Non-Profits und COVID-19: Was sich für das Fördermittel-Fundraising ändert


Die aktuelle Ausnahmesituation durch die Corona-Pandemie hat natürlich auch direkte Auswirkungen auf den Bereich der öffentlichen und privaten Fördermittel in Deutschland. Viele Mitarbeiter von Projektträgern sind verunsichert, was die Umsetzung von aktuell laufenden Fördermittelprojekten angeht, die nicht wie geplant durchgeführt werden können. Zudem sind aktuelle Fördermittelausschreibungen betroffen.

Viele Organisationen insbesondere aus dem Kultur- und Sozialbereich stehen zusätzlich vor existenziellen Herausforderungen. Laufende Einnahmen durch Konzerte oder Theateraufführungen fallen weg oder soziale Dienstleistungen können nicht erbracht werden. Neben den Organisationen sind auch viele Soloselbstständige wie Künstler, Autoren, Musiker oder Therapeuten betroffen.

Von der Politik wird eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten zur Überbrückung der Corona-Situation verabschiedet, aber es ist häufig unklar, was sich davon auch für nicht gewerbliche Unternehmen und Organisationen nutzen lässt.


Fördermittel für alle gemeinnützigen Bereiche sind betroffen

In Kooperation mit dem Deutschen Fundraising Verband versuche ich in diesem Artikel einen ersten Überblick über die aktuelle Entwicklung mit dem Fokus auf den Non-Profit-Bereich zu geben. Letztendlich sind die Fördermittel für alle gemeinnützigen Bereiche betroffen, von den klassischen Sozialbereichen wie Krankenhäuser, Altenhilfe, Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe und Sozialberatung über den Kunst- und Kulturbereich mit Theatern, Musik, Soziokultur, bildender Kunst bis zu den Bereichen Bildung, Umweltschutz und Entwicklungszusammenarbeit.

Der Fördermittelmarkt ändert sich dabei fast stündlich und durch unsere föderalistischen Strukturen auch im lokalen und regionalen Umfeld. Es ist unmöglich, das alles im Blick zu behalten. Bitte nutzen Sie/nutz die Kommentarfunktion am Ende des Artikels, um auf zusätzliche Fördermöglichkeiten hinzuweisen und von Ihren/Euren Erfahrungen zu berichten.


Veränderungen bei laufenden Fördermittelprojekten und Fördermittelausschreibungen

Fast alle aktuell geförderten Aktivitäten haben Probleme in der Umsetzung. Geplante Veranstaltungen können nicht stattfinden, viele Mitarbeitende arbeiten vom Homeoffice aus und sind damit in ihren Tätigkeiten eingeschränkt, in vielen sozialen und medizinischen Einrichtungen liegt die Priorität auf der Gewährleistung eines Notbetriebs. Es stellt sich die Frage, was dies für die Förderungen bedeutet.


Reaktionen der Soziallotterien Aktion Mensch, Deutsches Hilfswerk, Glücksspirale und Deutsche Postcode Lotterie auf die Corona-Situation

Die Soziallotterien haben schnell reagiert und in den letzten Tagen Informationen für ihre Projektträger veröffentlicht. Die meisten ihrer Mitarbeitenden sind im Homeoffice und die telefonische Erreichbarkeit ist eingeschränkt. Eine Kommunikation per E-Mail ist aber in der Regel möglich.

Die Aktion Mensch schreibt auf ihre Internetseite zur aktuellen Corona-Situation: "Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele unserer Projekt-Partner zu Veränderungen in ihren Projektkonzeptionen und -abläufen gezwungen. Wir von der Aktion Mensch sind an wohlwollenden und einvernehmlichen Regelungen mit unseren Projekt-Partnern interessiert. Die Aktion Mensch-Förderung bemüht sich, mit allen Projekt-Partnern individuelle Lösungen zu finden, wie zum Beispiel Projektverschiebungen, Projektunterbrechungen bis hin zu konzeptionellen Veränderungen. Kosten, die im Zusammenhang mit der derzeitigen Situation stehen, sollen nach Möglichkeit auch als förderfähig anerkannt werden." Damit spiegelt sie glücklicherweise die aktuelle Einstellung aller Soziallotterien. Veränderungen bei laufenden Projekten sollen per E-Mail mit den Ansprechpartner*innen der Aktion Mensch abgestimmt werden.


Das Deutsche Hilfswerk als Vergabeorganisation der Deutschen Fernsehlotterie bittet per E-Mail an info@deutsches-hilfswerk.de darüber informiert zu werden, falls sich geförderte Maßnahmen aufgrund der Virussituation verschieben, nicht wie geplant umgesetzt werden können oder abgesagt werden müssen. Die Stiftung entscheidet dann individuell wie im Rahmen der Förderung damit umgegangen wird. Sie motiviert in der aktuellen Situation verstärkt dazu digitale Wege zu nutzen. Auf einer eigenen Infoseite werden Förderpartner*innen informiert. Veränderungen beim Antragsverfahren für die Vergabesitzung im Herbst 2020 sind aktuell nicht geplant.


Die Vergabe der Fördermittel der Glücksspirale erfolgt direkt durch die Wohlfahrtsverbände, wie Caritas, Diakonie, AWO, Deutsches Rotes Kreuz, Paritätischer oder ZWST. Projektträger, bei denen es Veränderungen an laufenden Projekten gibt, sind aufgefordert, die Ansprechpartner beim eigenen Wohlfahrtsverband zu kontaktieren.


Die Deutsche Postcode Lotterie hat ihre aktuellen Projektpartner informiert, dass sie sieht, dass eine Weiterführung laufender oder eine zeitnahe Umsetzung geplanter Projekte in der aktuellen Lange schwierig ist. Zur Erleichterung der aktuellen Arbeitssituation wird die Postcode Lotterie den Förderzeitraum der bewilligten Projektförderungen unbürokratisch verlängern. Sämtliche Projekte, die derzeit in der Umsetzung sind, werden jetzt automatisch um einen Zeitraum von 6 Monaten verlängert. Das aktualisierte Enddatum der jeweiligen Förderung können die Förderpartner im entsprechenden Förderantrag in der Online-Plattform einsehen.


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Die Lotterien müssen auf die geänderte Situation mit neuen Förderprogrammen reagieren

Theoretisch wären viele aktuelle Aktivtäten, wie z. B. der Aufbau von Nachbarschaftshilfen zur Bewältigung der Corona-Krise, für die Soziallotterien förderfähig. Das Deutsche Hilfswerk hat einen eigenen Förderbereich "Hilfen bei Katastrophen oder vergleichbaren Notsituationen". Der große Hemmschuh dabei ist aber, dass Projekte, die gefördert werden sollen, noch nicht begonnen worden sind und dass der Antrags- und Entscheidungsprozess viel zu lang ist. Das ist natürlich in der aktuellen Situation kontraproduktiv.

Ich bin mir aber sicher, dass es hierzu in wenigen Wochen Veränderungen geben wird. Auch in der Vergangenheit (siehe Flüchtlingszustrom 2015) hat man von Seiten der Soziallotterien reagiert.


WICHTIGE AKTUALISIERUNG:

Die Aktion Mensch hat heute am 25.3. reagiert und 20 Mio. Euro für das neue Fördermittelprogramm: Corona Soforthilfe ausgeschrieben.

Mit der Corona-Soforthilfe in Höhe von 20 Millionen Euro unterstüzt die Aktion Mensch Organisationen und Vereine, die sich um die akuten Problemfelder „Assistenz und Begleitung“ sowie „Lebensmittelversorgung” kümmern. Die Fördersumme kann bis zu 50.000 Euro betragen und 95% der Kosten tragen. Die Bewilligungen sollen kurzfristig erfolgen. Alle Infos finden Sie hier.


Der Umgang der Förderstiftungen mit der Covid-19-Pandemie

Die Förderstiftungen wie z. B. die Software AG Stiftung, die Robert Bosch Stiftung, die Dietmar Hopp Stiftung oder die Stiftung Mercator haben ihre Tätigkeiten angesichts von Covid-19 durchgehend auf einen Notbetrieb umgestellt. Alle öffentlichen Veranstaltungen für die nächsten Wochen wurden abgesagt oder verschoben. Die meisten Mitarbeitenden arbeiten vom Homeoffice aus. Dadurch kommt es naturgemäß zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit und Reaktionsgeschwindigkeit.


Viele Förderstiftungen versuchen Projektträger zu beruhigen. Die Volkswagen Stiftung schreibt z. B.: "Geförderte Projekte und Personen können sich darauf verlassen, dass die Stiftung für alle Förderbedarfe, die sich aus der schwer kalkulierbaren Situation ergeben werden, konstruktive Antworten finden wird. So diskutieren wir zur Zeit neben der Möglichkeit einer kostenneutralen Laufzeitstreckung noch weitere Optionen, die der Planungssicherheit dienen sollen. Hinweisen möchten wir auch darauf, dass alle Förderzusagen von Anfang an komplett durchfinanziert sind."


Sehr vorbildlich ist auch das Statement der DATEV-Stiftung. Sie schreibt u. a.:

  • Die DATEV-Stiftung wird keine Mittel zurückfordern, sollten zentrale Aktivitäten aufgrund des Coronavirus verschoben oder abgesagt werden müssen.
  • Alle bereits zugesagten Mittel werden ausgezahlt, auch wenn zentrale Projektziele aufgrund der Coronakrise nicht erreicht werden können.

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt informiert ihre Projektträger, dass Terminüberschreitungen, die sich aus der aktuellen Situation ergeben, formlos akzeptiert werden.


Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat eine eigene Informationsseite zu Corona: Stiftungsarbeit in der Krise eingerichtet, auf der alle aktuellen Entwicklungen nachverfolgt werden sollen.

Vom Bundesverband wurde die Initiative "Keep the arts alive!" gestartet, welche Künstlerinnen und Künstler in der aktuellen Situation unterstützen soll.


Das Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands hat eine Infoseite: Füreinander da sein! Bürgerstiftungsarbeit im Krisenmodus mit vielen weiterführenden Informationen veröffentlicht, die fortlaufend aktualisiert werden.


Öffentliche Fördermittelprogramme und Fördermittelausschreibungen

Die aktuellen Ausnahmesituation beeinflusst natürlich auch die Förderaktivitäten auf staatlicher Seite.

Einige Ausschreibungsfristen von Förderprogrammen, wie z. B. für die aktuelle Aufforderung für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), wurden um 2 Wochen verlängert. Für bereits geförderte Projekte wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) spezielle Hinweise veröffentlicht. Wie immer empfiehlt sich hier die Kontaktaufnahme mit dem Förderer, wenn sich Veränderungen und Verschiebungen ergeben. In Einzelfällen wurden geplante Förderausschreibungen zurückgezogen, wie z. B. beim ESF in Baden-Württemberg.


In Bezug auf geförderte Projekte durch die Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) heißt es auf den Internetseiten des ESF in Deutschland: "Die ESF-Verwaltungsbehörde des Bundes sichert zu, dass Projektträgern/ Zuwendungsempfängern keine Nachteile aufgrund dieser erforderlichen Projektanpassungen entstehen werden (z. B. soll bei verzögerter oder nicht vollständig erfüllter Zielerreichung keine Reduzierung der Fördermittel erfolgen)." Ähnliche Verlautbarungen gibt es von vielen staatlichen Förderstellen.


Grundsätzlich sollten alle geförderten Projektträger sich über die Vorgehensweise der für sie verantwortlichen staatlichen Stellen informieren und proaktiv auf diese zugehen.


Erste Corona-Fördermittelausschreibungen von privaten Stiftungen und Initiativen

Obwohl den meisten Menschen und Organisationen die Tragweite und Folgen der aktuellen Situation erst seit ein paar Tagen voll bewusst ist, gibt es tatsächlich schon die ersten Stiftungen und Privatinitiativen, die spezielle Förderausschreibungen für Personen und Organisationen veröffentlichen, die von der aktuellen Virus-Situation betroffen sind.

#We kick Corona ist eine Initiative die von den Fußballstars Leon Goretzka und Joshua Kimmich initiiert wurde und inzwischen von vielen Fußballerkollegen unterstützt wird. Innerhalb weniger Tage sind bereits 3 Mio. Euro zusammen gekommen. Die Gelder und Fördermittel werden an karitative Vereine und soziale Einrichtungen gespendet, die von der aktuellen Situation besonders betroffen sind.


Der Nothilfefonds der Deutschen Orchester-Stiftung unterstützt freiberufliche Musiker und Musikerinnen in Deutschland.


Die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung hat einen Notfallfonds "Hilfe COVID-19" zur Unterstützung für betroffene Vereine und Organisationen aufgelegt. Zielgruppen sind Träger im Bereich Sport- und Integrationsarbeit.


Die DFB-Stiftung Sepp Herberger startet einen Corona-Nothilfefonds als Hilfsprogramm für Mitglieder der Fußballfamilie, die durch die Corona-Pandemie unverschuldet in Not oder wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind. Die älteste deutsche Fußballstiftung stellt im Rahmen einer ersten Sofortmaßnahme 100.000 Euro zur Verfügung.


Ich denke, in diesem Bereich wird sich schon in den nächsten Tagen vieles Neues tun. Wir werden versuchen den Überblick zu behalten, und freuen uns über Hinweise im Kommentarbereich unter diesem Artikel.


Staatliche Corona-Hilfen für gemeinnützige Organisationen

Von Seiten der Bundesregierung, aber auch auf Ebene der Bundesländer und zum Teil auch schon auf der Ebene der Kommunen sind in den letzten Tagen zahlreiche staatliche Fördermaßnahmen in Bezug auf die Corona Pandemie diskutiert, angekündigt und verabschiedet worden. Viele der Förderprogramme, die gewerbliche Unternehmen im Fokus haben, können auch von gemeinnützigen Organisationen, wie Vereine, gGmbHs oder Stiftungen, genutzt werden.

Rettungsschirm der Bundesregierung: Wirtschaftsstabilitätsfonds

Am 23. März wurde von der Bundesregierung ein Corona-Rettungsschirm beschlossen, bei dem ausdrücklich auch die gemeinnützigen Träger berücksichtigt werden. Der Schutzschirm umfasst verschiedene Fördermittelprogramme. Er soll noch diese Woche von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und wendet sich insbesondere an mittlere und größere Unternehmen. Ziel ist es, die Liquidität und Solvabilität der Unternehmen zu sichern.

Der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ besteht aus

  • 400 Mrd. Euro Staatsgarantien für Verbindlichkeiten
  • 100 Mrd. Euro für direkte staatliche Beteiligungen
  • 100 Mrd. Euro für Refinanzierung durch die KfW

Das Programm wurde durch die BAGFW begrüßt. Wenn die Zeitpläne bei den Beratungen eingehalten werden, sollen ab nächster Woche Antragsmöglichkeiten eröffnet werden.

Ergänzend wurden die Fördermöglichkeiten durch Kredite der KfW erweitert und sind ab sofort nutzbar. Hier gibt es die Fakten zur KfW-Coronahilfe.

Soforthilfen des Bundes für kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe

Ebenfalls am 23. März wurden die Eckpunkte der Corona-Soforthilfe für Kleistunternehmen und Solo-Selbstständige verkündigt. Hier werden ausdrücklich alle Wirtschaftsbereiche genannt. Dabei geht es um nicht rückzahlbare einmalige Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro (Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten) oder 15.000 Euro (bis zu 10 Beschäftige). Die Details dazu sollen nach der endgültigen Verabschiedung veröffentlicht werden.

Covid-19-Krankenhausentlasungsgesetz

Ziel dieses ebenfalls am 23. März vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzespakets ist die Unterstützung des Gesundheitswesens (Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Auszubildende im Gesundheitswesen) durch die Kompensation von Einnahmeausfällen und den Abbau von Bürokratie. Auch dieses Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Kurzarbeitergeld für gemeinnützige Unternehmen

Alle Unternehmen und Organisationen, die für ihre festangestellten Mitarbeitenden keine oder keine ausreichende Arbeit mehr haben, können von den erleichterten Bedingungen des Kurzarbeitergeldes profitieren. Dies gilt ohne Einschränkungen auch für den gemeinnützigen Bereich.

Weitere Infos dazu vom Bundesverband Deutscher Stiftungen https://www.stiftungen.org/aktuelles/blog-beitraege/erleichterung-kurzarbeitergeld-auch-fuer-gemeinnuetzige-unternehmen.html

Entschädigung für Quarantänemaßnahmen

Organisationen, deren Mitarbeitenden in einer angeordneten Quarantäne sind, haben nach §56 Infektionsgesetz Anspruch, die Lohnleistungen von der zuständigen Behörde zurückzuerhalten. Dies gilt auch für Selbstständige. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat dazu ein Informationsblatt veröffentlicht.

Steuerstundung auch für Non-Profit-Organisationen

Non-Profit-Organisationen und Unternehmen, die unter den Auswirkungen des Coronavirus leiden, können beim Finanzamt vorerst eine zinslose Steuerstundung oder eine Herabsetzung ihrer Steuervorauszahlungen beantragen. Näheres dazu vom Bundesverband Deutscher Stiftungen: https://www.stiftungen.org/aktuelles/blog-beitraege/steuerliche-erleichterungen-in-zeiten-von-corona.html


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Fördermaßnahmen auf der Ebene der Bundesländer: Corona-Soforthilfe

Alle Bundesländer haben inzwischen Förderprogramme insbesondere auch für Soloselbstständige, freie Berufe und klein- und mittelständige Unternehmen (KMU) aufgelegt. Meist geht es um Soforthilfen, welche die Liquidität für die nächsten Wochen sicherstellen sollen. Diese müssen dann nicht zurückgezahlt werden. Darüber hinaus werden Bürgschaften für Kredite durch die Förderinstitute der Länder angeboten.

Dabei gibt es zwischen den Bundesländern aktuell noch größere Unterschiede in Bezug auf die Antragsberechtigten. Bei der Soforthilfe Corona in Bayern dürfen nur gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe mit einem Liquiditätsengpass eine Antrag stellen. Bei der Soforthilfe Corona in Baden-Württemberg sind zusätzlich auch Sozialunternehmen, Soloselbstständige und ausdrücklich auch Künstler/-innen genannt. Im Land Nordrhein-Westfalen sollen entsprechende Programme in Abstimmung mit dem angekündigten Bundesprogramm ausgearbeitet werden.

In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie lassen sich grundsätzlich alle Fördermaßnahmen auf der Ebene des Bundes und der Länder recherchieren. Allerdings schafft es die Redaktion scheinbar aktuell nicht immer, alle Programme sofort aufzunehmen. Daher empfehle ich, zusätzlich die Seiten der Landesregierungen regelmäßig zu besuchen.

Lobby- und Netzwerkarbeit für den gemeinnützigen Sektor in Corona-Zeiten

In der aktuellen Krisensituation ist es wichtig den Staat, aber auch privater Fördermittelgeber für die speziellen Belange der gemeinnützigen Organisationen zu sensibilisieren. Die kommenden Wochen und Monate werden eine große Herausforderung für den gemeinnützigen Sektor. Hier ein aktueller Überblick über die aktuell laufenden Aktivitäten:

  • Für den Sozialbereich spielt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege BAGFW eine zentrale Rolle. Der Verband konnte in den letzten Tagen erreichen, dass der gemeinnützige Sektor bei den aktuellen Corona-Hilfspaketen berücksichtigt wurde. Ich empfehle, den Bereich der Pressemeldungen im Blick zu behalten. Auch die Spitzenverbände wie Diakonie, Caritas, AWO, Deutsches Rotes Kreuz, Paritätischer oder ZWST informieren auf ihren Internet- und Intranetseiten über die aktuelle Entwicklung.
  • Eine ähnliche Rolle im Kulturbereich spielt der Deutsche Kulturrat, der auf seiner zentralen Homepage über aktuelle Aktiviäten, Hilfen und Maßnahmen informiert.

Soweit nun mein aktueller Wissensstand. Ich freue mich sehr, wenn Sie/Ihr im Kommentarbereich unter diesem Artikel eine Rückmeldung geben/gebt, von Ihren/Euren aktuellen Erfahrungen oder über weitere Fördermöglichkeiten berichten/berichtet.

Torsten Schmotz

Über den Autor/die Autorin

Gründer und Geschäftsführer des Unternehmens Förderlotse Torsten Schmotz, Seniorberater, Hochschuldozent und Fachautor, seit 2006 ist das Fördermittel-Fundraising sein beruflicher Schwerpunkt.



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