Investitionsförderungen: Fördermittel für Bauvorhaben im gemeinnützigen Bereich


Investitionsförderung im Bereich Baumaßnahmen ist ein wichtiges Thema für viele gemeinnützige Organisationen. Viele Vereine und Träger unterhalten Bestandsimmobilien und die Instandhaltung und Renovierung ist eine stetige Herausforderung. Dabei wird in den letzten Jahren das Thema "Energetische Sanierung" immer wichtiger.

Daneben sind Neubauten eine große finanzielle und organisatorische Herausforderung. Das finanzielle Volumen von Bauprojekten ist dabei meist deutlich größer als das für die laufenden Angebote und Projekte. Viele Non-Profit-Organisationen können sich solche Vorhaben nur leisten, wenn Sie alle Fördermöglichkeiten und Förderprogramme dafür konsequent ausschöpfen. 

Der Fördermarkt für Bauinvestitionen ist dabei sehr unübersichtlich. Viele klassische Förderer des gemeinnützigen Sektors schließen die Förderung von Bauvorhaben aus.

Mit diesem Blogartikel wollen wir einen systematischen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Bauförderung und Baufinanzierung geben. Lesen Sie Tipps und Hinweise zu möglichen Förderthemen und dazu, wie Sie Ihr Vorhaben förderfähig machen können. Auch zeigen wir Ihnen anhand konkreter Beispiele aus der Praxis einige spannende Förderprogramme auf, bei denen Sie Fördermittel für Bauvorhaben einwerben können.

Wann und wo können Fördermittel im investiven Bereich zum Einsatz kommen?

Egal ob Therapieangebote, Bildungsveranstaltungen oder Sportereignisse, gemeinnützige Vereine und Träger benötigen dazu passende Räume. Sie sind Grundlage für zielgruppenorientierte Angebote vom (teil-)stationären und ambulanten Bereich bis hin zu sozialen Wohn- und Beschäftigungsformen für benachteiligte Menschen. Auch Begegnungsstätten, Quartierstreffpunkte und Mehrgenerationenhäuser sind immer häufiger in gemeinnütziger Hand.

Neben dem Bedarf an weiteren Plätzen oder neuen Angeboten geben häufig gesetzliche Regelungen Anlass dazu, Investitionen in Immobilien zu tätigen. Hierunter fallen zum Beispiel Landesheimbauverordnungen, Änderungen in der Eingliederungshilfe oder beim Denkmalschutz sowie neue Klimaschutzgesetze, die umgesetzt werden müssen.

Was wird gefördert? Förderthemen und Beispiele aus der Praxis der Investitionsförderung

Bauvorhaben ist nicht gleich Bauvorhaben – auch hier gibt es eine große Bandbreite an verschiedenen Projekten, die gefördert werden. In der Presse findet man wahrscheinlich eher die Artikel über neue Gebäude, die eröffnet werden, denn hier lassen sich gute Bilder produzieren und jeder ist gerne dabei.

Doch auch kleinere Maßnahmen wie die Renovierung eines Badezimmers, die Gestaltung eines Außenbereichs oder die Umsetzung einer Klimaschutzverordnung können unter den Themenbereich Bauförderung fallen. Um Ihnen eine bessere Idee von den Möglichkeiten zu geben, nennen wir hier einige Beispiele, bei denen Fördermittel für Bauvorhaben eingesetzt wurden:

Den Förderinstitutionen das eigene Bauvorhaben „verkaufen“

Es reicht nicht, wenn man selbst vom Sinn des eigenen Bauvorhabens überzeugt ist, vielmehr ist es unsere Aufgabe, uns in die Position des Fördermittelgebers zu versetzen und ihm ein passendes Angebot zu machen. Ein potenzieller Förderpartner wird uns nur dann unterstützen, wenn das Vorhaben zu seinen Zielen und Vorstellungen passt. Beispielsweise fördert die Aktion Mensch nur solche Wohnangebote, die inhaltlich ihren Vorstellungen von "inklusivem Wohnen" gerecht werden.

Versetzen Sie sich in die Position des potenziellen Gebers, so eröffnen sich neue Möglichkeiten für Fördermittel für Bauvorhaben im gemeinnützigen Bereich. Wir gehen bei unseren Beratungsprojekten in drei Schritten vor:

1. Mit der richtigen Zielgruppe die passenden Fördermöglichkeiten für das Bauvorhaben identifizieren

Formulieren Sie genau, für welche Zielgruppe Sie arbeiten. Wenn Sie Ihre Zielgruppe klar eingrenzen können, wird es Ihnen auch leichter fallen, einen geeigneten Fördermittelgeber zu finden, der für ähnliche Zielgruppen arbeitet. Fragen Sie sich, warum ein Gebäude oder ein Umbau wichtig für Ihre Zielgruppe ist und wie Sie hier die Arbeit vorantreiben können. Unterkategorien von Zielgruppen mit zugehörigen Bauvorhaben können im Kinder- und Jugendhilfebereich zum Beispiel Kindergartenkinder oder Schülerinnen und Schüler sein, Mädchen oder Jungs, junge Menschen mit Fluchterfahrung, Careleaver, Kinder und Jugendliche mit Behinderung, junge Mütter und viele mehr.

Hier ein paar spannende Förderbeispiele:

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2. Formulieren Sie für den Bauförderer, welches Problem Sie lösen und welche Wirkung Sie erzielen möchten

In einem zweiten Schritt müssen Sie sich klar werden, welches Problem Ihre Organisation genau mit dem Projekt bzw. Bauvorhaben lösen möchte. Fokussieren Sie sich darauf, so wird es leichter sein, Fördermittel für Bauvorhaben einzuwerben.

Was wird die Wirkung der Maßnahme sein? Möchten Sie sozialen Zusammenhalt fördern, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessern oder zur Quartiersentwicklung beitragen? Arbeiten Sie im Bereich Inklusion, Sportförderung oder Entwicklungszusammenarbeit? Je besser Sie ihre Mission beschreiben können, desto besser wird Ihre Fördermittelrecherche werden und desto mehr potenzielle Partner werden Sie finden. Auch hier werden Sie wieder feststellen, dass viele Fördermittelgeber wahrscheinlich sehr ähnliche Herangehensweisen haben. Haben Sie die gleichen Ziele wie die potenziellen Geber, so ist die Wahrscheinlichkeit deutlich höher, dass Sie Fördermittel für Bauvorhaben einwerben können.

3. Berücksichtigen Sie die Ziele der Förderpartner bei der Konzeption und Antragstellung

Es ist immer eine gute Idee, in Ihrem Antrag die Ziele der Förderpartner aufzugreifen. Schließlich möchten Sie, dass der Förderpartner Sie als richtigen und geeigneten Partner für die Umsetzung der eigenen Strategie wahrnimmt. Dies sollte natürlich nie dazu führen, dass Sie ihr komplettes Projekt und Ihre Herangehensweise ändern, oftmals können Sie aber durch einige kleine Anpassungen viel erreichen und Ihrem eigenen Projekt noch neue Dimensionen hinzufügen.

Sie können zum Beispiel bei neuen Gebäuden im oberen Stock entsprechende Wohnräume einplanen, die dem sozialen Wohnungsbau zuzuschreiben sind. Zum einen können Sie so das Gebäude für Ihren Projektzweck beantragen, zum anderen schaffen Sie sozialen Wohnraum und machen damit Ihre Immobilie „förderfähig“.

Ein ähnlicher Fall ist die Einrichtung von einem eigenen Frauenbereich in einer Obdachlosenunterkunft – so können Sie weitere Fördermittel auch aus dem Frauenhilfebereich anfragen, die sich spezifisch auf die Förderung von Frauen in Not beziehen.

Dadurch kann manchmal schon eine kleine Änderung in Ihrer Konzeption den Ausschlag für weitere Zugänge zu spannenden Fördermöglichkeiten geben. Und oftmals trägt dieses „Mitdenken von weiteren Aspekten“ durchaus auch zur Qualität Ihres Vorhabens bei und Ihre Chancen auf Fördermittel für Bauvorhaben steigen.



Welche Zuschussformen für Bauvorhaben gibt es?

Für Bauvorhaben gibt es verschiedene Zuschussformen, je nachdem, ob man eine Unterstützung braucht, die nicht zurückgezahlt werden muss, oder ob auch ein Kredit infrage kommt.

Die drei wichtigsten Zuschussformen für Bauvorhaben sind:

Fördermittel für Bauprojekte müssen nicht zurückgezahlt werden und können für das Projekt eingesetzt werden. Tilgungszuschüsse (z. B. von der KfW) sind Zuschüsse, die die Tilgungssumme eines Kredits reduzieren. Vergünstigte Kredite für Bauvorhaben gemeinnützige Träger sind oft bei den Landesbanken zu bekommen oder auch bei der KfW. Hier wird Geld aufgenommen, allerdings zu stark vergünstigten Bedingungen.

Welche Zuschussform für Ihr Projekt am besten ist, sollten Sie vorher sorgfältig prüfen. Oft ist auch eine Kombination möglich. Hier können Sie auch nochmal mit dem ArchitektInnen, den HandwerkerInnen und EnergieberaterInnen gemeinsam überlegen, denn oft wissen diese genau, wo es Förderung gibt.

Förderprogramme des Bundes für Bau und Sanierung 

Wie bereits oben beschrieben, gibt es verschiedene Arten, auf die der Bund direkt Bauvorhaben fördern und unterstützen kann. Hier sollen einige Beispiele von Bundesprogrammen genannt werden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren

Etwa 30 % des Energieverbrauchs in Deutschland entsteht im Gebäudesektor. Um die Klimaschutzziele bis 2050 einzuhalten, werden seit Anfang 2021 die Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und des Einsatzes erneuerbarer Energien zusammengefasst durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Je nach Projekt und Maßnahme werden effiziente Bauvorhaben durch Investitionszuschüsse oder zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen gefördert.

Aktuelle Förderprogramme zielen vor allem auf die Einhaltung von bestimmten Wärmeschutzwerten ab, zukünftig soll die CO2-Effizienz im Mittelpunkt stehen, um den Fokus stärker auf den Klimaschutz zu legen. Dazu wird die Neubauförderung ab 2023 als Programm „Klimafreundliches Bauen“ neu und aktualisiert starten.

Die Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden in folgende Kategorien unterteilt:

Bundesförderung Energieberatung und Energieaudit

Sie haben für Nichtwohngebäude drei Beratungs-Module zur Auswahl, aus denen bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, max. zwischen 6.000 € und 10.000 € als Zuschuss gefördert werden:

  • Bei wirtschaftlich betriebenen Gebäuden können Sie ein Energieaudit zum Gebäude, zu Anlagen und dem Verhalten der NutzerInnen erstellen lassen. Hier werden im Betrieb Einsparpotenziale erarbeitet mit dem Ziel der Steigerung der Energieeffizienz.
  • Zur Überprüfung, Analyse und energetischen Bewertung der Gebäudesubstanz wird eine Energieberatung zur Erstellung eines Sanierungsfahrplans gefördert, der nach der Bestandsanalyse und -bewertung sinnvolle Sanierungsschritte aufzeigt, energetische Einsparungen errechnet und wirtschaftlich überprüft, sowie weitere Fördermöglichkeiten dieser Maßnahmen darstellt.
  • Eine Contracting-Orientierungsberatung bietet Unterstützung bei komplexen Einsparmaßnahmen, die in Zusammenarbeit mit Dienstleistern umgesetzt werden.

Es wird zusätzlich die Beratung zur Einführung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems gefördert.

Bei Wohngebäuden wird ebenfalls ein Sanierungsfahrplan, ein sogenannter „Individueller Sanierungsfahrplan iSFP“ gefördert. Hier wird auf das Wohngebäude bezogen das bestehende Gebäude analysiert und bewertet und es werden 5 Sanierungsschritte erarbeitet, die wirtschaftlich und energetisch bewertet werden. Auch hier werden bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten bezuschusst.

Die Fachplanung und Baubegleitung von förderfähigen Maßnahmen, also bspw. einer Dachsanierung oder des Austausches von Fenstern wird sowohl für Wohn-, als auch für Nichtwohngebäude mit bis zu 50 % der Planungskosten gefördert. Der maximale Zuschuss errechnet sich aus der Größe des Nichtwohngebäudes bzw. über die Anzahl der Wohneinheiten bei Wohngebäuden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Sanieren – Heizen – Bauen

Einzelne Sanierungsmaßnahmen, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, also beispielsweise die Einhaltung vorgegebener Wärmedurchgangskoeffizienten oder der Austausch einer Öl-Heizung mit einer Pelletheizung oder Wärmepumpe, werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude als Einzelmaßnahmen gefördert. Das betrifft alle energetisch relevanten Außenbauteile/Gebäudehülle (Wände, Dach, Keller, Fenster etc.) mit 20 % der förderfähigen Kosten, sowie Lüftungsanlagen (20 %) oder Heizungsanlagen bzw. deren Optimierung mit bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.

Falls das sanierte Gebäude im Gesamten zu einem Effizienzhaus saniert werden soll, müssen energetische Kennwerte wie für den Wärmeverlust über die Außenbauteile und der Primärenergiebedarf eingehalten werden. Je nach Standard des sanierten Gebäudes werden bei Wohngebäuden zinsverbilligte Kredite mit bis zu 50 % Tilgungszuschuss bis zu 75.000 Euro, oder alternativ Zuschüsse bis zu 50 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit, max. 75.000 Euro von der KfW gewährt. Bei Nichtwohngebäuden sind es ebenfalls bis zu 50 % und bis zu 15 Mio. Euro als Zuschuss. Die Kfw informiert auf einer zentralen Übersichtsseite über die Finanzierungsangebote für soziale Organisationen und Vereine.

Bitte beachten Sie: Bei Neubauten wurden die Förderungen größtenteils Anfang des Jahres eingestellt, da die Anforderungen für die Förderungen nach Ansicht der Bundesregierung nicht groß genug waren. Aktuell werden noch Neubauten mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen“ gefördert, allerdings ausschließlich durch Kredite mit Tilgungszuschuss.

Ausblick auf das neue Förderprogramm "Klimafreundliches Bauen" ab 2023

Zukünftig wird ab 2023 verstärkt der Fokus auf der CO2-Einsparung liegen und das Thema Nachhaltigkeitszertifizierung immer wichtiger werden. Hier geht es dann um die Ökobilanzierung der eingesetzten Baustoffe und Anlagen, deren CO2-Fußabdruck und um die Einsparung über die Lebensdauer des Gebäudes.

Bundesinvestitionsprogramm: Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

Das Bundesfamilienministerium unterstützt Baumaßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Einrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Gefördert werden investive Maßnahmen zum Aus-, Um- und Neubau sowie zur Sanierung von Hilfseinrichtungen (Schutzeinrichtungen, Fachberatungsstellen oder Ähnliches) für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, denen innovative Ansätze zur Unterstützung bei Gewaltbetroffenheit zugrunde liegen, sowie der Erwerb von geeigneten Grundstücken.

Der Antrag muss bis zum 31.3. eines Jahres an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFZA) gerichtet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe

Wenn Sie bei der Finanzierung von Baumaßnahmen für Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie für Jugendherbergen Unterstützung brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erhalten. Es werden Bauvorhaben von anerkannten Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe unterstützt. Die Förderung ist für den Bau, den Erwerb, die Ersteinrichtung und die Bauerhaltung von Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen gedacht. Die Förderung erfolgt dabei grundsätzlich nur anteilig und gemeinsam mit Landesmitteln und Eigenmitteln des Trägers. Weitere Informationen finden Sie hier.



Klima- und ressourcenschonendes Bauen der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Bei einer Förderung durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt ist der Schwerpunkt auf das klima- und ressourcenschonende Bauen besonders wichtig.

Neben der modellhaften Erschließung des Potenzials energetisch optimierter Gebäudebestände und umweltverträglicher städtebaulicher Verdichtung sollen im Neubau zukunftsfähige und innovative Konzepte und technologische Ansätze entwickelt und erprobt werden. Da der verstärkte Einsatz von Holz als nachwachsendem Rohstoff eine Möglichkeit zur Verbesserung der Ressourceneffizienz darstellen kann, soll auch die Erschließung großer Gebäudevolumina für den Holzbau berücksichtigt werden.

Förderfähig ist vor allem die konzeptionelle Entwicklung, aber auch die modellhafte Umsetzung von neuen und innovativen Ansätzen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Kommunalrichtline der Nationalen Klimaschutzinitiative

Mit der Kommunalrichtlinie fördert die Bundesregierung seit 2008 den kommunalen Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Für eine Förderung kommen also hier Projekte in Frage, die sich mit Elementen des Klimaschutzes und des energetischen Ausbaus beschäftigen. Dann ist die Kommunalrichtlinie eine sehr gute Quelle von Fördermitteln für Bauprojekte.

Bei der Kommunalrichtlinie ist der Bund der Fördermittelgeber. Kommunen sind hier neben weiteren Akteuren, wie z. B. öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege und der Betreuung sowie im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine, für die von ihnen betriebenen Einrichtungen selber antragsberechtigt.

Weiterführende Hinweise zur Immobilienförderung lesen Sie im Blogartikel "Fördermittel für Klimaschutz und Klimaanpassung".

Bauförderprogramme der Bundesländer

Auch die Bundesländer haben verschiedene Möglichkeiten, Bauvorhaben zu fördern. Hier erfolgt die Förderung in der Regel über die Förder- und Investitionsbanken (Übersicht hier), über Landesstiftungen und weitere Förderinstitutionen. An dieser Stelle können wir nur einen exemplarischen Überblick geben. Welche Programme es in Ihrem Bundesland gibt, sollten Sie jeweils genau recherchieren. Hier sind einige Beispiele:

Bayerische Landesstiftung - Fördermittel für Bauvorhaben

Die Bayerische Landesstiftung fördert Projekte im Bundesland Bayern. Im sozialen Bereich werden bedeutende Bauprojekte vor allem in der Alten- und Behindertenhilfe gefördert. Dazu gehören modellhafte Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen genauso wie heilpädagogische Tagesstätten oder Werkstätten für Behinderte.

Denkmalförderrichtlinie

Die jeweilig zuständigen Denkmalschutzbehörden der Länder unterstützen Projekte, die der Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Kulturdenkmälern, Denkmalensembles und deren Umgebungsschutzbereichs dienen. In Thüringen werden so zum Beispiel Kosten übernommen, wenn Vereine ihre Räume in einem Kulturdenkmal haben und dieses renoviert werden muss. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wohnraumförderung durch die Förderbanken der Länder

Die meisten Bundesländer haben Förderprogramme der Strukturbanken der Länder für die Wohnraumförderung für sozial benachteiligte und einkommensschwache Bevölkerungsgruppen, auch im Rahmen von betreutem oder gemeinschaftlichem Wohnen.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt zum Beispiel Bauherren bei der Bereitstellung von Wohnraum zu sozial verträglichen Mietpreisen vor allem für einkommensschwächere Haushalte sowie für ältere und behinderte Menschen (Betreutes und Gemeinschaftliches Wohnen).

Die Förderung kann beantragt werden für den Neubau von Mietwohnungen, den Kauf neu geschaffenen Wohnraums innerhalb von 18 Monaten nach Bezugsfertigkeit, einen Ersatzneubau nach Abriss, die Umwandlung anderweitig genutzter Räume in Wohnraum und für Umbau-, Ausbau- oder Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden.

Die Unterstützung wird geleistet in Form von Grunddarlehen, Zusatzdarlehen und Tilgungszuschüssen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Beispiele für öffentliche Förderungen finden Sie in den folgenden Blogartikeln:

Investitionsförderung durch private Stiftungen

Stiftungen sind oft flexibler bei der Festlegung ihrer Förderthemen und es gibt einige, die Bauvorhaben fördern. Hier ist es besonders wichtig aufzuzeigen, wie das Bauprojekt auch die Mission des jeweiligen Fördermittelgebers unterstützen würde. Stiftungen sollten Sie bei der Recherche nach Fördermitteln für Bauprojekte auf keinen Fall überspringen.

Stiftung Deutsches Hilfswerk

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk ist eine der Stiftungen, bei der Mittel für die Baufinanzierung beantragt werden können. Bei Baumaßnahmen sind Eigenmittel in Höhe von 10 % der Gesamtkosten erforderlich. Der maximale Umfang der Förderung beträgt bei Baumaßnahmen 33 % der Gesamtkosten. Insgesamt liegt der maximale Förderumfang bei 300.000 Euro. Die Stiftung Deutsches Hilfswerk ist eine Soziallotterie und fördert Baumaßnahmen für stationäre und teilstationäre Einrichtungen, Formen des organisierten Wohnens, Formen der offenen Begegnung und sonstige Unterstützungsformen.

Gefördert werden gemeinnützige Organisationen. Mit dem Antrag muss ein aussagekräftiges Konzept, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Stellungnahme der Kommune eingereicht werden. Bewerbungen sind laufend möglich, allerdings kann über die Anträge immer nur in der nächsten Sitzung entschieden werden.

Auch andere Soziallotterien übernehmen Kosten für die Bauförderung. Eine Übersicht über die fördernden Soziallotterien finden Sie hier.

Tribute to Bambi Stiftung

Die Tribute to Bambi Stiftung übernimmt im Rahmen der Kategorie 3 – Investitionsförderung ihres Förderprogrammes Kosten für Grundstücke, Bauten, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Stiftung fördert Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie Kunst und Kultur und hat es sich zum gesonderten Ziel gemacht, bedürftigen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von Nationalität, sozialem Stand oder Religion, konkret zu helfen und dazu beizutragen, dass sich deren Situation langfristig verbessert. Bauprojekte müssen also im direkten Zusammenhang mit Kinder- und Jugendhilfsprojekten stehen. Die Bewerbungsfrist für Mittel durch die Tribute to Bambi Stiftung ist der 31.10. jeden Jahres.

Auch andere Förderpartner aus dem Medienbereich fördern Bauvorhaben. Einen Überblick über die größten Medienfonds in Deutschland finden Sie hier in einem unserer Blogartikel.

Stiftung Wohnhilfe

Die Stiftung Wohnhilfe fördert soziale Projekte gemeinnütziger Träger in verschiedenen Regionen Deutschlands. Insbesondere werden die Herstellung und Unterhaltung von Wohnungen, Heimen und Unterkünften für alte, behinderte oder bedürftige Menschen unterstützt. Schwerpunkte für die Auswahl der Partnerprojekte sind die Dringlichkeit und Nachhaltigkeit der Projekte. Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Weitere Fördermöglichkeiten für Bauprojekte

Wie bereits oben beschrieben, gibt es viele Möglichkeiten, Bauvorhaben - wenigstens teilweise - finanzieren zu lassen, wenn man sich vor allem auf die thematischen Überlappungen konzentriert und sich Einzelbereiche heraussucht. So fördert zum Beispiel die Aktion Mensch Projekte zum Abbau von Barrieren – auch dies kann Baumaßnahmen umschließen. Die Aktion Mensch hat außerdem noch eine große Palette an investiven Förderoptionen im Bereich Wohnen und Arbeiten. Es ist auch möglich, eine Förderung von Ausstattung und Mobiliar zur Entlastung der Baukosten zu beantragen, z. B. bei der GlücksSpirale oder Sternstunden, wenn dies thematisch passt.

So bekommen Sie Durchblick im Förderdschungel für Bauprojekte

Obwohl zahlreiche Förderorganisation kategorisch eine Förderung von Investitionskosten ausschließen, zeigt diese erste Übersicht eine Vielzahl an potenziellen Finanzierungspartnern. Umso wichtiger ist es, eine fundierte und gute Fördermittelrecherche zu betreiben und Ihr Vorhaben gut zu konzipieren. Nur wenn das Projekt und der potenzielle Geber wirklich perfekt zueinander passen, hat man Chancen auf Erfolg und auf Fördermittel für Bauvorhaben – und die Möglichkeit, durch eine sich ergänzende Partnerschaft eine langfristige positive Beziehung zum Geber aufzubauen. Eine Bewerbung auf Ausschreibungen, die nicht wirklich dem Projekt entsprechen, wird nie zum Erfolg führen – umso wichtiger ist es, den perfekten Partner zu finden.

Unser Linkverzeichnis rund um das Thema Fördermittel für Non-Profits ist ein guter Anfang für die Recherche. Hier finden Sie verschiedene Datenbanken, die einen ersten Überblick geben und den Weg zu weiterführenden Informationen eröffnen. Möchten Sie noch mehr Details auf einen Blick sehen, so nutzen Sie doch unseren Fördermittelführer 2021/2022 oder den Fördermittelführer Online.



Wir danken sehr herzlich dem Koautor für diesen Artikel: Christian Tanzer (4Wände Planung GmbH)

Christian Tanzer (M.Eng. Energie Effizienz Design) ist bei der 4Wände Planung GmbH in Augsburg für den Bereich integrale Planung verantwortlich und zertifizierter Energieeffizienz-Experte. In dieser Funktion ist er bei der DENA (Deutsche Energie Agentur) gelistet für die Beantragung der Förderprogramme des Bundes.

Wir freuen uns über Ihre Kommentare, Praxiserfahrungen und weitere Fördertipps zur Bauförderung in unserem Kommentarbereich.

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    Eva Wieners

    Über den Autor/die Autorin

    Dr. Eva Wieners hat mehr als zehn Jahre Erfahrung in der internationalen Fördermittelakquise für Organisationen aus Europa, Asien und Südamerika.



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