Die Daten sind aktuell gepflegt und über die Detailsuche oder den elektronischen Förderassistenten lassen sich die passenden Programme schnell und einfach selektieren. Zu jedem Förderprogramm gibt es eine Übersicht mit Informationen zu Ziel und Gegenstand der Ausschreibung, Antragsberechtigten, Voraussetzungen, Art und Höhe der Förderung sowie Antragsverfahren. Anhand einer Checkliste kann man überprüfen, ob man alle Bedingungen für eine Antragstellung erfüllt, und man findet auch die Richtlinien. Neben Informationen zu den einzelnen Programmen finden sich auf den Seiten zahlreiche Texte zu übergreifenden Fragestellungen der öffentlichen Förderung. 

Um Interessierten den Weg in die Forschungs- und Innovationsförderung zu ebnen, bietet die Bundesregierung diese Unterstützung an: Die Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes. Diese Stelle ist spezialisiert auf das Themenfeld Förderung für Technologieentwicklungen, Forschung und Innovationen. Sie steht mit ihren Dienstleistungen allen Bundesressorts offen und wird unterstützt durch folgende Bundesministerien:

  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
  • Auswärtiges Amt (AA)
  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung leistet die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes einen hohen Beitrag zu mehr Transparenz über die Förderangebote des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Als Serviceeinrichtung des Bundes und zentrale Erstanlaufstelle für eine Ressort übergreifende Beratung trägt sie dazu bei, die Forschungs- und Innovationsförderung in Deutschland weiter zu stärken.



Zusammenfassung und weiterführende Informationen zur Blogserie Öffentliche Förderung

Die Fördermittel der öffentlichen Hand übertreffen alle anderen Finanzierungsquellen für gemeinnützige Träger um ein Vielfaches. Öffentliche Förderung ist der Förderbereich mit dem größten Fördervolumen und der größten Themenvielfalt.

Die Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und Begrifflichkeiten, die bei der Beantragung von öffentlichen Mitteln beachtet werden müssen, wirken manchmal auf den ersten Blick sehr komplex. Lassen Sie sich hiervon nicht abschrecken! 

So ist zum Beispiel auch der Begriff »erhebliches öffentliche Interesse«, das bei einer öffentlichen Förderung eines Vorhabens gegeben sein muss, inhaltlich nicht abschließend definiert. Was im Einzelfall darunter verstanden wird, ist das Ergebnis der politischen und öffentlichen Diskussion. Sie kann durch gezielte Lobby- und Netzwerkarbeit aktiv beeinflusst werden.

Jede öffentliche Förderung muss bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen erfüllen. Daher sollten Sie die Bedeutung bestimmter Begriffe, wie bspw. Besserstellungsverbot, Prüfungsrecht, Rücklagenverbot, Wirtschaftlichkeitsprinzip und Zweckbindung, kennen. 

Im vierten Teil meiner Blogserie Öffentliche Förderung stelle ich Ihnen die wichtigste Begriffe für das Fördermittelmanagement mit öffentlichen Mitteln vor und erläutere deren Bedeutung.

Nutzen Sie gerne den Kommentarbereich und ergänzen Sie meinen Beitrag zur öffentlichen Förderung durch den Bund. Welche Erfahrungen konnten Sie sammeln? Welche Hinweise haben Sie für die Kolleginnen und Kollegen?

Hier geht es direkt zu den anderen Teile der Blogserie zur öffentlichen Förderung:

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

Torsten Schmotz

Über den Autor/die Autorin

Gründer und Geschäftsführer des Unternehmens Förderlotse Torsten Schmotz, Seniorberater, Hochschuldozent und Fachautor, seit 2006 ist das Fördermittel-Fundraising sein beruflicher Schwerpunkt.



Diese Blogartikel könnten Sie ebenfalls interessieren

Öffentliche Förderung: Die staatlichen Zuschüsse im Überblick
Förderung nicht nur zur Weihnachtszeit – die 20 wichtigsten Spendenfonds von Radio, TV und anderen Medien
Der Fördermarkt für gemeinnützige Aktivitäten
Lotteriefonds und Lottostiftungen (Teil 3): Soziallotterien, Fernsehlotterien, Sparlotterien und Umweltlotterien
Lotteriefonds und Lottostiftungen (Teil 2): Lotterieförderung in den Bundesländern
Lotteriefonds und Lottostiftungen (Teil 1): Förderung durch Lotteriemittel
Erfolgsfaktoren bei der Stiftungsförderung und die fünfzehn größten Förderstiftungen in Deutschland
Blogserie Öffentliche Förderung (4): Wichtige Begriffe

Der Fördermarkt ist beständig in Bewegung. Bleiben Sie informiert...

In unserem regelmäßigen Newsletter erhalten Sie aktuelle Fördertipps, Hinweise auf neue Blogartikel, Veranstaltungen und Angebote von Förderlotse.

>