Öffentliche Förderung: Die staatlichen Zuschüsse im Überblick


Allen Unkenrufen zum Trotz ist in Deutschland die öffentliche Förderung nach wie vor die umfassendste und größte Finanzierungsquelle für Aktivitäten von gemeinnützigen Trägern. Der Studie »Zivilgesellschaft in Zahlen« zufolge erhält jeder dritte Verein öffentliche Fördermittel. Dass der Staat eine hohes Interesse am Erhalt des gemeinnützigen Sektors hat, wurde durch die Vielzahl von Corona-Hilfsprogrammen deutlich, welche kurzfristig ausgeschrieben wurden. Organisationen, die mit ihrer Arbeit die öffentliche Hand entlasten oder politisch vorgegebene Ziele verfolgen, haben zudem prinzipiell sehr gute Chancen auf freiwillige Zuschüsse von staatlichen Stellen. Der Wettbewerb unter den Organisationen ist aber hoch. Deshalb ist eine professionelle Vorgehensweise erforderlich.

In diesem Blogartikel möchte ich Ihnen eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten durch die Öffentliche Hand geben und Ihnen vorstellen, welche Interessen der Staat damit vertritt. Sie erhalten eine Überblick über die föderalen Förderstrukturen in Deutschland, Infos zum Fördermarkt der staatlichen Stellen und wir widmen uns dem Erfolgsfaktor Lobby- und Netzwerkarbeit.

Der Artikel verweist auf meine vierteilige Blogserie "Öffentliche Förderung". In vier Blogartikeln gebe ich Ihnen weiterführende Informationen und den einzelnen Ebenen der öffentlichen Hand mit Blick auf die Fördermöglichkeiten. Teil 1 der Serie zeigt die Förderoptionen auf kommunaler Ebene auf. Im zweiten Teil geht es um die Förderzugänge über die Bundesländer und in Teil 3 um die Möglichkeiten der Förderung durch den Bund. Der vierte Teil beleuchtet die wichtigsten Begrifflichkeiten in der Zusammenarbeit mit Förderern von staatlicher Seite, die Sie bei Ihrer Fördermittelakquise unterstützen werden.

Den Überblick behalten – Die Ebenen der öffentlichen Hand

In Deutschland haben wir ein föderales Staatsgebilde. Viele Aufgabengebiete, insbesondere auch jene, in denen viele gemeinnützige Träger aktiv sind, werden dezentral – möglichst regional oder lokal – organisiert. Die folgende Grafik gibt einen Überblick über diese Strukturen:

Öffentliche Förderung - Blogartikel Förderlotse

Die Gemeinden, Städte und (Land-)Kreise auf der untersten Ebene sind für die Grundversorgung der Bevölkerung vor Ort zuständig. In einigen größeren Bundesländern gibt es darüber hinaus RegierungsbezirkeLandschaftsverbände o. Ä., die überregionale Themen unterhalb der Landesebene koordinieren sollen. In den Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin sind dafür die Stadtbezirke zuständig.

Die nächste Ebene sind die Bundesländer und Stadtstaaten, die in den Feldern GesundheitBildungUmwelt, Klimaschutz und Kultur sehr weitgehende Befugnisse haben. Am oberen Ende der Pyramide finden wir dann den Bund, der sich meist auf die Themen begrenzen muss, die für ganz Deutschland relevant sind oder einen starken internationalen Bezug haben.

Die Summe der Fördermittel der öffentlichen Hand übertreffen alle anderen Finanzierungsquellen für gemeinnützige Träger um ein Vielfaches!

Grundsätzlich sollten die Kompetenzen zwischen den verschiedenen Staatsebenen klar aufgeteilt sein und es sollte für ein spezifisches Thema eigentlich nur eine verantwortliche Förderstelle geben. Wie man an der fortlaufenden Diskussion um das Thema »Koordinierung einer einheitlichen Schulbildung in ganz Deutschland« sieht, gibt es in vielen Feldern aber ein stetes Kompetenzgerangel. Ein gutes Mittel für Politikerinnen und Politiker, auf solche Prozesse Einfluss zu nehmen, ist die Verteilung von Geld, häufig eben in Form von Förderprogrammen.

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Voraussetzung für eine Förderung: »erhebliches öffentliches Interesse«

Die öffentliche Hand hat den Auftrag, für ihre Bürgerinnen und Bürger möglichst gute Lebens- und Entfaltungsbedingungen sicherzustellen. Sie ist in diesem Sinne dem Gemeinwohl verpflichtet. In unserem entwickelten Sozialstaat beinhaltet dies umfassende Leistungen in der Daseinsvorsorge. Aber auch im Bildungs-, Kultur- oder Umweltbereich ist der Staat stark aktiv. Der Staat muss dabei nicht selbst aktiv werden, sondern kann im Sinne des Subsidaritätsprinzips auch mit weiteren Partnern und Trägern kooperieren. Insbesondere darf er solche Vorhaben auch mit Finanzzuschüssen unterstützen.

Allerdings muss er dabei gesetzliche Vorgaben beachten, insbesondere die Bundeshaushaltsordnung (BHO). Dort heißt es im § 23 über Zuwendungen:

»(…) Zuwendungen dürfen nur veranschlagt werden, wenn der Bund an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann«.

Der Begriff »erhebliches öffentliches Interesse«, das bei einer öffentlichen Förderung vom Vorhaben gegeben sein muss, ist inhaltlich nicht abschließend definiert. Was im Einzelfall darunter verstanden wird, ist das Ergebnis der politischen und öffentlichen Diskussion. Diese kann mit gezielter Lobby- und Netzwerkarbeit aktiv beeinflusst werden.

Wenn der Gemeinderat aus seinem Haushalt einen monatlichen Mietzuschuss für die örtliche Tafel beschließt, wenn der Freistaat Bayern eine Förderstiftung zum Thema Hospiz gründet oder das Bundesfamilienministerium ein Förderprogramm für Mehrgenerationenhäuser ausschreibt, dann sind das die Ergebnisse von Prozessen der politischen Entscheidungsbildung, an denen wir alle teilnehmen können.

Besonders gute Förderchancen haben Aktivitäten in den Bereichen:


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Die Vergabestrukturen der öffentlichen Förderung

Es gibt verschiedene Verfahren, um freiwillige Mittel zu vergeben. Die öffentliche Hand plant ihre Ausgaben in der Regel in jährlichen Haushalten, in denen das Budget für Zuwendungen eingeplant werden muss. Dieser Haushalt ist erst einmal festgeschrieben, kann aber unter bestimmten Umständen, die eine Haushaltsänderung notwendig machen, im Rahmen eines Nachtragshaushalts verändert werden. Bezeichnend war auch die Haushaltssperre beim Jahresübergang 2023 auf 2024. Zahlreiche öffentliche Förderprogramme waren erst einmal außer Kraft gesetzt und damit auf Eis gelegt. Durch das Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 hatte das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach dieser keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden durften, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden waren. Während dieser Zeit konnten keine Bewilligungen ausgestellt werden und es war ungewiss, welche Förderprogramme wieder geöffnet werden sollten und welche ggf. auch wegfallen würden. Bei vielen Trägern und Organisationen herrschte eine große Unsicherheit. 

Fester Titel im Haushalt

Eine Kommune kann den finanziellen Zuschuss z. B. für das örtliche Jugendzentrum im Rahmen der jährlichen Haushaltsverhandlungen auch als festen Posten in den Jahreshaushalt aufnehmen. Das bietet dem Zuwendungsempfänger und der Verwaltung ein hohes Maß an Planungssicherheit und stellt eine langfristige Kooperationsmöglichkeit dar.

Förderbudget für Förderausschreibungen

Wenn die Verwaltung mehr Flexibilität haben möchte, kann sie aber auch nur ein bestimmtes Budget für bestimmte Fördergebiete festlegen, z. B. eine Summe, mit der das bürgerschaftliche Engagement in einer Kommune unterstützt werden soll. Die Vergabe dieser Mittel erfolgt dann unterjährig durch einzelne Entscheidungen der Verwaltung oder der Haushaltsgremien – oder im Rahmen von Förderprogrammen.

Nicht ohne Nebenwirkungen

Ein Nachteil einer staatlichen Förderung liegt in den oft langsamen und bürokratischen Bewilligungswegen. Zu beachten ist, dass sich der Liquiditätsfluss auch nach der Bewilligung noch stark verzögern kann. Das macht bei größeren Projekten nicht selten eine Zwischenfinanzierung notwendig.

Bei staatlicher Förderung fließen die Gelder oft nur langsam! Versuchen Sie entsprechende Liquiditätsreserven einzuplanen.

Welt- und gesellschaftspolitische Faktoren bei der öffentlichen Förderung

Gibt es einschneidende Entwicklungen und Veränderungen, wirken sich diese in der Regel auch auf die Budgetrahmen und Förderthemen aus. Aktuelle Beispiele stellen die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal, die Auswirkungen des Angriffs auf die Ukraine und die damit einhergehende Ankunft vieler Geflüchteter sowie die Stärkung des Demokratiegedankens dar. Auch die Klimaschutzziele und der Klimawandel in Verbindung mit entsprechenden Maßnahmen zeigt auf, wie sich die öffentliche Förderung durch externe Faktoren verändert und gestaltet. Je nach Rahmenbedingungen und akuten Bedarfen können sich die Prioritäten verschieben, was sich auf dem Fördermarkt in entsprechenden Angeboten und Programmen widerspiegelt.  

Administrative Abwicklung öffentlicher Förderungen

Die Antragstellung bei - in der Regel - überregionalen öffentlichen Förderprogrammen erfolgt oftmals nicht direkt bei der mittelgebenden staatlichen Stelle. Viele Ministerien auf Bundes- als auch auf Länderebene beauftragen sogenannte Projektträger, die mit der administrativen Abwicklung von Förderprogrammen betraut werden. Auf Bundesebene sind das zum Beispiel die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Sie ist eine Bundesgesellschaft und spezialisierte Projektträgerin für alle Themen rund um den Schutz von Umwelt, Natur und Klima. Laut ihrem Internetauftritt betreut sie "im Auftrag mehrerer Bundesministerien (...) eine Vielzahl von Förderprogrammen und strategischen Projekten auf nationaler und internationaler Ebene." Ein weiteres Beispiel ist der Projektträger Jülich. Auf dessen Webseite wird das Portfolio wie folgt beschrieben: "Als einer der führenden Projektträger Deutschlands sind wir Partner der öffentlichen Hand in Wissenschaft, Wirtschaft und Politik. Mit unserer Expertise im Forschungs- und Innovationsmanagement unterstützen wir unsere Auftraggeber in Bundes- und Landesministerien, Bundesbehörden und Stiftungen sowie die Europäische Kommission bei der Realisierung ihrer förderpolitischen Zielsetzungen. Für unsere Auftraggeber setzen wir Forschungs- und Innovationsförderprogramme um, die zielgenau auf ihre Anforderungen und den gesellschaftspolitischen Bedarf ausgerichtet sind." Und auch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V., kurz DLR, ist ein Projektträger. Es wird in der Regel vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für die Verwaltung beauftragt. Ebenso die gsub, die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung, welche verschiedenste Förderprogramme betreut.

Die Internetauftritte dieser Projektträger bieten auch die Möglichkeit, nach aktuellen Fördermöglichkeiten zu recherchieren. In der Regel gibt es hier immer gute Übersichten darüber, welche Programme für Antragstellungen derzeit geöffnet sind.

Weitere durchführende Stellen sind unter anderem auch die Förderbank KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das BAFA nimmt in den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschafts- und Mittelstandsförderung, Energie und Wirtschaftsprüferaufsicht administrative Aufgaben des Bundes wahr. Das bedeutet, dass zum Beispiel Förderanträge für Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude über dieses Amt abgewickelt werden. Bei der KfW können wiederum mitunter Förderdarlehen und auch Zuschüsse beantragt werden. Eine Übersicht, welche Förderoptionen es über die KfW für den gemeinnützigen Bereich gibt, finden Sie hier: Förderung für soziale Organisationen und Vereine | KfW

Öffentliche Förderung - Förderlotse
Öffentliche Förderung - Förderlotse

Auf der Ebene der Länder sind häufig die Landesbanken mit der Abwicklung verschiedener Förderprogramme beauftragt. So betreut beispielsweise die Investitionsbank Schleswig-Holstein im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein verschiedene Förderprogramme. Auch in Baden-Württemberg können über die L-Bank, die Förderbank Baden-Württembergs, zahlreiche Programme genutzt werden. In Sachsen wickelt die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - SAB zahlreiche öffentliche Förderprogramme ab. Die SAB stellt das zentrale Förderinstitut des Freistaates Sachsen dar. Sie unterstützt als Anstalt des öffentlichen Rechts den Freistaat bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben.

Öffentliche Förderung durch die Europäische Union

In meiner Ausführung zur Öffentlichen Förderung habe ich die Antragsmöglichkeiten auf Gelder der Europäischen Union (EU) in diesem Blogartikel nicht mit berücksichtigt. Meines Erachtens haben die EU-Förderprogramme eine eigene Struktur und Herangehensweise. Da die EU-Mittel ebenfalls einen erheblichen Anteil am gemeinnützigen Fördermarkt ausmachen, möchte ich Sie an dieser Stelle auf unseren separaten Blogartikel verweisen. Unter der Überschrift Fördermöglichkeiten für gemeinnützige Aktivitäten durch die Europäische Union zeigt der Artikel auf, wie die EU-Förderpolitik funktioniert und welche EU-Förderprogramme es gibt.


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Ohne Lobbyarbeit spielen Sie nur in der zweiten Liga

Die Förderung der öffentlichen Hand sieht keineswegs so aus, dass allwissende und unparteiische Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter Fördermittel allein nach den Grundsätzen der Gleichheit und Gerechtigkeit an alle gemeinnützigen Träger gleichermaßen ausschütten.

Werben Sie aktiv für Ihr Thema!

Angesichts der schwierigen Haushaltslage ist intensive Öffentlichkeits-, Netzwerk- und Überzeugungsarbeit die Voraussetzung dafür, dass sich die öffentliche Hand nicht aus ihrer Verantwortung schleicht. Grundsätzlich bestehen gute Fördermöglichkeiten, wenn Ihr Projekt mit den politischen Zielvorgaben der verschiedenen staatlichen Institutionen übereinstimmt.

Je nach Vernetzungsgrad des Projektträgers ergeben sich gute Möglichkeiten, durch Lobbyarbeit die Aufmerksamkeit der Entscheidungsträger auf ein bestimmtes Themengebiet zu lenken. Gerade auf kommunaler Ebene ist es oft möglich, einen direkten Kontakt zu Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, zu Gemeinderätinnen und Gemeinderäten aufzubauen. Es ist dabei zu überlegen, ob man mit weiteren Partnern eine größere Wirkung erzielen kann.

Auf Landes- und Bundesebene ist die Lobbyarbeit meist Aufgabe spezialisierter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines Verbands, die aber von der Basis entsprechend motiviert und informiert werden müssen. Das ist vor allem eine Aufgabe für die Leitungskräfte. Natürlich macht es einen anderen Eindruck, wenn beispielsweise die Landtagsabgeordnete nicht von Referent XY, sondern vom Geschäftsführer oder Vorstand persönlich angesprochen wird, den sie vielleicht noch aus der gemeinsamen Schulzeit kennt.

Bevorstehende Wahltermine und die Verabschiedung von neuen Regierungsprogrammen sind gute Zeitpunkte, aktiv zu werden. Je näher die eigenen Aktivitäten der aktuellen politischen Diskussion sind (z. B. Verbesserung der Bildung, neue Angebote der Kinderbetreuung, Gewaltprävention an Schulen), desto größer sind die Chancen, die Aufmerksamkeit der Entscheidungsträger zu gewinnen.


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Werden Sie fester Partner der öffentlichen Hand

Netzwerkarbeit hat nichts Anrüchiges oder Verwerfliches. In vielen Bereichen hat die öffentliche Hand weder das Wissen noch das praktische Know-how, um ihre Ziele optimal durch Fördermaßnahmen zu erreichen.

Geht es z. B. um Qualifizierungsmaßnahmen für besonders benachteiligte Jugendliche mit Migrationshintergrund, um den Aufbau von regionalen ehrenamtlichen Strukturen oder die gesundheitliche Förderung von älteren Pflegekräften, sind die öffentlichen Institutionen darauf angewiesen, von den Profis konkrete Vorschläge für Förderprogramme zu erhalten. Und solche Profis sind natürlich die erfahrenen gemeinnützigen Träger. Dabei ist es nachvollziehbar, dass die öffentlichen Institutionen auf Träger zurückgreifen, die sie kennen und mit denen sie in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht haben.

Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit als Prozess für öffentliche Förderung

Folgende Grafik soll veranschaulichen, wie man bei seiner Überzeugungsarbeit vorgehen kann:

Öffentliche Förderung - Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit

In der Regel wird man Ihr Engagement vonseiten der Entscheidungsträger erst einmal loben, es aber mit dem Hinweis auf die beschränkten Finanzierungsmöglichkeiten nur selten sofort unterstützen. Daher ist es sinnvoll, vor der Ansprache überzeugende Argumente zu sammeln, die das Gegenüber überzeugen.

Die nachstehende Checkliste hilft Ihnen, die passenden Argumente zu identifizieren und die Vertretung Ihrer Interessen vorzubereiten.

Checkliste: Argumente für die öffentliche Förderung


Warum ist unser Vorhaben von erheblichem öffentlichen Interesse?
  • Direkter Bezug zum Kompetenzbereich der angesprochenen Stelle (Kommune, Kreis, Land, Bund)
  • Entlastung der öffentlichen Hand
  • Kooperation mit der öffentlichen Hand / Verwaltung
  • Passung zu aktuellen politischen Zielen
  • Hohe soziale Wirkung, Vorbildwirkung, Übertragbarkeit, öffentliche Wirkung
  • Bezug zur breiten Öffentlichkeit / Nutzung durch viele Einwohnerinnen und Einwohner oder Bezug zu einer besonders wichtigen Zielgruppe
  • Sehr gute Wirtschaftlichkeit / niedrige Kosten, Nachhaltigkeit
  • Hebelwirkung durch Kooperationen und weitere Finanzgeber
  • Bereitstellung von zusätzlichen Finanzquellen und Ressourcen 
  • Hohe Kompetenz des Trägers und der Kooperationspartner

Welche Unterstützung der öffentlichen Hand hilft uns weiter?
  • Direkter Zuschuss
  • Zugang zu weiteren staatlichen und privaten Förderquellen
  • Weiterempfehlung / Referenzen / Schirmherrschaft (Empfehlungsschreiben)
  • Nutzung von öffentlicher Infrastruktur
  • Nutzung von öffentlichen Dienstleistungen, Infrastruktur
  • Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit 
  • Direkte Kooperation mit öffentlichen Einrichtungen


Unser Beratungsangebot:


Die öffentliche Hand als Türöffner zu weiteren Förderern

Eine Unterstützung durch staatliche Stellen kann oft auch entscheidend zur Erschließung anderer Förderquellen beitragen.

Viele private Förderinstitutionen verlangen Belege dafür, dass der Bedarf an Ihrem Projekt von öffentlicher Seite bestätigt wird, z. B. in Form von Empfehlungsschreiben.

Manchmal muss man auch gegenüber privaten Förderern nachweisen, dass ein Projekt nicht öffentlich gefördert wird, weil z. B. keine ausreichenden Haushaltsmittel vorhanden sind. Aus diesem häufig genannten "Negativbescheid" sollte zudem hervorgehen, dass die öffentliche Hand Ihr Vorhaben prinzipiell befürwortet, aber eben keine finanzielle Unterstützung zur Verfügung stellen kann. 

Die öffentliche Hand hat direkten und indirekten Einfluss auf das Förderverhalten von weiteren Förderinstitutionen wie z. B. Sparkassen, Lottogesellschaften der Länder oder Gemeinde- und Stadtwerke.

Die Kommunen sind der erste Ansprechpartner für den Großteil aller gemeinnützigen Anliegen. Sie können selbst Förderungen vergeben, können aber oft auch Zugang zu Förderungen anderer staatlicher Stellen verschaffen. Zudem hat eine Unterstützung durch lokale öffentliche Stellen eine wichtige positive Signalwirkung auf private Förderer.

In meiner Beratungsarbeit für gemeinnützige Organisationen bestätigt sich immer wieder, dass die Träger und Verbände, die bewusst die notwendige Zeit in das Networking mit öffentlichen Institutionen investieren, mittel- und langfristig überproportional von öffentlichen Zuwendungen profitieren.

Öffentliche Förderung: Die Umsetzung in die Praxis

Analysieren Sie die Förderaktivitäten in Ihrer eigenen Kommune, Ihrem Landkreis und ggf. Regierungsbezirk. Suchen Sie nach den aktuellen Haushalten und analysieren Sie den Bereich der freiwilligen Leistungen:

  • Welche Organisationen und Themen werden gefördert?
  • In welcher Größenordnung wird gefördert?
  • Suchen Sie auf den Internetseiten der Ebenen nach Zuschussmöglichkeiten.
  • Nehmen Sie ggf. Kontakt zu Ansprechpartnern auf und nutzen Sie die bestehenden Beratungsangebote.

Ansonsten empfehlen wir für die Konzeption, Recherche und Antragstellung von Förderprojekten unseren Blogartikel "In fünf Schritten Fördermittelprojekte beantragen und umsetzen".


Berichten Sie in unserem Kommentarbereich gerne über Ihre Erfahrungen mit öffentlicher Förderung durch die verschiedenen Ebenen. Was können Sie empfehlen? Für welche Aktivitäten konnten Sie Förderungen einwerben? Wie gestaltet sich Ihre Lobbyarbeit?

  • Ein herzliches DANKE für die komprimierte und zugleich qualitativ sehr gut aufgearbeitete Zusammenfassung. Insgesamt sind die Blogs eine hervorragende Informations-Quelle für die unterschiedlichen Förderbereiche!

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    Torsten Schmotz

    Über den Autor/die Autorin

    Gründer und Geschäftsführer des Unternehmens Förderlotse Torsten Schmotz, Seniorberater, Hochschuldozent und Fachautor, seit 2006 ist das Fördermittel-Fundraising sein beruflicher Schwerpunkt.



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