Kommunen stehen heute vor einer Vielzahl von Herausforderungen, die sich oft nicht mehr allein mit den regulären Haushaltsmitteln bewältigen lassen. Der Umbau zur klimaneutralen Stadt oder Gemeinde, der Ausbau frühkindlicher Bildung, Digitalisierung, soziale Integration oder die Förderung von Kultur und Teilhabe: all das sind zentrale Aufgaben, die immer mehr Ressourcen binden.
Gleichzeitig steigen die Erwartungen von Bürgerinnen und Bürgern an ihre Kommune. Es geht dabei zum Beispiel um barrierefreie Infrastruktur, moderne Bildungsangebote, bezahlbaren Wohnraum, saubere Energie, sichere Mobilität oder auch Beteiligungsmöglichkeiten. Diese Erwartungen zu erfüllen, setzt eine starke kommunale Handlungsfähigkeit voraus. Vielerorts fehlen aber die finanziellen Mittel, um mehr als das Notwendige umzusetzen und um zukunftsfähige Angebote machen zu können.
Fördermittel von Bund, Ländern und der Europäischen Union für Kommunen
Neben gemeinnützigen Trägern können auch Kommunen an einer Vielzahl von Möglichkeiten auf dem deutschen Fördermarkt partizipieren. Richtig eingesetzt, ermöglichen sie nicht nur die Finanzierung konkreter Projekte, sondern stärken langfristig die Innovationskraft, Attraktivität und Lebensqualität vor Ort. Fördermittel können Impulse setzen, Prozesse beschleunigen und helfen, externe Expertise einzubinden.
Doch viele Kommunen schöpfen dieses Potenzial nicht vollständig aus – sei es aus Unsicherheit, mangelnder Information oder fehlenden personellen Ressourcen. Genau hier will dieser Blogartikel unterstützen, um nachhaltige Wirkung im kommunalen Bereich für Chancengerechtigkeit, Teilhabe und zukunftsorientierte Entwicklung zu ermöglichen.
Welche kommunale Projekte lassen sich fördern? – Themenschwerpunkte mit Potential
Grundsätzlich gilt: Fördermittel gibt es für viele kommunalen Handlungsfelder, solange ein klarer gesellschaftlicher Mehrwert erkennbar ist. Besonders förderwürdig sind Projekte, die gesellschaftspolitische Ziele unterstützen, z. B. den sozialen Zusammenhalt stärken, den Klimaschutz voranbringen, die digitale Transformation begleiten oder die Bildungs- und Chancengerechtigkeit fördern.
Nachfolgend ein Überblick über besonders aussichtsreiche Themen in kommunaler Zuständigkeit:
Soziale Infrastruktur
Der Bedarf an sozialen Einrichtungen ist in vielen Kommunen hoch, sei es durch wachsende Kinderzahlen, eine alternde Bevölkerung oder gesellschaftliche Veränderungen. Förderfähig können beispielsweise sein:
- Neubau oder Sanierung von Kindertagesstätten
- Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern
- Ausbau von Jugendzentren oder sozialen Treffpunkten
Solche Projekte tragen zur Lebensqualität bei und fördern das Miteinander vor Ort.
Bildung und Teilhabe
Bildung ist ein zentraler Faktor für soziale Gerechtigkeit. Gefördert werden können z. B.:
- Ausbau und Digitalisierung von Schulen
- Ganztagsangebote in Grundschulen
- außerschulische Lernorte und Projekte für benachteiligte Gruppen
Gerade im Bildungsbereich stehen viele Programme sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene zur Verfügung .
Klimaschutz und Energieeffizienz
Die Transformation zu klimaneutralen Kommunen ist ein zentrales politisches Ziel. Förderfähig können hier mitunter sein:
- energetische Sanierungen
- Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung
- Aufbau nachhaltiger Mobilitätsangebote (z. B. Radwegenetze, E-Ladestationen)
Auch Klimaanpassungsmaßnahmen, wie etwa zur Reduzierung von Hitzeinseln oder Starkregenrisiken, können gefördert werden.
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Digitalisierung
Ob digitale Verwaltungsprozesse, Online-Bürgerdienste oder Sensorik im Straßenverkehr, die Digitalisierung bietet viele Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung. Gefördert werden können daher u. a.:
- Entwicklung und Einführung digitaler Plattformen
- digitale Infrastruktur
- Smart-City-Konzepte für Städte und Gemeinden
Besonders attraktiv sind dabei Programme, die nicht nur Investitionen fördern, sondern auch Beratung und Konzeptentwicklung beinhalten.
Städtebau und Quartiersentwicklung
Einige Förderprogramme zielen auf die ganzheitliche Entwicklung von Stadtteilen oder Ortskernen ab. Mögliche Maßnahmen können sein:
- Umnutzung leerstehender Gebäude für soziale oder kulturelle Zwecke
- Schaffung barrierefreier öffentlicher Räume
- Verbesserung des Wohnumfelds durch Grünflächen oder Spielplätze
Die Verbindung von baulichen Maßnahmen mit sozialen Projekten und Bürgerbeteiligungsformaten erhöht hierbei oft die Förderchancen.
Kultur, Sport, Gesundheit und Freizeit
Auch im Bereich der Freizeitgestaltung und der Gesundheitsförderung gibt es Fördermöglichkeiten, insbesondere wenn ein gesellschaftlicher Mehrwert gegeben ist. Beispiele hierfür sind:
- Sanierung von Sporthallen oder Schwimmbädern
- Förderung von Kulturveranstaltungen mit Bildungsanspruch
- kreative Projekte im ländlichen Raum
Wichtig ist hier meistens auch die Einbindung unterschiedlicher Zielgruppen und die langfristige Wirkung auf das Gemeinwesen.
Praxisbeispiele: So nutzen Kommunen Fördermittel erfolgreich
Mit einem sprichwörtlichen Blick über den Tellerrand findet man spannende Informationen über geförderte Projekte von Kommunen. Damit können Sie sich einerseits inspirieren lassen, welche Projektvorhaben gefördert werden konnten, und Sie können zeitgleich auch in Erfahrung bringen, welche Förderprogramme und -partner für die jeweiligen Vorhaben gewonnen werden konnten. Für diesen Blogartikel habe ich Ihnen fünf interessante Beispiele zusammengestellt, die aufzeigen, mit welcher Vielfalt Fördermittel für Kommunen und ihre Projekte möglich sind.
Beispiel 1: Kommune inklusiv – Schneverdingen
Zusammen mit vier weiteren Kommunen war die Stadt Schneverdingen Modellkommune innerhalb eines Förderprogramms von Aktion Mensch, um Inklusion vor Ort zu verankern. Das Projekt lief über fünf Jahre und konnte mittlerweile verstetigt werden. Quelle: https://www.svd-inklusiv.de/
Beispiel 2: Klimaanpassung – Aschaffenburg
In Aschaffenburg konnte mit Hilfe einer Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, vertreten durch Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, ein Klima-Anpassungsmanagement starten und eine Personalstelle dafür eingerichtet werden. Die Mittel stammen aus der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS).
Quelle: https://www.aschaffenburg.de/Buerger-in-Aschaffenburg/Klima/Klimaanpassung/DE_index_5413.html
Beispiel 3: Digitale Stadtentwicklung – Aalen und Heidenheim
Mit insgesamt 820 Millionen Euro fördert die Bundesregierung 73 Modellprojekte Smart Cities als Experimentierorte der integrierten Stadtentwicklung. Darunter ist auch ein interkommunales Modellprojekt in den Städten Aalen und Heidenheim an der Brenz. Das Projekt GemeinsamDigital unterstützt die Kommunen bei der digitalen Transformation.
Quellen: https://www.smart-city-dialog.de/ueber-uns/modellprojekte-smart-cities und https://www.aahdhgemeinsamdigital.de/
Beispiel 4: Bürgerbeteiligung – Cottbus
Über die Städtebauförderung im Programm Sozialer Zusammenhalt konnte eine Bürgerbeteiligung im Quartier zur Neuentwicklung des Cottbuser Freizeitparks am Wasserturm umgesetzt werden. Durch die partizipativ gestaltete Planung der Neugestaltung des Freizeitparks soll das Vorhaben nun bis Ende 2030 umgesetzt werden. Quelle: https://www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/praxisbeispiele/DE/sozialer_zusammenhalt/BB_Cottbus_Freizeitpark-am-Wasserturm.html
Beispiel 5: Städtepartnerschaften - Köln
Das Projekt Cities of Welcome – Connecting New European Communities wurde im Rahmen des EU-Förderprogramms CERV (Citizens, Equality, Rights and Values), Förderlinie Town Twinning (CERV-2023-CITIZENS-TOWN-TT), ko-finanziert. Es vereinte drei Partnerstädte – Cork, Köln und Rennes – mit dem Ziel, konkrete Wege für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Geflüchteten in Europa zu entwickeln.
Cities of Welcome – Drei Städte, ein Ziel: Teilhabe ermöglichen
Fördermittel für Kommunen: Programme und Ausschreibungen
Die deutsche Förderlandschaft ist komplex, lässt sich aber dennoch einigermaßen gut strukturiert darstellen. Es gibt eine Vielzahl von Fördergebern, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen und Programme und Fördermittel für Kommunen bereitstellen. Lesen Sie nachstehend Informationen über einzelnen Förderzugänge für Kommunen - grob strukturiert nach Mittelherkunft und Programmadministratoren.
Fördermittel der Europäischen Union (EU-Mittel)
Die EU stellt über verschiedene Fonds gezielt Mittel für die kommunale Entwicklung bereit. Diese richten sich häufig an strukturschwache Regionen, besondere Zielgruppen oder spezifische Entwicklungsschwerpunkte wie Digitalisierung, Bildung, soziale Integration oder nachhaltige Infrastruktur. Interessante EU-Förderprogramme für Kommunen sind unter anderem:
Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
Der ESF+ unterstützt Projekte zur sozialen Inklusion, beruflichen Qualifizierung, Arbeitsmarktförderung und Bildung. Besonders relevant sind die einzelnen Förderprogramme für Kommunen, die mit arbeitsmarktpolitischen Akteuren oder sozialen Trägern kooperieren.
Aktuelle Beispiele für offene ESF+ Förderprogramme, bei denen Kommunen Anträge stellen können, sind die Förderaufrufe "Zusammenhalt stärken - Menschen verbinden" und "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit" (JUST BEst). Mit "Zusammenhalt stärken - Menschen verbinden" fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bundesweit Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von kommunalen Strukturen, die Einsamkeit vermindern und die soziale Teilhabe für Erwachsene im mittleren Alter verbessern sollen. Durch das JUST BEst werden junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren, die zu einer eigenständigen Lebensführung noch nicht in der Lage sind und/oder die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind, dabei unterstützt, ihr Leben selbstständig in die Hand zu nehmen. Dabei wird besonders die Erprobung neuer Wohnformen (zum Beispiel: Housing First) begrüßt.
Ein weiteres Förderprogramm des ESF+ nennt sich "Bildungskommunen", welches auch die Förderrichtlinie "Ganztag in Bildungskommunen" beinhaltet. Ziel der Förderung ist es, in den Kommunen tragfähige Koordinierungsstrukturen aufzubauen. Diese sollen alle relevanten lokalen Akteure zusammenbringen, die am Ganztagsangebot für Kinder im Grundschulalter beteiligt sind. Durch eine gezielte Abstimmung und enge Zusammenarbeit vor Ort sollen die Bildungs- und Betreuungsangebote im Ganztag besser aufeinander abgestimmt und weiterentwickelt werden.
LEADER: Regionalbudget
Die Abkürzung LEADER steht für Liaison entre actions de développement de l'économie rurale, also für die „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“. Das EU-Programm dient der Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Durch den Bottom-up-Ansatz entwickeln lokale Akteurinnen und Akteure vor Ort in den sogenannten LEADER-Aktionsgruppen (LAGs) regionale Entwicklungsstrategien und setzen damit Schwerpunkte für die Förderausschreibungen. Über die Regionalbudgets unterstützen die einzelnen Bundesländer die LAGs und so können Kleinprojekte mit Gesamtkosten unter 20.000 € auf vielfältige Weise gefördert werden.
Ob eine ländlich gelegene Kommune in einer LEADER-Region liegt, zeigen in der Regel die entsprechenden Webseiten der zuständigen Landesregierungen bzw. Bezirksregierungen auf, wie hier an den Beispielen Nordrhein-Westfalen und Brandenburg gut zu sehen ist. Die Mittel der Regionalbudgets werden in speziellen Förderaufrufen zu bestimmten Antragsfristen (häufig zu Beginn eines Jahres) vergeben, da sie bezogen auf ein Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Als Beispiele für mögliche Inhalte förderfähiger Kleinprojekte führt exemplarisch die Limesregion Hohenlohe-Heilbronn mitunter die Schaffung und den Erhalt von Dorftreffpunkten, die Errichtung und Ausstattung eines Dorfladens, Klimaanpassungsmaßnahmen im öffentlichen Raum oder auch die Errichtung einer Schutzhütte auf.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Der EFRE fördert nachhaltige Stadtentwicklung, Klimaschutz, Digitalisierung und regionale Wettbewerbsfähigkeit. EFRE-Projekte können Investitionen in Infrastruktur oder auch Innovationsprojekte unterstützen.
Am Beispiel des EFRE in Brandenburg sieht man gut, welche Ziele dieser Fonds verfolgt. Hier können Kommunen zu verschiedenen Schwerpunktthemen Fördergelder beantragen. Zum Beispiel gibt es die Schwerpunkte Nachhaltige städtische Mobilität und Energiewende, Klimawandel und Ressourceneffizienz. Innerhalb des zweit genannten lassen sich mitunter Mittel für die energetische Sanierung von Hallenbädern oder auch für Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel akquirieren.
Als Initiative des EFRE fördert INTERREG die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und benachbarten Nicht-EU-Ländern. So können Kommunen in Grenzregionen, die mit Partnern aus Nachbarstaaten gemeinsame Projekte umsetzen wollen (z. B. im Tourismus, Verkehr, Umwelt oder Bildung), ebenfalls von einer Förderung profitieren. Für das INTERREG-Gebiet "Alpenraum" können beispielsweise Kommunen aus Bayern und Baden-Württemberg Projektmittel zu vier verschiedenen Prioritäten beantragen (Klimaresilienter und grüner Alpenraum, CO2-neutraler und ressourcensensibler Alpenraum, Innovation und Digitalisierung für einen grünen Alpenraum und Bessere Governance in Bezug auf die Verwaltung).
Einen strukturierten Überblick über die EU-Förderung innerhalb der Förderperiode 2021-2027 in Deutschland finden Sie im separaten Blogartikel Fördermöglichkeiten der Europäischen Union für gemeinnützige Aktivitäten - Blog-Förderlotse.
Fördermittel für Projekte von Kommunen vom Bund
Aus den Ressorts der einzelnen Bundesministerien stehen Kommunen Mittel aus sogenannten Bundesprogrammen zur Verfügung. Wichtige Akteure auf Bundesebene sind unter anderem das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Die Bundesprogramme werden in der Regel nicht direkt vom jeweiligen Ministerium, sondern über zwischengeschaltete Träger oder Projektträger abgewickelt, etwa durch Fachstellen oder spezialisierte Einrichtungen wie die GSUB (Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung), die ZUG gGmbH (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft) oder den Projektträger Jülich. Auch Organisationen wie das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder das BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) übernehmen häufig administrative Aufgaben bei der Umsetzung einzelner Programme oder die Mittel werden an die Länder weitergegeben. Aus der Vielzahl der Fördermöglichkeiten vom Bund für kommunale Projekte habe ich Ihnen nachstehend eine kleine Auswahl zusammengestellt.
Städtebauförderung
Um Städte und Gemeinden bei der Bewältigung neuer Herausforderungen zu unterstützen, fördert der Bund gezielt die Entwicklung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen. Im Rahmen der Städtebauförderung erhalten die Länder Finanzhilfen, die sie gemeinsam mit eigenen Mitteln und kommunalen Beiträgen einsetzen. Ziel ist es, Stadt- und Ortsteilzentren in ihrer Funktion zu stärken, insbesondere unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes. Auch die Revitalisierung von Quartieren mit Funktionsverlusten (wie Wohnungsleerstand, brachliegende Industrie- oder Bahnflächen) ist ein zentrales Anliegen. Darüber hinaus sollen städtebauliche Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Situation in benachteiligten Gebieten beitragen. Um diese Ziele umzusetzen, hat der Bund drei zentrale Förderprogramme aufgelegt. „Lebendige Zentren“ unterstützt den Erhalt und die Entwicklung vitaler Stadtkerne. „Sozialer Zusammenhalt“ fördert Projekte, die das Miteinander im Quartier stärken und soziale Integration ermöglichen. Und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ richtet sich an Kommunen, die ihre Quartiere zukunftsfähig, lebenswert und ökologisch entwickeln wollen.
Kommunalrichtlinie
Die Kommunalrichtlinie als Bestandteil der Nationalen Klimaschutzinitiative unterstützt Kommunen beim Klimaschutz – von der Planung bis zur Umsetzung. Gefördert werden sowohl konzeptionelle Maßnahmen (z. B. Klimaschutzkonzepte, Beratungen) als auch investive Projekte, etwa die Umrüstung auf LED-Straßenbeleuchtung, die energetische Sanierung kommunaler Gebäude oder die Förderung von Radverkehr.
Die Abwicklung erfolgt über die ZUG gGmbH, die Antragstellung ist laufend möglich. Besonders attraktiv sind die höheren Förderquoten für finanzschwache Kommunen und aus den Braunkohlerevieren.
Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt"
Im Mittelpunkt des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." (BGZ) steht die Förderung von Projekten, die das interkulturelle Zusammenleben vor Ort in den Städten, Kommunen und im ländlichen Raum nachhaltig verbessern, den Spracherwerb begleiten, Teilhabe ermöglichen und zum gemeinsamen, freiwilligen Engagement ermutigen. Die Förderung erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und ergänzt die gesetzlichen Integrationsangebote (Integrationskurse, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer, Jugendmigrationsdienste).
Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik
Kommunen können im Rahmen des Förderinstruments „Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik“ eine Förderung zur Durchführung von Kleinprojekten beantragen. Mit dem Förderprogramm sollen neuen wie erfahrenen Kommunen der Einstieg in neue Maßnahmen und Partnerschaften der kommunalen Entwicklungspolitik ermöglicht werden. Dies soll die entwicklungspolitische Diskussion und das Engagement in deutschen Kommunen beleben und vertiefen sowie die Vernetzung relevanter Akteur*innen unterstützen. Darüber hinaus soll der interkommunale Dialog mit dem Globalen Süden gefördert werden.
Das Unterstützungsangebot wird von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durchgeführt.
Fördermittel für Projekte von Kommunen von den einzelnen Bundesländern
Neben der Bundes- und EU-Förderung stellen auch die Bundesländer eigene Förderprogramme zur Verfügung, die gezielt auf regionale Bedarfe und Handlungsschwerpunkte von Kommunen zugeschnitten sind. Diese Programme werden meist von den Landesministerien, Landesförderbanken oder speziellen Landesagenturen verwaltet und sind eine wichtige Ergänzung zur Finanzierung kommunaler Vorhaben. Oft sind die Förderprogramme in landesweite Entwicklungsstrategien eingebettet und orientieren sich an den Zielen einer Landesregierung. Auch zu diesem Fördersektor finden Sie nachstehend eine Auswahl aktueller Antragsmöglichkeiten für Kommunen.
Baden-Württemberg: Quartier 2030
Mit der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Kommunen und zivilgesellschaftliche Akteure bei der Gestaltung alters- und generationengerechter Quartiere. Ziel ist es, lebendige Nachbarschaften zu fördern, in denen Menschen aller Altersgruppen gut zusammenleben können. Teil der Strategie sind verschiedene Förderprogramme. Dazu zählt auch das Förderprogramm „Quartiersimpulse“, welches Städte, Gemeinden und Landkreise dabei unterstützt, Projekte zur alters- und generationengerechten Entwicklung von Quartieren, Stadtteilen und Ortschaften durchzuführen.
Bayern: Heimat
Mit seiner Heimatstrategie verfolgt der Freistaat Bayern das Ziel, attraktive Lebensbedingungen im ganzen Land zu schaffen (in Städten als auch im ländlichen Raum). So soll eine lebenswerte Heimat im Gleichgewicht zwischen Wachstum und Bewahrung regionaler Identität entstehen. Von den verschiedenen Förderprogrammen steht auch Kommunen eine Option zur Verfügung, nämlich die Förderung von Heimatprojekten mit Schwerpunkt Digitalisierung, insbesondere zur Stärkung regionaler Identität in Bayern über die Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie (HDRFöR).
NRW: Landesinitiative »Europa-Schecks«
Mit der Landesinitiative »Europa-Schecks« werden Projekte gefördert, die das europäische Engagement in Nordrhein-Westfalen sichtbar machen. Das Ziel besteht darin, den Europagedanken in der Zivilgesellschaft und in den Kommunen zu verankern, Bürger*innen für europäische Werte zu sensibilisieren und die Vielfalt einer lebendigen Demokratie erlebbar zu machen. Gefördert werden innovative Ansätze, die Menschen unterschiedlicher Altersgruppen zusammenbringen, Austausch fördern und aktive Mitgestaltung ermöglichen.
Hessen: Initiative der Landesregierung #deinehrenamt
Die hessische Landesregierung fördert mit der Initiative #deinehrenamt ehrenamtliches Engagement und will die Rahmenbedingungen dafür verbessern. Neben der LandesEhrenamtsagentur Hessen und weiteren Angeboten wie eine Ehrenamts-Card gibt es auch eine passende Förderrichtlinie. Aus dem Programm können u.a. kommunale Gebietskörperschaften Mittel für Modellprojekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher, Schulungen und Weiterbildungen sowie Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich Ehrenamt beantragen.
Sachsen-Anhalt: Landesprogramm #Wir sind das Land
Mit dem Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit #wirsinddasland will die Regierung Sachsen-Anhalts den gesellschaftlichen Zusammenhalt über vielfältige Angebote der Demokratieförderung, Prävention und Intervention stärken. Die Schwerpunkte des Programms liegen bei Prävention und Intervention, Aktivierung und Beteiligung sowie Vernetzung und Dialog. Über eine eigene Förderrichtlinie können Projekt und Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie sowie zum Abbau von Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus und antidemokratischer Einstellungen gefördert werden.
Fördermittel für Kommunen von Stiftungen und privaten Förderpartnern
Neben den Fördermittelprogrammen der unterschiedlichen Ministerien gibt es auch Stiftungen sowie andere Institutionen und Förderfonds, die Kommunen bei der Umsetzung gemeinwohlorientierter Projekte finanziell unterstützen. Hier gibt es sowohl bundesweite Ausschreibungen als auch regionale Möglichkeiten. Häufig sind diese Förderoptionen mit Fristen verbunden, so dass es sich lohnt, den Fördermarkt und seine Dynamik im Blick zu behalten. Nachstehend finden Sie ein paar Beispiele von fördernden Organisationen, die für eine Fördermittelanfrage von Kommunen in Frage kommen.
Kulturstiftung des Bundes: „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“
Das Förderprogramm LOKAL unterstützt Kulturvereine und Kulturinstitutionen in Städten unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich bereits aktiv für vielfaltsorientierte Partizipationsprozesse und ein soziales Miteinander vor Ort einsetzen und die im Hinblick auf lokal verschärfte Polarisierungsprozesse zunehmend herausgefordert sind. Das Ziel des Förderprogramms ist die lokale Vernetzung unterschiedlicher Partner, um künstlerische Projekte zu entwickeln, gesellschaftliche Themen zu debattieren und ein soziales Miteinander zu organisieren. Das Programm wird bis 2031 von der Kulturstiftung des Bundes, der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb sowie der European Cultural Foundation durchgeführt und umfasst Akademien und Beratung, ein europäisches Austausch- und Begleitprogramm sowie ein bundesweites Abschlussfestival. Die Kulturstiftung des Bundes stellt für den Fonds 7,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz setzt sich bundesweit und unabhängig für den Erhalt bedrohter Baudenkmale aller Arten ein. Fördermittel können für alle Arten von formal unter Denkmalschutz stehenden Kulturdenkmalen in Deutschland gewährt werden. Das sind insbesondere Baudenkmale, deren Ausstattung, technische Denkmale, historische Park- und Gartenanlagen, Friedhöfe, archäologische Denkmale sowie Kleindenkmale. Die Stiftung will dort helfen, wo der Bestand eines unter Denkmalschutz stehenden Kulturdenkmals in Deutschland ohne Sonderhilfe gefährdet ist.
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU): Projektförderung
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert Projekte, die umsetzungsbezogen auf innovative, beispielhafte und wirtschaftlich tragfähige Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln. Innerhalb der Projektförderung stehen verschiedene Themen im Fokus. Neben kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) können neben weiteren Organisationen auch Gebietskörperschaften zu den Antragstellern gehören. Die Förderthemen reichen auszugsweise von Nachhaltigkeitskommunikation, -bildung und -bewertung über klima- und ressourcenschonendes Bauen und nachhaltiger Quartiersentwicklung bis hin zu Naturschutz und Gewässerschutz.
GKV-Bündnis für Gesundheit: Gesundheitsförderung und Prävention für vulnerable Zielgruppen
Das GKV-Bündnis für Gesundheit unterstützt bundesweit Kommunen bei der Umsetzung gesundheitsförderlicher Projekte für vulnerable Zielgruppen. Sozial benachteiligte Personengruppen sind gewöhnlich höheren gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt und weisen geringere Bewältigungsressourcen auf. Darüber hinaus ist der Zugang zu Angeboten oftmals erschwert. Die Lebenswelt Kommune spielt bei der Erreichung dieser Gruppen eine wichtige Rolle. Daher können kommunale lebensweltbezogene Interventionen zur Erreichung sozial benachteiligter Menschen gefördert werden. Im Fokus stehen insbesondere Vorhaben für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien, ältere Menschen und pflegende Angehörige.
Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW): Länderfonds „Gemeinschaftsaktion Schleswig-Holstein – Land für Kinder“
Mit dem Fonds „Gemeinschaftsaktion Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ fördern das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Schleswig-Holstein Projekte, die zur Verbreitung und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention beitragen. Es können Maßnahmen unterstützt werden, die die altersgemäße politische Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen fördern und sie dadurch auch auf zukünftige politische Teilhabe vorbereiten. Außerdem unterstützt der Fonds Projekte, die insbesondere die Beteiligung und Teilhabe der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen. Ziel ist es, diese Kinder und Jugendlichen zu mobilisieren und einzubeziehen, damit sie praktisch erfahren, dass sie nicht am Rand stehen.
Das Deutsche Kinderhilfswerk bietet zusammen mit einzelnen Bundesländern noch weitere Förderfonds für andere Standorte an. Zum Beispiel gibt es den Länderfonds Brandenburg "Demokratie und Wahlen", den Länderfonds Niedersachsen "Kinder stärken" oder den Länderfonds Saarland "Beteiligung".
Spiel des Jahres e.V.
Um die Stellung des Spiels als Kulturgut in der Gesellschaft zu stärken, fördert der Spiel des Jahres e.V. Projekte in verschiedenen Themengebieten, die einen klaren Brettspielbezug haben. So können beispielsweise Bibliotheken, Schulen, Kulturzentren, Veranstaltungsorte, Jugendzentren und andere soziokulturelle Einrichtungen bis hin zu Justizvollzugsanstalten eine Förderung beantragen. Das Förderprogramm hat seit 2012 insgesamt 947 Projekte mit einer Gesamtsumme von ca. 870.000 Euro unterstützt, um dem Kulturgut Spiel in der Gesellschaft eine höhere Sichtbarkeit verschaffen.
KfW Award Leben
Der KfW Award Leben prämiert kommunale Erfolgsbeispiele zur Verbesserung der Lebensqualität in Städten. Der Award zeichnet Kommunen und kommunale Unternehmen aus, die sich durch vorbildliches Engagement und nachhaltige Projekte hervorheben. Dabei müssen die Projekte nicht unbedingt von der Kommune im Alleingang umgesetzt worden sein, die Kommune sollte jedoch eine relevante Rolle gespielt haben. Zu den Kommunen zählen nicht nur Städte, sondern auch Landkreise, Gemeinden und andere kommunale Träger. Die Voraussetzung ist, dass die Projekte bereits sichtbare Ergebnisse vorweisen und einen gemeinwohlorientierten Charakter haben. Pro Kategorie werden Preise für die besten Projekte vergeben. Im Jahr 2025 wurde der Award in den drei Kategorien „Energie- und Wärmewende“, „Bezahlbares und flächeneffizientes Wohnen“ sowie „Digitale Bildung“ vergeben.
Kooperieren Sie als Kommune mit anderen Akteuren vor Ort? Dann lohnt sich ein Blick auf die Partnerorganisationen. Bei manchen Fördermöglichkeiten können Sie als Gebietskörperschaft als Antragsteller fungieren, bei anderen Ausschreibungen können sich wiederum nur gemeinnützige Träger oder KMU bewerben. Nutzen Sie diese Kooperationen für einen erweiterten Zugang zum deutschen Fördermarkt.
Erfolgreich Fördermittel akquirieren: So gehen Kommunen strategisch vor
Fördermittelakquise für Kommunen bedeutet heute weit mehr als einzelne Projekte kurzfristig zu finanzieren. Erfolgreiche Kommunen gehen strategisch vor: Sie analysieren systematisch ihre Bedarfe, entwickeln Projekte mit klaren Zielen und Wirkungen und behalten dabei immer die langfristige Finanzierungsstrategie im Blick. Ebenso wichtig ist es, die passenden Partner frühzeitig einzubinden und interne Strukturen aufzubauen, die den kontinuierlichen Zugang zu Fördermitteln sichern. Wer Fördermittel als Teil einer Gesamtstrategie versteht, verschafft seiner Kommune nicht nur zusätzliche Ressourcen, sondern stärkt auch Innovationskraft und Gestaltungsspielräume.
Für viele Kommunen ist es eine Herausforderung, in der Vielzahl von Programmen und Ausschreibungen den Überblick zu behalten und die eigenen Vorhaben passgenau darzustellen. Genau hier setzt das Beratungsangebot von Förderlotse T. Schmotz an: Mit langjähriger Erfahrung im Fördermittelmarkt unterstützt Förderlotse T. Schmotz auch Kommunen dabei, die richtigen Förderquellen zu identifizieren, ihre gemeinwohlorientierten Projekte förderfähig zu entwickeln und Anträge überzeugend zu formulieren. So wird aus Fördermittelakquise ein wirksames Instrument kommunaler Entwicklung: strategisch durchdacht, professionell umgesetzt und nachhaltig wirksam.
Hinweise, Anregungen und weiterführende Informationen zum Blogartikel Fördermittel für Kommunen können Sie gerne im Kommentarbereich hinterlassen. Vielen Dank!






