Fördermittel für die Behindertenhilfe


Projekte und Angebote mit und von Menschen mit Behinderung leisten vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Fördermittel für die Behindertenhilfe bieten hierbei Raum für zusätzliche Maßnahmen und zielen auf verbesserte Teilhabebedingungen für diese Zielgruppe ab. So unterstützen viele Fördermittelgeber und öffentliche Stellen Projekte, die Inklusion, Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung ermöglichen.

Im Hilfefeld für Menschen mit Behinderung bieten zahlreiche Förderpartner auch sogenannte Einzelfallhilfen an. Hierüber können Einzelpersonen mit Handicaps finanzielle Unterstützung bei besonderen Anschaffungen oder in besonderen Lebenssituationen erhalten.

In diesem Blogartikel zeigen wir Ihnen anhand von Beispielen mögliche Förderpartner auf. Zudem lesen Sie Tipps und Hinweise, wie Sie Fördermittel für die Zielgruppe Menschen mit Behinderung einwerben können und welche Förderthemen sich für Fundraisingaktivitäten eignen.

Was wird mit Fördermitteln für die Behindertenhilfe gefördert? Einige Beispiele aus der Praxis

Zahlreiche Fördermittelgeber verfolgen mit ihrer Förderstrategie die Verbesserung von Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. 

Lesen Sie hier einige Beispiele von geförderten Projekten und Einzelmaßnahmen, bei denen Fördermittel für die Behindertenhilfe vergeben wurden:

  • Sternstunden e. V. unterstützt mit 30.000 Euro die Ausstattung eines Werkraums für behinderte Kinder.
  • Die Katarina Witt Stiftung bezuschusst ein Transportzeug für den Rollstuhlbasketball-Bundesligisten Hannover United.
  • Das Sozialkaufhaus in Umkirch qualifiziert Menschen mit Behinderung für den ersten Arbeitsmarkt. Aktion Mensch e. V. fördert das Inklusionsunternehmen mit 290.000 Euro.
  • Der Verband der Ersatzkassen (vdek) kooperiert im Projekt GESUND! Gesundheitsförderung mit Menschen mit Lernschwierigkeiten mit der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB). 
  • Innerhalb des Förderprogramms "Impulse Inklusion" des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg wurde z. B. das Projekt "Teilhabe durch Engagement - Freiwilligenagenturen und Inklusion" der Freiwilligenagentur "engagiert in ulm" e. V. gefördert.
  • Die Gisela Hagemann Stiftung beteiligt sich an der Finanzierung von behindertengerecht umgebauten PKWs, wie z. B. für das DRK-Schul- und Therapiezentrum Raisdorf bei Kiel.

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Was ist mit Projekten und Hilfen von und mit Menschen mit Behinderung gemeint?

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bietet eine wichtige gesetzliche Grundlage für Menschen mit Behinderungen. Das umfassende Gesetzespaket sieht mehrere Reformen vor und tritt stufenweise bis 2023 in Kraft. Inhaltlich geht es außer um Leistungen der Eingliederungshilfe vor allem um mehr Möglichkeiten der Teilhabe und der Selbstbestimmung. Auch der präventive Charakter wird betont, um bereits vor Eintreten einer Behinderung entsprechende Maßnahmen anbieten zu können. Das Bundesteilhabegesetz dient der Verbesserung der Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung sowie der sozialen Teilhabe.

Förderfähige Projekte und Angebote in diesem Hilfefeld sollten daher nicht für Menschen mit Behinderung konzipiert werden, sondern von und mit ihnen. Dies schließt bereits eine partizipative Planungsphase mit ein.

Fördermöglichkeiten der öffentlichen Hand basieren zum großen Teil auf dem Bundesteilhabegesetz, was sich in den Förderausschreibungen widerspiegelt.

Auch viele private Förderer haben ihre Vergabepolitik für Fördermittel für die Behindertenhilfe dahingehend ausgerichtet. Der Begriff „Inklusion“ stellt dabei eine inhaltliche Schwerpunktsetzung dar. In der UN-Behindertenrechtskonvention ist das Recht auf Inklusion festgeschrieben. So soll jedem Menschen, mit oder ohne Behinderung, die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden.

Eine Definition des Inklusionsbegriffs findet sich beispielsweise auch auf dem Internetauftritt von Aktion Mensch e. V. Zudem stellt Aktion Mensch auch ein umfangreiches Fachportal für Inklusion bereit, auf welchem es Themenseiten zu verschiedenen Kategorien – analog den diversen Lebensbereichen – gibt.

Mögliche Alltagsthemen, die die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung betreffen, finden sich subsummiert in den drei Teilhabedimensionen des Bundesteilhabegesetzes wieder. Einige Bereiche und Begrifflichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung sowie der sozialen Teilhabe werden hier aufgeführt:

  • Wohnformen: barrierefreie, bezahlbare und inklusive Wohnangebote
  • Arbeitswelt: Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, barrierefreie Arbeitsplätze, Ausbildungsförderung, Inklusionsunternehmen, Werkstätten,…
  • Bildung: inklusive Lernorte, Schulbegleitung, sonderpädagogische Zentren, Förderschulen, digitale Bildungsformate,…
  • Selbsthilfe: Mitbestimmung, Interessensvertretung, Partizipation,…
  • Prävention: Frühförderung, Beratung und Begleitung,…
  • Barrierefreiheit: bauliche und räumliche Maßnahmen, barrierefreie Kommunikationsformen, Mobilität, digitale Teilhabemöglichkeiten, Zugänge zu Medien und Informationen,...
  • Freizeitbereich: Kunst und Kultur, Ferienmaßnahmen, inklusive Sportangebote,…

Der Fördermarkt für die Behindertenhilfe bietet neben klassischen Projektförderungen auch Unterstützungsmöglichkeiten für personenbezogene Hilfen. Hierüber können im Einzelfall Mehrkosten übernommen werden, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen. Oftmals geht es hier um konkrete Anschaffungen im privaten Bereich der oder des Betroffenen, wie z.B. technische Hilfsmittel oder besondere Umbauten an Fahrzeugen.

Förderpartnerschaften im Hilfefeld von Menschen mit Behinderung können daher sehr unterschiedlich gestaltet sein. Sie reichen von der Bezuschussung einer einzelnen Anschaffung über die Unterstützung einer Selbsthilfegruppe bis hin zu mehrjährigen Projektförderungen oder den Aufbau von Inklusionsunternehmen. Auch im investiven Bereich, beispielsweise zum Abbau von Barrieren, gibt es attraktive Fördermöglichkeiten.



Um gute Chancen auf eine Förderung zu haben, ist es besonders wichtig, eine gute Fördermittelrecherche zu betreiben, die diejenigen Geber identifiziert, die für das entsprechende Vorhaben passend sind. Es gibt eine große Bandbreite an potenziellen Unterstützern, die Fördermittel für die Behindertenhilfe zur Verfügung stellen - mit der richtigen Recherche lassen sich für fast alle Projekte die richtigen Partner finden. 

Zur genauen Begriffsbestimmung schauen wir in § 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. So sind "Menschen mit Behinderungen (...) Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist." 
Hieraus lassen sich wiederum mit Blick auf den Fördermarkt unterschiedliche Zielgruppen ableiten. Neben körperlichen Beeinträchtigungen spielen mitunter auch seelische und geistige Merkmale eine Rolle. 

Wer sind Förderpartner für Projekte und Maßnahmen der Behindertenhilfe?

Bei Projekten und Angeboten von und mit Menschen mit Behinderungen gibt es viele verschiedene Fördermöglichkeiten. Hier den Überblick zu behalten und den passenden Förderpartner zu finden, kann manchmal nicht einfach sein.

Zum einen gibt es die Möglichkeit Gelder von öffentlicher Seite zu beantragen. Neben Förderangeboten auf Bundesebene bieten auch die einzelnen Bundesländer verschiedene Optionen auf finanzielle Förderung an. Zudem gibt es Zuschussmöglichkeiten von Krankenkassen. Gemeinnützige Träger und Selbsthilfeorganisationen können sich auch an private Stiftungen und Förderinstitutionen wenden, um Fördermittel für die Behindertenhilfe zu beantragen.

Je nach Vorhaben ergibt sich also eine Vielzahl von Möglichkeiten der Förderung.

Förderungen auf Bundesebene - Fördermittel für die Behindertenhilfe

Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben − rehapro“

Im Sinne des präventiven Charakters des Bundesteilhabegesetzes wurde über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Bundesprogramm "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro" ins Leben gerufen. Bislang gab es zwei Förderaufrufe für Modellprojekte.

Das Ziel der zu erprobenden innovativen Maßnahmen, Ansätze, Methoden und Organisationsmodelle soll es sein:

  • die Grundsätze „Prävention vor Rehabilitation“ und „Rehabilitation vor Rente“ zu stärken,
  • die Erwerbsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen sowie
  • den Zugang in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe nachhaltig zu senken.

Zur Umsetzung des Bundesprogramms rehapro stehen bis 2026 Mittel in Höhe von rund einer Milliarde Euro zur Verfügung.

Bislang geförderte Projekte sind zum Beispiel das Projekt „Gesund und Aktiv - aus einer Hand“ im Haus der Gesundheit über das Job Center Düsseldorf und die Rehawerkstatt „Spurwechsel“ der Kreisagentur für Beschäftigung in Darmstadt Dieburg. Für gemeinnützige Organisationen bieten solche Förderprogramme auch gute Bedingungen dafür, als Kooperationspartner an einer Förderung zu partizipieren.

rehapro Fördermittel für die Behindertenhilfe

ESF Plus – Programm Bildungskommunen

Über das Bundesministerium für Bildung und Forschung werden im Programm Bildungskommunen Landkreise und kreisfreie Städte bei der Weiterentwicklung ihrer Bildungslandschaft unterstützt. Es geht um die Bewältigung drängender Herausforderungen im Bildungsbereich: von der Digitalisierung über den Aufbau neuer Kooperationen und Angebote hin zur Integration durch Bildung und Inklusion.

Bildungskommunen Fördermittel für die Behindertenhilfe

Förderung durch die Bundesländer

Die Bundesländer haben ebenfalls vielfältige Möglichkeiten, Projekte aus dem Bereich der Behindertenhilfe zu fördern. So können zum Beispiel Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegen in Bayern, die behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder aufnehmen, unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales erhalten. Gefördert werden können Kosten für die Umsetzung der Inklusion in der Tagespflege sowie die höheren Betriebskosten in integrativen Kindertageseinrichtungen. 

Innerhalb der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung können in Niedersachsen Projekte gefördert werden, die die Inklusion von Menschen mit Behinderung vorantreiben. Zuwendungsfähig sind z. B. Maßnahmen die eine umfassende Barrierefreiheit oder die Infrastruktur für Beratungs- und Unterstützungsleistungen umfassen.

Im investiven Bereich fördert der Freistaat Sachsen Einrichtungen, Dienste und Angebote für Menschen mit Behinderungen mit der Richtlinie Investitionen Teilhabe. Zuschüsse sind möglich für den Neubau, die Sanierung, die Modernisierung oder den Erhalt der Gebäude sowie für die barrierefreie Gestaltung bestehender, öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen.


Des Weiteren unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen lokale und regionale Aktivitäten und Maßnahmen von Vereinen, Organisationen und Initiativen, mit denen inklusive Prozesse gefördert werden. Ziel der Förderung ist die Verbesserung des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Behinderung im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe. Über den Landesaktionsplan „Sport und Inklusion in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2022 – Gemeinsam für eine inklusive Sportlandschaft“ stehen bis Ende 2022 zudem Landesmittel in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördermittel wurden an 43 Vorhaben vergeben, die Inklusion im Sportbereich fördern.

Zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Bildungseinrichtungen für Erwachsene gewährt das Land Thüringen Fördermittel. Gefördert werden können Maßnahmen zur Herstellung und Optimierung der räumlichen Barrierefreiheit in Gebäuden sowie die Anpassung der Ausstattung, um die Anforderungen der Menschen mit Behinderungen zu erfüllen und zu unterstützen.

Jedes Bundesland hat andere Förderausschreibungen. Informieren Sie sich bei den entsprechenden Ministerien über die Möglichkeiten in Ihrem eigenen Bundesland und darüber, welche Fördermittel für die Behindertenhilfe zur Verfügung stehen.



Förderung durch Kommunen

Eine große Zahl an Kommunen in Deutschland will ihre Infrastruktur barrierearm und für jede Mitbürgerin und jeden Mitbürger zugänglich und erreichbar machen. Daraus ergeben sich zahlreiche Fördermöglichkeiten für die Behindertenhilfe auf kommunaler Ebene.

Unter dem Motto „Stuttgart für alle inklusiv“ bietet beispielsweise die Landeshauptstadt Baden-Württembergs ein umfassendes Förderprogramm an. Angebote im Kultur‐ und Freizeitbereich, Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge sollen ohne Barrieren zugänglich sein. Förderfähig sind sowohl die Beratung über mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit als auch gezielte bauliche Maßnahmen im Stadtgebiet.

In Leipzig können Akteure eine Projekt-Förderung für den Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum beantragen. Mit dieser Summe können Maßnahmen gefördert werden, die den barrierefreien Zugang oder die barrierefreie Nutzung verbessern. Ausdrücklich erwünscht sind auch kleine Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen.

Bei Fragen zur kommunalen Förderung können die zuständigen Stadtverwaltungen weiterhelfen. Bei einigen Städten und Gemeinden gibt es auch Kommunale Behindertenbeauftragte. Diese vertreten die politischen Interessen von Menschen mit Behinderung. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet beispielsweise eine gute Übersicht aller Ansprechpersonen auf der Internetseite der Beauftragten der Landesregierung.

Fördermittel für die Behindertenhilfe


Fördermittel der Kassen

Gesetzliche Krankenkassen und ihre Verbände fördern unter anderem gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. Grundlage hierfür ist §20 h SGB V. Es sind Pauschal- und Projektförderungen möglich.

Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung unterstützt alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Aufgaben in der Selbsthilfearbeit. Verteilt werden die Mittel durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene.

Die Projektförderung ist eine kassenindividuelle Förderung. Sie ermöglicht es der Selbsthilfe, besondere Aufgaben außerhalb des Selbsthilfealltags durchzuführen und zeitlich begrenzte Vorhaben zu realisieren. Über die Selbsthilfeförderung durch die GKV sind, je nach Antragsteller, Förderzuschüsse auf Bundes- als auch auf Landesebene beantragbar. 

Als ein Förderbeispiel sei der Körperbehindertenverein Ostwürttemberg genannt. Er erhielt im Rahmen der Selbsthilfeförderung von der BARMER Ersatzkasse 7.500 Euro. Das Geld fließt in das Projekt "KeramikKreativ", ein Töpferkurs für Menschen mit und ohne Behinderung. 

Fördermittel von privaten Förderpartnern für die Behindertenhilfe 

Private Stiftungen und Förderorganisationen unterstützen ebenfalls Projekte, Angebote und Maßnahmen in der Behindertenhilfe. Hier zeichnet sich in den letzten Jahren ab, dass vor allem Vorhaben partizipativer Projekte, bei denen die Betroffenen von Anfang an mitgestalten und mit planen können, erhöhte Förderchancen haben. Aus der Vielzahl der Möglichkeiten stellen wir Ihnen hier eine kleine Auswahl von Förderpartnern vor, die Fördermittel für die Behindertenhilfe vergeben.

Aktion Mensch e. V.

Der bekannteste Förderpartner aus dem privaten Bereich (und auch einer der wichtigsten!) für Maßnahmen von und mit Menschen mit Behinderung ist Aktion Mensch. Sie unterstützt soziale Projekte aus den unterschiedlichen Lebensbereichen von Menschen mit Behinderung. Dazu zählen z. B. verschiedene Förderprogramme im Arbeitsbereich, die Menschen mit Behinderung den Weg ins Arbeitsleben erleichtern. Um die Teilhabemöglichkeiten im Freizeitbereich zu fördern, werden unter anderem Ferienangebote und Projekte für inklusiven Sport und den Kulturbereich bezuschusst. Auch für selbstbestimmte und möglichst selbstständige Wohnformen gibt es entsprechende Förderangebote.

Des Weiteren sind Bildungs- und Beratungsprojekte zur Persönlichkeitsstärkung, Mobilitätsprojekte sowie Maßnahmen zur digitalen Teilhabe förderfähig.

Ein Förderschwerpunkt von Aktion Mensch liegt auf dem Abbau von Barrieren. Deswegen unterstützt sie mitunter bauliche Maßnahmen, Gebärdensprachdolmetscher, barrierefreie Websites und sensibilisierende Aktionen in der Öffentlichkeit.

Zur Herstellung von Barrierefreiheit bietet Aktion Mensch über die Förderaktion #1BarriereWeniger zudem eine Fördermöglichkeit, den öffentlichen Raum barrierefreier zu machen. Gemeinnützige Antragsteller können gemeinsam mit privaten Unternehmer*innen oder öffentlich-rechtlichen Institutionen Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im Sozialraum bezuschussen lassen

So konnte beispielsweise das Tierheim in Schwedt einen barrierefreien Zugang erhalten und den Gästen eines Eiscafés in Helmstedt wird eine Eiskarte in Leichter Sprache angeboten. 

Aktion Mensch - Fördermittel für die Behindertenhilfe

Kämpgen-Stiftung

Die Kämpgen-Stiftung mit Sitz in Köln will die Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit geistigen, körperlichen und psychischen Behinderungen oder Sinnesbehinderungen nachhaltig verbessern und ihnen die volle Teilhabe an allen Lebensbereichen und gesellschaftlichen Prozessen sowie eine möglichst eigenständige Lebensführung ermöglichen. Bezuschusst werden können Investitionsvorhaben für die Ausstattung von stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen sowie Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit und die Anschaffung von Kraft- und Nutzfahrzeugen. Auch Projektförderungen und Starthilfen werden von der Stiftung geleistet.

Katarina Witt - Stiftung 

Die Katarina Witt-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kinder mit Behinderungen in ihren sportlichen Begabungen zu unterstützen. Sportbegeisterte Kinder und Jugendliche sollen mit der Hilfe der Stiftung und weiterer Partner ihr sportliches Potenzial erkennen und ausschöpfen können und ihr Leben mit Zuversicht, Selbstbewusstsein und Erfolg meistern.

Heidehof Stiftung

Die Heidehof Stiftung wiederum engagiert sich für Menschen mit Behinderung durch die Trägerschaft eigener Einrichtungen und auch durch Förderung von Projekten Dritter. Inhaltlich werden vor allem Projekte gefördert, die der Inklusion dienen, Selbsthilfegruppen unterstützen und differenzierte Förder-, Arbeits- und Wohnangeboten zum Ziel haben. 

Herbert Funke-Stiftung

Die Herbert Funke-Stiftung setzt sich nachhaltig für die Verbesserung der sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Lebenssituation von sehbehinderten und blinden Menschen ein.

Beispielsweise geht es im Förderschwerpunkt Kunst und Kultur um die Schaffung einer barrierefreien Teilnahme der Betroffenen am kulturellen und künstlerischen Leben. 

 LEBERECHT-Stiftung

Die gemeinnützige LEBERECHT-Stiftung setzt sich für behinderte und benachteiligte Kinder und Jugendliche und ihre Eltern ein. Von der LEBERECHT-Stiftung gefördert werden zum Beispiel Therapieangebote wie Reittherapie und Musiktherapie oder die Anschaffung behindertengerechter Fahrzeuge – vom Dreirad bis zum Kleinbus.

Einzelfallhilfen: personenbezogene Fördermöglichkeiten

Für Menschen mit Behinderung spielen auf dem Fördermarkt auch diejenigen Förderer eine Rolle, die einzelfallbezogene Unterstützung anbieten. Das bedeutet, Fördermittel gehen nicht an Projektträger und Organisationen, sondern werden Privatpersonen gewährt.

Manchmal können Einzelpersonen direkt Unterstützungsanfragen einreichen. Oftmals ist der Antragsprozess aber so gestaltet, dass ein Rechtsträger die „Bedürftigkeit“ prüft und die Fördermittel für die Person beantragt.

Beispielhaft seien hier einige Förderer für Einzelfallhilfen in der Behindertenhilfe genannt:

Über die Radio 7 Drachenkinder Aktion werden kranke, behinderte und traumatisierte Kinder und Jugendliche aus dem Sendegebiet von Radio 7 unterstützt. Zum Beispiel wurde eine Familie beim behindertengerechten Umbau eines PKWs unterstützt. 

Für Menschen, die aufgrund eines Unfalls körperliche oder geistige Beeinträchtigungen haben, bietet die ADAC Stiftung eine Fördermöglichkeit für Sachleistungen oder therapeutische Maßnahmen an. Betroffene werden darin unterstützt, ihre persönliche Mobilität wiederherzustellen und damit ihre Lebensqualität zu verbessern. 

Auch die Kartei der Not hilft Menschen mit Behinderungen, z.B. auch bei der Finanzierung von Erholungsmaßnahmen. Für die Abwicklung der Antragsstellung und der finanziellen Beihilfe arbeitet die Stiftung mit einem großen Netzwerk sozialer Organisationen zusammen.

Tipp: Gerade bei der Förderung über Einzelfallhilfen sollten Sie sich in Ihrem direkten Umfeld umschauen. Viele lokale oder regionale Förderinstitutionen, oftmals aus der Medienbranche, bieten hier entsprechende Unterstützung an.


So bekommen Sie Durchblick im Förderdschungel für die Behindertenhilfe 

Neben den in diesem Blogartikel vorgestellten Möglichkeiten zur Finanzierung von Projekten und Maßnahmen von und mit Menschen mit Behinderung bietet der Fördermarkt eine Fülle weiterer Zugänge zu Fördermitteln für die Behindertenhilfe.

Bevor Sie sich auf die Suche nach passenden Förderpartnern machen, eruieren Sie Ihr Vorhaben genau. Welche Ziele verfolgt Ihr Angebot? Wer kann alles als Zielgruppe benannt werden? Welche Partner und Netzwerke sind beteiligt?

Anhand der Informationen zu Ihren Planungen können Sie eine fundierte und gute Fördermittelrecherche betreiben. Bei der Suche nach dem passenden Förderpartner können Sie unseren Fördermittelführer 2023/2024 oder den Fördermittelführer Online nutzen.

Möchten Sie die Fördermittelrecherche wirklich professionell und grundsätzlich angehen, so empfehlen wir die Teilnahme an unserem E-Learning-Angebot „Endlich fit für die Fördermittelrecherche“. Hier lernen Sie von Grund auf alles, was Sie für eine zielgerichtete Suche nach den passenden Fördermittelgebern wissen müssen.

  • Danke für den Artikel, bzw. danke für den ganzen Blog, der ja sehr viele, wichtige Informationen enthält. Ich hoffe, meine Frage passt an dieser Stelle.

    Ich bin gerade dabei eine (kommerzielle – Bereiche Digitalisierung/Neurodiversität) UG zu gründen, die zusätzlich zum kommerziellen Angebot auch kulturelle und/oder soziale Projekte im selben Arbeitsbereich durchführen wird. (z. B. Digitalprojekte für Menschen mit Behinderung)

    Meine Frage ist, ob so eine UG, die ja in erster Linie kommerziell ist, von vielen Förderungen ausgeschlossen ist. Wäre es daher sinnvoll, parallel eine weitere UG oder einen e.V. zu gründen in den dann diese Projekte ausgelagert werden?

    Danke für Ihre Antwort!
    Raphael Bolius

    • Hallo Herr Bolius,
      Förderlotse hat eine fortlaufende Kooperation mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt DSEE (www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de). Über die DSEE können kleinere und engagierte Akteure Beratung zu Fördermittelthemen in Anspruch nehmen. Bei Ihrem Thema (Unterstützung einer sozialen Gründung) könnte das gut möglich sein. Wenden Sie sich daher gerne an die DSEE und fragen Sie, ob eine Beratung für Sie möglich ist. Ansprechpartnerin ist Frau Wilke: Claudia Wilke (claudia.wilke@d-s-e-e.de). Wenn die DSEE Sie unterstützen kann, vermittelt sie Ihnen eine*n Berater*in und übernimmt die Kosten. Weitere Informationen erhalten Sie von der DSEE.

      Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
      Viele Grüße
      Marlene Schmitz

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    Marlene Schmitz

    Über den Autor/die Autorin

    Redakteurin, Dozentin und Beraterin, zertifizierte Fördermittelmanagerin, Sozialmanagerin B. A., über 12 Jahre Erfahrung im Fundraising- und Fördermittelbereich, Referentin und Lehrbeauftragte



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