Fördermittel für die Altenhilfe


Die Auswirkungen des demografischen Wandels schlagen sich nicht nur im Anstieg des Durchschnittsalters der Gesamtbevölkerung und damit in der zunehmenden Anzahl von Menschen im Alter nieder. Auch durch den stets steigenden Bedarf an adäquaten Versorgungsstrukturen für ältere Personen und an den damit verbundenen Mehrkosten für die Pflege und Unterstützung alter Menschen ist die veränderte Altersstruktur allgegenwärtig. Die dadurch entstehende Belastung des Sozialsystems wirkt sich auch auf gemeinnützige Träger der Altenhilfe aus. 

Viele Einrichtungsleitungen stellen sich daher die Frage, wie sie private und öffentliche Zuwendungen und Fördermittel für die Finanzierung ihrer Angebote nutzen können. Hinzu kommen verstärkt zivilgesellschaftliche Initiativen, die über sorgende Strukturen und generationsübergreifende Angebote dem gestiegenen Bedarf an Projekten und Maßnahmen der Altenhilfe gerecht werden und oftmals auf zusätzliche Fördermittel angewiesen sind.

Lesen Sie in diesem Blogbeitrag von Förderlotse, welche Möglichkeiten und Potenziale der Fördermarkt für die Altenhilfe bietet und wie Sie Fördermittel für entsprechende Angebote akquirieren können.

Beispiele für geförderte Projekte in der Altenhilfe 

Wenn man sich in der Branche umhört, erfährt man von zahlreichen Aktivitäten, die durch Fördermittel bezuschusst werden. Auch in unserer Beratungsarbeit unterstützen wir regelmäßig verschiedene Träger der Altenhilfe und des zivilgesellschaftlichen Engagements bei der Suche nach Fördermitteln, die Projekte für Menschen im Alter finanziell unterstützen. Hier einige interessante Beispiele aus der Praxis:

  • Mit Unterstützung des ESF Plus-Programms „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation“ initiiert die Caritas Emmendingen Angebote für Menschen ab 60 Jahren. Das Konzept "LebensWERT - im besten Alter" zielt auf die Vermeidung von Einsamkeit und sozialer Isolation ab. 
  • In Kiel gibt es unter der Trägerschaft der AWO eine Lokale Allianz für Menschen mit Demenz: ADele – Allein mit Demenz leben. Das Projekt ADele wird über das Programm Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. 
  • Die neue Anlaufstelle für Senioren im Würzburger Stadtteil Sanderau der Diakonie zahlt im Sinne der Quartiersentwicklung auf den Aufbau seniorengerechter Strukturen ein. Die Modernisierung des Matthias-Claudius-Heimes u.a. mit der Einrichtung einer neuen Begegnungsstätte für Senioren im Stadtteil Sanderau wird gefördert durch das Bayerische Ministerium für Gesundheit und Pflege im Rahmen des Förderprogrammes "Pflege im Sozialen Nahraum".
  • Die Tagespflege Parkstadt Michaelshoven in Köln-Rodenkirchen bietet spezielle Angebote für Menschen mit Demenz. Durch eine Förderung der Stiftung Deutsches Hilfswerk / Fernsehlotterie konnte die Ausstattung der neuen Einrichtung mit 43.000 Euro gefördert werden.
  • In mehreren Seniorenzentren der Lafim-Diakonie konnten mit Hilfe des Förderprogramms Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die Installation von Außenjalousien zum Sonnenschutz bezuschusst werden. 
  • Die Dietmar Hopp Stiftung hat über eine gesonderte Förderaktion namens „Greifbares Glück – Menschen mit Demenz spielerisch aktivieren" Tovertafeln gespendet. So erhielt auch die Tagespflege
     der eva Seniorendienste gGmbH
    in Hainstadt eine Unterstützung. 

Der Fördermarkt ist beständig in Bewegung. Bleiben Sie informiert...

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Welche Themen und Bereiche der Altenhilfe eignen sich für die Akquise von Fördermitteln?

Kontinuierlichen Förderbedarf gibt es in den unterschiedlichsten Bereichen der Altenhilfe. Wichtig für potentielle Förderpartnerschaften ist aber zunächst die Klärung, was regelfinanziert wird und was nicht.

Fördermittel für die Altenhilfe versus Leistungsentgelte

Förderer wie Stiftungen, Förderfonds oder Lottofonds wollen vor bzw. bei der Antragstellung von Ihnen wissen, ob Ihr Vorhaben durch das staatliche Sozialsystem finanziert wird und ob Entgelte dafür vereinbart worden sind. Die Zuwendungsgeber haben kein Interesse an einer doppelten Förderung. In Deutschland ist die soziale Pflegeversicherung im Sozialgesetzbuch SGB XI geregelt. Dort ist genau definiert, auf welche Leistungen die Versicherten Anspruch haben und wie diese Serviceangebote finanziert werden.

Bevor Sie sich also auf die Suche nach Fördermittelgebern machen, müssen Sie einen genaueren Blick auf Ihr Vorhaben werfen:


  • Ist die Maßnahme oder Teile davon in irgendeiner Form regelfinanziert?
  • Welche Anteile werden nicht oder nicht ausreichend finanziert?
  • Lassen sich die Kosten dabei eindeutig zuordnen bzw. abgrenzen?

Die Regelfinanzierung in der Altenhilfe ist immer wieder in Bewegung. So werden neue Pflegestärkungsgesetze verabschiedet, die die gesetzlichen Regelungen weiterentwickeln. Durch einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff erhalten damit beispielsweise an Demenz Erkrankte geänderte Leistungen.

SGB Fördermöglichkeiten für Modellprojekte in der Altenhilfe

Im SGB XI ist neben der Regelfinanzierung auch die Förderung von Modellprojekten vorgesehen. Somit können neben den regulären Aufgaben auch neue, modellhafte Vorhaben in die Umsetzung gebracht werden, wofür entsprechende Träger Fördermittel beantragen können. Das betrifft aktuell zum Beispiel Modellprojekte zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Hier werden mit einem Budget von jährlich 5 Mio. Euro Vorhaben unterstützt oder beauftragt, welche insbesondere die Versorgungsmodelle, -konzepte, und -strukturen für Pflegebedürftige weiterentwickeln, zukunftsweisende und qualitätsgesicherte Versorgungsansätze unterstützen und vorhandene Pflegeangebote modernisieren. Mit der Förderung im Modellprogramm nach § 8 Abs. 3a SGB XI sollen Modellvorhaben, Studien und wissenschaftliche Expertisen zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze unter besonderer Berücksichtigung einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung des Personals in Pflegeeinrichtungen durchgeführt werden. Hierfür stehen jährlich bis zu 3 Mio. Euro zur Verfügung.

Mit Mitteln der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung können selbst organisierte regionale Netzwerke gefördert werden, die der strukturierten Zusammenarbeit von Akteuren dienen, die an der Versorgung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen beteiligt sind und sich im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung vernetzen. Die Netzwerkförderung wird geregelt nach §45c Abs. 9 SGB XI. Des Weiteren gibt es beispielsweise über § 45d SGB XI die Fördermöglichkeit der Selbsthilfe und mit § 45e SGB XI eine Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen.

Jeder Fördermittelgeber verfolgt bestimmte Interessen und Ziele

Das Arbeitsministerium will die Zahl der Arbeitslosen verringern, eine Landesstiftung möchte innovative Projekte mit Pilotcharakter unterstützen und eine private Stiftung interessiert sich beispielsweise für anthroposophisch ausgerichtete Pflegekonzepte. Nur wenn Ihr Vorhaben 100-prozentig zu den Zielen der Förderinstitution passt, kommt es zu einer Förderung. Mit der folgenden Checkliste können Sie überprüfen, inwieweit Ihr Vorhaben für einen Förderer attraktiv sein könnte.

Welche Vorhaben haben gute Förderaussichten? 


  • Innovative Konzepte mit überregionaler Bedeutung und hoher Wirkung
  • Ambulante, quartiersbezogene und generationsübergreifende Versorgungsstrukturen
  • Ehrenamtliche Aktivitäten und Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Klimaschutz und energetische Sanierung
  • Arbeitsmarktmaßnahmen (z. B. Gesundheitsmanagement, Schaffung von Ausbildungsplätzen, Personalgewinnung)
  • gemeinnützige Vorhaben
  • Lokale, regionale und überregionale Vorhaben, für die es sehr hohen nachweisbaren Bedarf und hohe öffentliche Relevanz gibt
  • Vorhaben, die in frühestens drei bis sechs Monaten beginnen

Thematisch bietet der Fördermarkt ein breites Feld für die Beantragung von Fördermitteln in der Altenhilfe. Wir haben Ihnen hier ein paar Bereiche aufgelistet, für die wir in den letzten Monaten Beratungen und Antragsbegleitungen durchgeführt haben. Sie werden sehen, dass es in der Altenhilfe viele Facetten gibt, die man gezielt in einem Antrag auf Fördermittel herausarbeiten kann. Damit lassen sich Besonderheiten und Wirkungsziele für die speziellen Zielgruppen im Spektrum älterer Menschen gut darstellen. 

  • vollstationäre Pflegeangebote, Altenheime, Pflegeheime
  • teilstationäre Pflegeservices, Kurzzeitpflege, Tages- / Nachtpflege, Verhinderungspflege
  • ambulante/häusliche Pflege, Pflegedienste, Betreuungsdienste
  • Hospize und palliative Versorgungsangebote
  • betreutes Wohnen, Mehrgenerationenhäuser und neue Wohnformen
  • quartiersbezogene Betreuungs- und Versorgungsangebote, Quartierskonzepte, Nachbarschaftshilfen
  • Selbsthilfen, niedrigschwellige Angebote, Besuchsgruppen, ehrenamtliches Engagement
  • Beratungsangebote
  • Neubau, Renovierung/Sanierung und Erweiterung von (Altenpflege-)Einrichtungen
  • alternative Therapieformen, Bildungsangebote und Freizeitangebote
  • Digitalisierung
  • Energieeffizienz und Klimaschutz
  • Stärkung des ländlichen Raums

Welche Angebote eignen sich eher nicht für den Fördermarkt der Altenhilfe?

Andersherum möchte ich Ihnen hier noch ein paar Rahmenbedingungen nennen, welche sich eher negativ auf die Förderchancen auswirken. So sind laufende Budgetlücken und Verluste aus Vorjahren nicht über klassische Fördermittel zu kompensieren. Auch bereits begonnene Maßnahmen oder solche mit wenig Zielgruppenbezug lassen sich eher schwierig auf dem Fördermarkt platzieren. Leistungen, die durch die Regelfinanzierung abgedeckt werden (müssten) und zu den Standardaufgaben eines Trägers gehören sind, wie bereits geschrieben, ebenfalls (mit wenigen Ausnahmen) nicht förderfähig. Auch zum Beispiel Neubauprojekte, für die es keinen ausgeprägten regionalen Bedarf gibt, oder Vorhaben, zu denen Sie keinerlei Eigenmittel zusteuern können, haben schlechte Chancen.  


Unsere aktuellen Weiterbildungen:


Überblick über Fördermittel für die Altenhilfe

Deutschlandweit gibt es mehrere zehntausend Förderquellen, die grundsätzlich für gemeinnützige Aktivitäten in der Altenhilfe infrage kommen. Für Einsteiger in die Thematik ist es nicht leicht, sich in diesem Förderdschungel zurechtzufinden. Im Folgenden erhalten Sie einen ersten Überblick. 

Fördermittel für die Altenhilfe der öffentlichen Hand

Die Förderung durch Bundesministerien, Landesministerien, Bezirke, Kreise und Kommunen konzentriert sich heute vor allem auf innovative Modellprojekte, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (z. B. zusätzliche Ausbildungsplätze in der Altenpflege),  den digitalen Wandel und Projekte zum Klimaschutz sowie zur energetischen Sanierung.

Beispiele für öffentliche Förderprogramme auf Länderebene für die Altenhilfe 

Bayern

Über die Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege werden Fördergelder zum Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie für eine demenzgerechte Innen- und Außenraumgestaltung von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen vergeben. Zudem können Einzelprojekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege gefördert werden.

Mit der Förderrichtlinie „Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNahFöR“ wird das Ziel verfolgt, in Bayern eine bedarfsgerechte und flächendeckende, regional ausgerichtete, demenzsensible und barrierefreie pflegerische Versorgungsstruktur weiter auszubauen und zu verbessern, damit pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung – in ihrem sozialen Nahraum – bleiben können.

Sachsen

Über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen) können Zuschüsse für Vorhaben, Maßnahmen, Untersuchungen, Projekte und Studien zur Unterstützung der Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben, zur Abmilderung der Auswirkungen der demografischen Entwicklung und zur Verbesserung der Lebenslagen älterer Menschen beantragt werden. Konkret sind unter anderem Alltagsbegleiter für Senioren, Pflegekoordinatoren und auch überregionale Projekte sowie Interessenvertretungen förderfähig. 

Rheinland-Pfalz

Zur Verbesserung der Lebenssituation von Pflegebedürftigen sowie von deren Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden stehen in Rheinland-Pfalz Fördermöglichkeiten für den Aufbau- und Ausbau der Pflegeselbsthilfe zur Verfügung. So können pflegebezogene Selbsthilfeorganisationen Anträge auf Gewährung einer Zuwendung stellen. 

Baden-Württemberg

Mit dem Innovationsprogramm Pflege fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg neuartige Pflege- und Versorgungsmodelle, die Leuchtturmcharakter für unterschiedliche Pflegesettings haben. Ziel ist es, die Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätze – gerade auch im ländlichen Raum – auf- und auszubauen sowie die Vernetzung der Pflegeangebote vor Ort zu verbessern.


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Thüringen

Mit der sogenannten AGATHE-Richtlinie zur Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (AGATHE) können über das Landesverwaltungsamt Fördermittel beantragt werden, damit alleinstehende Seniorinnen und Senioren ein möglichst selbstbestimmtes und gesundes Älterwerden in der vertrauten Umgebung ermöglicht wird.

Niedersachsen

Ziel des Niedersächsischen Förderprogramms Wohnen und Pflege im Alter ist die Umsetzung regional modellhafter Projekte, die – insbesondere auch im ländlichen Raum – ein weitgehend selbständiges Leben älterer Menschen in einem häuslichen Wohnumfeld auch bei Hochaltrigkeit oder Pflegebedürftigkeit ermöglichen. Förderfähig sind zum Beispiel neue Wohnformen als Alternative zur Vereinsamung im Alter oder auch die Ausgestaltung des Wohnumfeldes mit technischer Infrastruktur zur Erleichterung der Pflege und Unterstützung. 

Hessen

Das Land Hessen gewährt Zuwendungen für Einrichtungen der offenen Altenhilfe im Bereich der Beratung von Seniorinnen und Senioren, in Angelegenheiten des altengerechten Wohnens und im Bereich der Förderung der politischen Beteiligung von Seniorinnen und Senioren. Fördermittel können über die Richtlinie zur Förderung sozialer Gemeinschaftseinrichtungen und nicht investiver sozialer Maßnahmen beantragt werden.

Die Recherche nach Fördermitteln für Ihr Vorhaben in der Altenhilfe sollte hier beginnen. Welche Ausschreibungen und Fördertöpfe stellt Ihr Bundesland aktuell zur Verfügung? Welche Themen tangiert Ihre geplanten Maßnahme - neben der Altenhilfe - noch? Gegebenenfalls lassen sich so auch noch fördermittelvergebende Ministerien auffinden, die eigentlich in einem anderen Ressort aktiv sind.

Fördermittel für die Altenhilfe vom Bund

Für Vorhaben der Altenhilfe, die über den Bund Fördermittel erhalten können, gilt, dass ein erhebliches bundesweites Interesse daran bestehen muss. Das heißt in der Praxis, dass oftmals besonders modellhafte Projekte förderfähig sind oder es sich um überregionale Vorhaben handeln muss. Dies spiegelt sich aktuell beispielsweise in der digitalen Transformation oder in der Initiierung neuer Pflegekonzepte wieder. Hier einige Beispiele von Förderausschreibungen auf Bundesebene:

Bundesaltenplan

Mit den Richtlinien zum Bundesaltenplan fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Projektträger, die dazu beitragen, ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft zu unterstützen. Grundlegende und bedeutende Anliegen sind dabei die Gewährleistung von Schutz und Hilfe im Alter, die aktive Partizipation und Aktivierung der Potenziale von älteren Menschen sowie die Unterstützung von behinderten älteren Menschen für ihre selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Gegenstand der Förderung sind bundesweit relevante seniorenpolitische Verbands- und Organisationsförderung, Modellprojekte und die internationale Arbeit für ältere Menschen sowie auch die Kofinanzierung von EU-Projekten.

DigitalPakt Alter

Der DigitalPakt Alter ist eine Initiative zur Stärkung von gesellschaftlicher Teilhabe und Engagement Älterer in einer digitalisierten Welt. Initiatoren sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die BAGSO. Ziel ist es, ältere Menschen bei der digitalen Teilhabe zu unterstützen und auf geeignete Lernangebote sowohl digital als auch vor Ort aufmerksam zu machen. So werden sogenannte Erfahrungsorte bezuschusst, an denen älteren Menschen ohne oder mit geringen Kenntnissen von Smartphones, Tablet und Co. geholfen wird.

Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander

Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern in Deutschland ermöglicht Zuwendungen zur Projektförderung. Es zielt darauf ab, einen Beitrag für gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen zu leisten und damit gleichwertige und bessere Lebensverhältnisse in allen Gebieten Deutschlands zu schaffen. Dafür sollen die Mehrgenerationenhäuser zur Bewältigung der jeweils vor Ort bestehenden Herausforderungen des demografischen Wandels beitragen, vor denen insbesondere strukturschwache, aber auch strukturstarke Regionen stehen.

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten und sich an diese anzupassen. Die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo) soll ermöglichen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor anzugehen und umzusetzen. Ziel ist, über die Förderung von vorbildhaften Modellvorhaben, die durch ihre Strahlkraft zur Nachahmung anregen, Anreize zur Transformation dieses Sektors zu setzen. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die besonders von der Klimakrise betroffen sind bzw. sein werden (sogenannte klimatische Hotspots).


Unser Beratungsangebot:


Lotteriemittel für die Altenhilfe

Etwa 40 Prozent der Einnahmen der staatlichen Lotteriespiele in Deutschland werden für die Förderung von gemeinnützigen Aktivitäten verwendet. Der Großteil der Lotto- und Totomittel wird in Deutschland über die Bundesländer vergeben. Neben den Fördermöglichkeiten aus Lottomitteln auf Länderebene gibt es zudem die sogenannten Soziallotterien in Deutschland. Im gesamten Lotteriebereich gibt es immer wieder auch spannende Antragsmöglichkeiten für die Altenhilfe, wie diese beispielsweise:

Deutsche Fernsehlotterie / Stiftung Deutsches Hilfswerk

Die durch den Losverkauf der Deutschen Fernsehlotterie eingespielten Zweckerträge werden über die Stiftung Deutsches Hilfswerk an soziale Projekte in ganz Deutschland vergeben. Dazu gehören auch Angebote für Menschen im Alter. So können Maßnahmen bezuschusst werden, die die Lebenssituation von älteren Menschen verbessern, ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich aufrechterhalten und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Neben Personal- und Sachkosten sind auch Fördergelder für Investitionskosten förderfähig. Damit soll die Errichtung von verschiedenen Einrichtungen ermöglicht werden, wie zum Beispiel Begegnungsstätten, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenhäuser und neue Formen organisierten Wohnens.

Lotto-Stiftung Berlin

Die Deutsche Klassenlotterie Berlin fördert über die zur Verfügung stehenden Zweckabgaben unter anderem soziale und karitative Vorhaben. Dazu gehören auch Maßnahmen für Seniorinnen und Senioren in Berlin. Bei der Lotto-Stiftung Berlin können sowohl Projektförderungen als auch institutionelle Förderungen beantragt werden. 

GlücksSpirale

Auch über die GlücksSpirale können Projekte für die Altenhilfe bezuschusst werden. Einer der drei Förderschwerpunkte begünstigt die Wohlfahrtsverbände in Deutschland, so dass hierüber wiederum Träger der Altenhilfe profitieren können. Partner der GlücksSpirale, die regelmäßig Fördergelder für gemeinnützige Projekte erhalten, sind die Freie Wohlfahrtspflege, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und der Deutsche Olympische Sportbund. Die Fördermittel der GlücksSpirale fließen entsprechend länderspezifischen Regelungen in regionale gemeinnützige Organisationen.

Fördermittel von privaten Stiftungen, Organisationen und Unternehmen

Zahlreiche private Institutionen fördern ebenfalls ausgewählte Schwerpunkte in der Altenhilfe. Hier gibt es eine große Vielfalt von Themen, die wir Ihnen exemplarisch aufzeigen möchten:

Rut- und Klaus-Bahlsen Stiftung

Die Rut- und Klaus- Bahlsen Stiftung engagiert sich bei der Förderung und Unterstützung von Projekten, die sich dem Leben im Alter verschrieben haben. Die Stiftung fördert daher Alten- und Pflegeheime in der Region Hannover. 

Die Deutsche Stiftung für Demenzerkrankte – Wilhelm von Lauff-Stiftung

Aufgabe der Wilhelm von Lauff-Stiftung ist die Förderung von Projekten zugunsten dementiell erkrankter Menschen, für deren Angehörige und für ehrenamtlich Mitarbeitende. Mit wechselnden Schwerpunktthemen unterstützt die Stiftung entsprechende Maßnahmen.

Unser Norden Stiftung

Die Unser Norden Stiftung der Kieler coop eG unterstützt vielfältige Projekte und setzt sich unter anderem auch für Senioren aus Norddeutschland ein. Dabei sind der Stiftung besonders die Bereiche Gesundheit, Ernährung, Forschung, Kunst, Kultur und Sport wichtig. 

Lechler Stiftung

Die Lechler Stiftung unterstützt gemeinnützige Projekte, die den gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart mit innovativen und nachhaltigen Konzepten begegnen. Ziel ist es, die Lebensqualität von Menschen zu verbessern und das Miteinander im Quartier zu stärken. Im Bereich der Altenhilfe unterstützt die Stiftung Projekte, die dem demographischen Wandel wirkungsvoll begegnen und die Lebensqualität von älteren Menschen verbessern. Der räumliche Wirkungskreis der Lechler Stiftung liegt in Baden-Württemberg.

Viele Förderquellen agieren nur im regionalen und lokalen Umfeld

Wichtig ist an dieser Stelle auch der Hinweis, dass 70 Prozent aller Förderquellen ausschließlich im regionalen oder lokalen Umfeld aktiv sind. Typisches Beispiel sind die Förderaktivitäten von Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese fördern gemeinnützige Aktivitäten im eigenen Geschäftsgebiet, beispielsweise Fahrzeuge für eine Tagespflege, therapeutische Gärten, die auch öffentlich zugänglich sind, oder generationsübergreifende Ehrenamtsprojekte.

Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, die Förderinstitutionen und Mäzene von Altenhilfeträgern und Pflegeeinrichtungen in der direkten Umgebung zu analysieren. Viele Förderer legen Wert darauf, dass sie öffentlich genannt werden. Hier ein paar Beispiel:


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So bekommen Sie Durchblick im Förderdschungel für die Altenhilfe

Angesichts der dargestellten vielfältigen Fördermöglichkeiten liegt die erste Herausforderung darin, die passenden Förderausschreibungen zu finden. Je nachdem wie viel Zeit Sie investieren möchten (oder können), gibt es dazu verschiedene Möglichkeiten:

  • Mit den in diesem Artikel gegebenen Hinweisen und mit den zahlreichen Links zu Förderübersichten und Stiftungsverzeichnissen in unserem kostenlosen Internetverzeichnis können Sie direkt mit der Recherche beginnen.
  • Wenn Sie Zeit sparen möchten, nutzen sie den Förderlotse Fördermittelführer Damit können Sie auf eine Vorauswahl der wichtigsten Zuschussmöglichkeiten zugreifen. Die Steckbriefe zu jedem Förderprogramm fassen die wichtigsten Infos für Sie zusammen.
  • Oder Sie abonnieren einen Zugang zum Fördermittelführer Online von Förderlotse. Das zentrale Fördermittelverzeichnis ist die ideale Infoquelle, um den Überblick über den aktuellen Fördermarkt zu behalten und passende Förderpartner für verschiedene Vorhaben zu finden.

Wie auch immer Sie vorgehen, angesichts des hohen Refinanzierungsbedarfs einerseits und den interessanten Möglichkeiten durch Fördermittel andererseits lohnt es sich, das Thema für seine Altenhilfeeinrichtung oder sein Projekt für Menschen im Alter zu erschließen und auszubauen.


Gerne können Sie unseren Kommentarbereich nutzen, wenn Sie Anregungen zum Thema Fördermittel für die Altenhilfe haben. Wir freuen uns über einen Austausch mit Ihnen!

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Marlene Schmitz

Über den Autor/die Autorin

Redakteurin, Dozentin und Beraterin, zertifizierte Fördermittelmanagerin, Sozialmanagerin B. A., über 12 Jahre Erfahrung im Fundraising- und Fördermittelbereich, Referentin und Lehrbeauftragte



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