Fördermittel für Personalkosten einwerben


Als mit größter Kostenpunkt spielen Ausgaben für Personalkosten bei sozialen Organisationen eine entscheidende Rolle in der Wirtschaftsplanung. Beratungs- und Unterstützungsangebote - aber auch die Arbeiten im administrativen Bereich - benötigen entsprechendes Personal, um Menschen in verschiedenen Lebenslagen adäquat begleiten zu können. Häufig sind aber sowohl Ressourcen als auch Refinanzierungsmöglichkeiten im gemeinnützigen Bereich sehr begrenzt. Fördermittel für Personalkosten können hier Abhilfe schaffen.

Lesen Sie in diesem Blogbeitrag, wie Sie Fördermittel für Personalkosten einwerben können. Anhand von Beispielen geförderter Projekte zeigen wir Ihnen Fördermöglichkeiten auf. Erfahren Sie zudem Tipps und Hinweise aus der Praxis, wie sich Personalkosten in einem Förderantrag darstellen lassen und welche Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Zudem stellen wir Ihnen attraktive Förderpartner für das Einwerben von Personalkosten aus unserer Beratungserfahrung vor. 

Was wird gefördert? Projektbeispiele mit Fördermittel für Personalkosten

Personalkosten für eine gewisse Projektlaufzeit summieren sich meist auf einen größeren Kostenpunkt. Nicht jeder Förderpartner kann die Unterstützung durch Fördermittel für Personalkosten aufgrund der hohen Fördervolumen anbieten. Dennoch finden sich zahlreiche attraktive Möglichkeiten auf dem Fördermarkt. Lesen Sie hier einige Beispiele von erfolgreich geförderten Projekten, die dank der Förderung von Personalkosten realisiert werden konnten:

  • Das Projekt »ME-UP« von migration_miteinander e. V. unterstützt junge Migrant:innen durch Unternehmenspartnerschaften bei der Suche nach einem Ausbildungsberuf. aidFIVE übernimmt die Kosten für die Durchführung von Informationsveranstaltungen sowie die Personalkosten für die Projektkoordination für zwei Jahre.
  • Für das Modellprojekt "Patientenbegleitung - Freiwillige begleiten alte und allein stehende Personen bei Krankenhausaufenthalten und Arztbesuchen" in Bochum wurde ein Zuschuss u.a. zu den Personalkosten von der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW akquiriert. Gesamtträger des Projektes ist das FoGera (Forschungsinstitut Geragogik) e. V. in Witten.
  • Über das Bundesprogramm "Sprach-Kitas" konnten 1.000 neue zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung in Kitas gefördert werden. Das BMFSFJ fördert damit die sprachliche Bildung als Teil der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Hier gibt es eine Übersicht der geförderten Projektstandorte.
  • Die Caritas im Bistum Fulda hat mit Mitteln der „GlücksSpirale“ unter dem Titel „Projektstelle zur Stärkung von jungen Menschen im Umgang mit den Gefahren des Rechtspopulismus / Rechtsextremismus" eine Projektstelle geschaffen.

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Welche Besonderheiten sind bei der Beantragung von Fördermitteln für Personalkosten zu beachten?

Der Fördermarkt ist vielfältig und jeder Fördermittelgeber verfolgt seine eigene Förderpolitik. Genauso verhält es sich auch mit den formalen Richtlinien und Kriterien.  Als antragstellende Organisation gilt es diese Vorgaben genau zu beachten. Klären Sie vorab, ob Personalkosten prinzipiell förderfähig sind und welche Details berücksichtigt werden müssen. Durch unsere langjährige Beratungspraxis bei der Akquise von Fördermitteln haben wir viele Erfahrungen beim Einwerben von Personalkosten sammeln können. Einige interessante Hinweise und Spezifika teilen wir gerne mit Ihnen.

Fördermittel für Personalkosten: 5 Tipps zur Antragstellung

1.) Welche Bestandteile der Personalkosten sind förderfähig?

Grundsätzlich wird zwischen direkten und indirekten Personalkosten unterschieden. Bringen Sie in Erfahrung, ob Ihr Förderpartner ausschließlich die Gehaltskosten anerkennt oder ob auch Lohnnebenkosten, wie beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsgeld, als förderfähig akzeptiert. Dies gilt es dann auch entsprechend der Vorgaben im Ausgabenplan entsprechend darzustellen.  Auch kann es sein, dass ein Fördermittelgeber bestimmte tarifliche Obergrenzen vorgibt. Bei öffentlicher Förderung gilt meist das Besserstellungsverbot, d.h. die Projektmitarbeiterinnen oder -mitarbeiter dürfen nicht mehr verdienen, als vergleichbare Angestellte im öffentlichen Dienst. Hilfreiche Infos zum Thema Budgetplanung lesen Sie in diesem Blogartikel.

Personalkosten sind nicht gleich Personalkosten!

Achten Sie schon vor Antragstellung auf Feinheiten in der Ausschreibung und beziehen Sie Ihre Personalabteilung frühzeitig mit in Ihre Planungen mit ein.

2.) Wie muss das Beschäftigungsverhältnis gestaltet sein?

Ein weiterer Punkt kann die Unterscheidung zwischen neuem zusätzlichen Personaleinsatz und sogenanntem Bestandspersonal sein. Einige Förderer übernehmen ausschließlich die Kosten, die einem Projektträger explizit für das geplante Projekt entstehen. Bestehende Mitarbeitende, die über einen unbefristeten Arbeitsvertrag verfügen, fallen somit leider mitunter aus einer Förderfähigkeit heraus. Anders kann es sich bei befristeten Arbeitsverträgen verhalten, wenn die Beschäftigung ohne die neue Projektförderung enden würde. Auch die Umbesetzung eines bestehenden Mitarbeitenden in Verbindung mit der externen Nachbesetzung seiner bisherigen Stelle kann akzeptiert werden oder der Nachweis, dass seine bisherigen Aufgaben entfallen.
Bitte beachten Sie zudem, dass der Einsatz von bspw. dual Studierenden oder Freiwilligendienstleistenden nicht per se förderfähig ist und es auch hier einer rechtzeitigen Klärung vor Antragstellung bedarf.

3.) Kalkulieren Sie die Fördermittel für Personalkosten vorausschauend

In der Regel ist eine nachträgliche Erhöhung der beantragten Mittel bei einem Förderpartner ausgeschlossen. Oftmals ist aber die Besetzung einer neuen Stelle zum Zeitpunkt der Antragstellung noch vakant. Somit sind die genauen Kosten noch nicht bekannt. Planen Sie daher lieber etwas "großzügiger", um im Falle einer höher eingruppierten Besetzung zum Projektstart ausreichend Mittel zur Verfügung zu haben. Bedenken Sie hier auch etwaige Höhergruppierungen oder Tarifsteigerungen im Projektverlauf mit ein.

4.) Welche genauen Aufgaben hat die oder der Stelleninhaber:in?

Manche Fördermittelgeber erwarten für die Personalkostenförderung bei der Antragstellung eine Aufgabenbeschreibung der geplanten Projektstelle. Nehmen Sie hier die Zielgruppenperspektive ein! Innerorganisatorische Aufgaben sind oftmals nicht attraktiv für die Ziele eines Fördermittelgebers oder die Zwecke einer Förderstiftung. Formulieren Sie die Tätigkeiten hinsichtlich der Wirkung auf das eigentliche Projektziel bezogen. Hier kann es auch hilfreich sein, einzelne Aufgabenpakete mit dem geplanten Umfang zu erläutern. Wie viele Stunden oder Prozente vom Stellenumfang nehmen einzelne Tätigkeitsbereiche ein? Dies ermöglicht Ihnen die Projektstelle in der Antragsdarstellung zu schärfen.

5.) Was tun bei Veränderungen beim Personaleinsatz?

Trotz sorgfältiger Planung bei der Projektkonzipierung und Antragstellung kann es bei der Förderung von Personalkosten immer wieder zu unvorhersehbaren Änderungen kommen. Was zum Beispiel tun, wenn sich eine neue Stelle nicht adäquat besetzen und der geplante Projektstart nicht einhalten lässt? Was passiert, wenn sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Förderprojekt beruflich verändern und das Projekt frühzeitig verlassen? Besprechen Sie sämtliche Änderungen beim Personaleinsatz - sei es vor Projektbeginn oder bereits während der Durchführung - mit Ihrem Förderpartner. Schließlich ist Ihnen beide daran gelegen, das Projekt wirkungsorientiert und mit guten Rahmenbedingungen erfolgreich umzusetzen. 

Wer sind Förderpartner für Projekte mit Personalkosten?

Da der Einsatz von Personalkosten im gemeinnützigen Bereich unabhängig von Hilfefeld und Zielgruppen erfolgt, ergibt sich ein weites Spektrum auf dem Fördermarkt. In Frage kommen mitunter Förderprogramme von öffentlicher Hand, also vom Bund, den Ländern oder den Kommunen. Auch Pflege- und Krankenkassen können Richtlinien zur Förderung von Personalkosten ausschreiben.

Ein wichtiger Bereich für das Einwerben von Fördermitteln für Personalkosten stellen die großen Soziallotterien in Deutschland dar. Oftmals sind hier mehrjährige Förderungen mit hohen Anteilen an den Personalkosten möglich. Aber auch Stiftungen und Medienfonds sind durchaus interessante Partner für Fördermittel für Personalkosten.

Wir stellen Ihnen exemplarisch für das weite Feld des Fördermarkts einige attraktive Fördermöglichkeiten, speziell mit Blick auf die Förderung von Personalkosten, vor. Lesen Sie hilfreiche Hinweise und lassen Sie sich inspirieren - vielleicht ist auch der passende Förderpartner für Ihr Projektvorhaben dabei.

Fördermittel der öffentlichen Hand

rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft

Das Programm rückenwind3 zielt auf die Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern, mit besonderem Fokus auf die Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels. Handlungsansatz ist die Anpassung von Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft, in Verbindung mit der Etablierung flexibler und zielgruppenspezifischer Angebote zur Kompetenzanpassung für die Beschäftigten.

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Grundlage für die Bemessung des Gesamtzuschusses bilden die zuwendungsfähigen Ausgaben, darunter auch direkte Personalausgaben. Förderfähig sind Kosten für internes und externes Projektpersonal (Honorarkräfte, die Lehr- und Lernkonzepte entwickeln und umsetzen). 

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021-2027

Der AMIF stellt europäische Fördermittel für Projekte in den Bereichen Asyl, Migration, Integration, Rückkehr, Bekämpfung irregulärer Migration und europäische Solidarität zur Verfügung. Insgesamt erhält Deutschland rund 1,5 Milliarden Euro für die Förderung von Projekten in der Förderperiode 2021-2027. Innerhalb einer Projektförderung können Personalkosten gefördert werden.
In der jetzigen Förderperiode werden Projektvorhaben durch eine Pauschalfinanzierung in Form einer Restkostenpauschale finanziert. Die Pauschalisierung findet bei allen Projektvorhaben Anwendung, bei denen die Personal- und Honorarkosten addiert mindestens 65 % der Gesamtausgaben ausmachen. Die Personal- und Honorarausgaben sind hierbei spitz unabhängig von der jeweiligen Beschäftigungsart zu kalkulieren und abzurechnen. Neben sozialversicherungspflichtig festangestellten Mitarbeitenden, fallen hierunter z. B. auch ehrenamtliche Projektmitarbeitende und alle Mitwirkenden auf Honorarbasis. Für alle übrigen direkten und indirekten Projektausgaben wird eine Restkostenpauschale in Höhe von 40 % der Personal- und Honorarausgaben gewährt. Für Projektvorhaben, bei denen die Personal- und Honorarausgaben addiert weniger als 65 % der Gesamtausgaben ausmachen, besteht die Möglichkeit, zwischen der pauschalierten Abrechnung und einer spitzen Abrechnung sämtlicher direkten Projektausgaben zu wählen, um sicherzustellen, dass alle Projektausgaben bei der Förderung hinreichend berücksichtigt werden. Im Rahmen dieser Realkostenabrechnung werden die indirekten Kosten als Pauschale in Höhe von 7 % der direkten förderfähigen Gesamtausgaben abgerechnet. Für Projektvorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 € nicht überschreiten, erfolgt die Finanzierung ausschließlich als Pauschalfinanzierung unter Anwendung der Restkostenpauschale. 

Weiterführende Informationen zur aktuellen Förderperiode des AMIF finden Sie auch hier.

Kommunalrichtlinie: Einsatz eines Klimaschutzmanagements

Über die Kommunalrichtlinie kann die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanagerinnen oder Klimaschutzmanager sowie die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept gefördert werden. Bezuschusst werden hierbei unter anderem die Ausgaben für Fachpersonal. Somit kann die Stelle einer Klimaschutzmanagerin oder eines Klimaschutzmanagers, die im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird, beantragt werden. 

Neben Kommunen sind über diese Richtlinie mitunter auch öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Einrichtungen, im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen antragsberechtigt.

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM): Modellprojekte zur kulturellen Vermittlung

Die Kulturstaatsministerin fördert modellhafte Projekte, die zu mehr Diversität bei Personal, Programm und Publikum von Kultureinrichtungen beitragen können. Ziel der Modellprojekte ist es, eine „Kultur für alle“ zu fördern – und in wachsendem Maße eine „Kultur mit allen“ und „von allen“. Sie richten sich an Menschen, die bislang nicht zum traditionellen Publikum der Kultureinrichtungen gehören. Dabei kann es sich um Kinder und Jugendliche ebenso wie um Erwachsene handeln – mit Zuwanderergeschichte oder körperlichen Einschränkungen.

Laut den Hinweisen zur Beantragung von Bundesmitteln für Projekte der kulturellen Vermittlung und Integration muss es sich bei der Förderung von Personalkosten um Personal handeln, welches in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Antragsteller steht. Personalausgaben für Stammpersonal, dessen Tätigkeit für das Projekt den Rahmen der Haupttätigkeit nicht eindeutig überschreitet und bei dem keine Mehrarbeit anfällt, die über die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag hinausgeht, sind nicht zuwendungsfähig. 

Die öffentliche Hand bietet neben der bundesweiten Ausrichtung auch auf Landes- und kommunaler Ebene vielfältige Fördermöglichkeiten. Informieren Sie sich hierzu in unserer Blogserie "Öffentliche Förderung".

Fördermittel von Soziallotterien

Aktion Mensch

Um die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten zu verbessern, fördert die Aktion Mensch jeden Monat bis zu 1.000 soziale Projekte in ganz Deutschland. Bei den Förderkonditionen wird zwischen kleinen (sogenannten Mikroförderungen), mittleren und großen Projekten unterschieden. Die Förderung von Personalkosten ist für unterschiedliche Bereiche und Zielgruppen sowie auch Projektphasen und -arten möglich. Dabei können bis zu 90 Prozent der förderfähigen Personalausgaben (maximal 300.000 Euro) bezuschusst werden.

Zum Beispiel sind im Lebensbereich Arbeit Personalstellen für Vorlauf- und Planungsaktivitäten für neue Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe im Zuge einer Neugründung (Aufbau) oder einer Erweiterung (Ausbau) förderfähig. Das Förderprogramm Begegnung, Kultur und Sport, welches sich an Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten richtet, bietet bspw. Fördermöglichkeiten für Personal um inklusive Projekte oder auch den Aufbau von Netzwerken durchzuführen. Auch können für den Aufbau neuer ambulanter Angebote, wie zum Beispiel für Beratungsstellen, familienunterstützende Dienste oder Frühförderstellen Fördermittel für Personal beantragt werden. Hier gilt zu beachten, dass eine Leitungskraft mit mindestens 50 Prozent einer Vollzeitstelle einzuplanen ist.

Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW)

Auch die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW), die durch den Losverkauf der Deutschen Fernsehlotterie bundesweit soziale Projekte unterstützt, ermöglicht die Bezuschussung von Personalausgaben. Über den Förderschwerpunkt Quartier des DHW können zum Beispiel Fördermittel für Personal für die Dauer von bis zu fünf Jahren gewährt werden.

Als erste Projektphase der Quartiersentwicklung kann eine einjährige Stelle von bis zu 50% Umfang beantragt werden. Die Projektstelle soll in diesem Jahr konkrete Bedarfe im Quartier ermitteln und ein entsprechendes Konzept entwickeln. Nach Anerkennung des erstellten Konzeptes durch die Stiftung kann die Umsetzung für eine Maßnahme zur Quartiersentwicklung zunächst für eine Dauer von bis zu 2 Jahren mit einem Zuschuss von 80 % für eine Stelle mit bis zu 100% Umfang gefördert werden. Im Anschluss an eine Konzeptumsetzungsphase kann zusätzlich noch eine zweijährige weitere Projektverlängerung gewährt werden.

Das DHW fördert neben der Quartiersentwicklung auch Personalstellen in vielen weiteren Themenfeldern, wie z. B. für soziale Maßnahmen im Bereich Kinder, Jugendliche und Erziehung in der Familie oder Angebote, die selbstbestimmtes Altern ermöglichen.

Deutsche Postcode Lotterie

Die Deutsche Postcode Lotterie fördert Projekte von gemeinnützigen Organisationen in ganz Deutschland aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt. Die Förderoptionen der Postcode Lotterie sind unterteilt in drei Bereiche, die sich nach den maximalen Fördersummen (max. 30.000 Euro, max. 100.000 Euro und max. 250.000 Euro) gliedern. Es können dabei auch Personalkosten für Projekte gefördert werden.

Bei der Kostenaufstellung ist die Zusammensetzung der Personalkosten, wie z.B. die Anzahl der Mitarbeitenden, die Stundenanzahl bzw. der Stundensatz, die Gehaltseinstufung, anzugeben. Bei höher summierten Projekten fördert die Postcode Lotterie Personalkosten mit max. 50% zur beantragten Fördersumme.


Unser Beratungsangebot:


Fördermittel von Stiftungen und Medienfonds

Hertie-Stiftung

Die Hertie-Stiftung ist sowohl fördernd als auch operativ tätig und fördert Projekte im Rahmen ihrer definierten Ziele (Erziehung zur Demokratie, Förderung neurowissenschaftlicher Erkenntnisse und Europäische Integration). Dabei legt sie vor allem Wert auf modellhafte und innovative Vorhaben, für die sie insbesondere Anschubfinanzierungen auf die Dauer von max. fünf Jahren leistet. 

Aus den bewilligten Personalmitteln sind die Vergütungen für Mitarbeitende einschließlich der Personalnebenkosten (z.B. Arbeitgeberanteile der gesetzlichen Sozialversicherung) zu finanzieren. 

Ikea-Stiftung

Der Zweck der Ikea-Stiftung bezieht sich auf die Förderung von Wohnen und Wohnkultur. Der Schwerpunkt der Stiftungsaktivitäten liegt dabei auf der Unterstützung von Projekten für Kinder und Jugendliche und der Verbraucheraufklärung. 

Aus den Richtlinien der Stiftung geht hervor, dass die einzelnen Kostenpunkte, auch die der Personalkosten, im Kostenplan bei der Antragstellung genauer aufgeschlüsselt werden sollen. Sie sind entweder einzelnen Arbeitsphasen zuzuordnen oder als Teilbereiche/Positionen auszuweisen.

Stiftung RTL - Wir helfen Kindern e. V.

Ziel des „Stiftung RTL - Wir helfen Kindern e.V.“ ist die Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge sowie die Unterstützung notleidender Kinder und Jugendlicher. Unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ sollen die Lebensperspektiven von bedürftigen Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessert werden. Hierfür unterstützt die „Stiftung RTL – Wir helfen Kindern e. V.“ ausgewählte Kinderhilfsprojekte in Deutschland und der ganzen Welt - im Jahr 2020 mit mehr als 10,7 Millionen Euro.

Zur Umsetzung zahlreicher Förderprojekte sind auch Personalkosten förderfähig. Allerdings achtet die RTL-Stiftung darauf, dass nur Personalkosten übernommen werden, die unmittelbar den Kindern im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks zu Gute kommen. 

Herzenssache e.V.

Als Kinderhilfsaktion setzt sich Herzenssache dafür ein, dass benachteiligte Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland Unterstützung und Hilfe erfahren. Seit Vereinsgründung 2000 von Herzenssache e.V. konnten rund 1.300 Hilfsprojekte gefördert werden. Unter anderem sind auch Personalkosten als mehrjährige Hilfe förderfähig. Zur richtigen Kalkulation der im Projekt veranschlagten Personalkosten hat der Verein einen Leitfaden auf seiner Webseite. Hier wird bspw. erläutert, dass die zu beantragenden Personalstellen mit Qualifikation und Tarif angegeben werden müssen. Falls eine Stelle geteilt wird, sollen auch die Stellenanteile aufgeführt sein. Eine Besonderheit bei diesem Förderpartner ist zudem, dass die Stelleninhaber:innen ihren ersten Wohnsitz in einem der drei Förder-Bundesländer haben müssen. 

Robert Bosch Stiftung

Die Robert Bosch Stiftung ist in drei Fördergebieten (Gesundheit, Bildung und Globale Fragen) aktiv und will dadurch gesellschaftliche Themen frühzeitig aufgreifen, um beispielgebende Lösungen für die Zukunft entwickeln zu können. Die Stiftung ermöglicht die Förderung von Personalkosten. Nachzuweisen sind diese unterschiedlich, je nach Stellenumfang. Im Rahmen ihres Internetauftritts gibt die Robert Bosch Stiftung Hilfestellungen für Projektpartner zur Abrechnung der geförderten Stellenanteile.

E.ON Stiftung

Die E.ON Stiftung fördert Projekte im Themenfeld Energie und Gesellschaft. Der Schwerpunkt der Stiftungstätigkeit liegt im Ruhrgebiet, sie ist aber auch überregional tätig. Zur Unterscheidung der Kostenarten bei einer Antragstellung gibt die Stiftung klar vor, wie welche Positionen dargestellt werden müssen. So definiert sie Personalkosten als Ausgaben für Personen, die in einem Beschäftigungsver-hältnis mit dem Veranstalter beziehungsweise Projektinitiator stehen. Zu den Angaben gehören auch die Berechnungsgrundlagen wie Stunden, Monate, Vergütung und Tarifgruppe. 

Alternative Zuschussmöglichkeiten der Sozialgesetzbücher

Neben den klassischen Optionen des Fördermarkts im gemeinnützigen Bereich bieten auch die Sozialgesetzbücher in Deutschland spannende Refinanzierungsmöglichkeiten für Personalkosten. Lesen Sie in diesem Abschnitt Beispiele für Gesetzesgrundlagen, mit denen Sie als gemeinnützige Organisation Zuschüsse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einwerben können. 

Zusätzliches Pflegepersonal nach § 8 Abs.6 SGB XI

Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen gibt es die Möglichkeit Vergütungszuschläge zur Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen nach § 8 Absatz 6 SGB XI zu beantragen. Refinanziert werden die tatsächlich nachweisbaren Aufwendungen: das Brutto-Arbeitsentgelt einschließlich Zusatzzahlungen sowie die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.

Voraussetzung für die Gewährung eines Vergütungszuschlags ist, dass die Pflegeeinrichtung über neu eingestelltes oder über Stellenaufstockung erweitertes Pflegepersonal verfügt, das über das Personal hinausgeht, das die Pflegeeinrichtung nach der Pflegesatzvereinbarung gemäß § 84 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 SGB XI vorzuhalten hat. Das zusätzliche Pflegepersonal muss zur Erbringung aller vollstationären Pflegeleistungen vorgesehen sein, und es muss sich bei dem Personal um Pflegefachkräfte handeln. Die vollstationäre Pflegeeinrichtung kann auch für die Beschäftigung zusätzlicher Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Sozialbereich sowie von zusätzlichen Pflegehilfskräften, die sich in der Ausbildung zur Pflegefachkraft befinden, einen Vergütungszuschlag erhalten (zusätzliches Pflegepersonal).

Beobachten Sie zu diesem Thema auch unbedingt die aktuellen Gesetzeslagen. Oftmals gibt es Änderungen in den verschiedenen Sozialgesetzbüchern, aus denen sich wiederum neue Möglichkeiten für die Sozialwirtschaft - besonders mit Blick auf den Fachkräftemangel - ergeben können. 

Eingliederungszuschuss bei Neueinstellung von Arbeitslosen

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die berufliche Eingliederung von Personen, deren Vermittlung erschwert ist, wie zum Beispiel aufgrund von fehlendem Schulabschluss oder auch Sprachbarrieren. In welcher Höhe und für welchen Zeitraum ein Eingliederungszuschuss gezahlt werden kann, ist in jedem Einzelfall von der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter vor der Einstellung zu prüfen. Der Eingliederungszuschuss kann bis zu 50 % des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts betragen. Es wird in der Regel das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das ein Arbeitgeber tatsächlich zahlt. Sein Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird in pauschalierter Form berücksichtigt. Die Förderdauer kann bis zu zwölf Monate betragen. In bestimmten Fällen ist auch eine längere und/oder höhere Förderung möglich, zum Beispiel wenn beim Arbeitnehmenden eine Behinderung oder ein Mindestalter von 50 Jahren vorliegt.

Es wird grundsätzlich erwartet, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer auch über die Förderdauer hinaus – also ohne Förderung – weiterbeschäftigt wird. Die sogenannte „Nachbeschäftigungszeit" entspricht in der Regel der Förderdauer; sie beträgt längstens zwölf Monate.

SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende: § 16e Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Arbeitgeber können nach §16e SGB II für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen (in der Regel ab 15 Wochenstunden) von Menschen, die mind. zwei Jahre arbeitslos sind und trotz Aktivierung vom Jobcenter bislang nicht in Arbeit vermittelt werden konnten, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass ein Arbeitsverhältnis für die Dauer von mindestens zwei Jahren vereinbart wird. Der Zuschuss wird in den ersten beiden Jahren des Bestehens des Arbeitsverhältnisses geleistet. Er beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 % des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und im zweiten Jahr des Arbeitsverhältnisses 50 %. 

Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende

Über § 16i SGB II können von Arbeitgeberseite her für die Beschäftigung von zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (mind. sieben Jahre arbeitslos) Zuschüsse zum Arbeitsentgelt in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Für die Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt können in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 %, im dritten Jahr des Arbeitsverhältnisses 90 %, im vierten Jahr 80 % und im fünften Jahr noch 70 % der Personalkosten bezuschusst werden.
Zusätzlich können auch hier Kosten für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching der neuen Mitarbeiterin bzw. des neuen Mitarbeiters übernommen werden, was dabei unterstützt, sich in den Arbeitsalltag und das Unternehmen zu integrieren. Wenn der neue Mitarbeitende dann während der Beschäftigung an einer Weiterbildung teilnimmt, werden diese Kosten ebenfalls übernommen.

Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Blogartikel Förderung von Personalkosten durch die Jobcenter – eine unterschätzte Möglichkeit.


Unsere Fachbücher und Tools:

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So bekommen Sie Durchblick im Förderdschungel 

Das Potenzial des Fördermarkts ist groß! Doch wie finden Sie auch für Ihr Projekt den passenden Förderpartner zur Refinanzierung der benötigten Personalkosten? Machen Sie eine fundierte Recherchearbeit. Praxistipps und Hinweise zur Vorgehensweise finden Sie in unserem Blogartikel zur Fördermittelrecherche. Planen Sie Ihre Suche gut, damit Sie sich bei der Vielzahl der Möglichkeiten des sogenannten Förderdschungels nicht verlieren. Zur Unterstützung bietet Förderlotse verschiedene Werkzeuge in Form von Fachbüchern und Online-Tools an. So zum Beispiel den Fördermittelführer Online: ein Online-Verzeichnis mit den wichtigsten Zuschussquellen und mit vielen Vorteilen wie Favoriten, Kommentarfunktion, u. Ä.. Der Fördermittelführer Online ist das zentrale Fördermittelverzeichnis zur Recherche und die ideale Infoquelle, um den Überblick über den Fördermarkt zu behalten. 

Und jetzt sind Sie gefragt. Was sind Ihre Erfahrungen bei der Fördermittel-Akquise von Personalkosten? Mit welchen Förderpartnern gab es eine gute Zusammenarbeit? Über welche Besonderheiten können Sie bei der Beantragung von Personalkosten berichten. Wir freuen uns über Ihre Beiträge im Kommentarbereich. 


Unser neues Online-Seminar zum Thema Personalkostenförderung:


  • ESF Plus INQA-Coaching – Unterstützungsangebot zur Fachkräftesicherung

    Über die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) können Unternehmen und Organisationen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Unternehmenskultur begleitet werden, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht. Es gibt verschiedene Angebote der Beratung und Unterstützung, die gerade auch in Bezug auf Personalentwicklung und Fachkräftesicherung in gemeinnützigen Organisationen interessant sind und das Budget entlasten.
    Weitere Infos zum Coachingangebot finden Sie hier: https://inqa.de/

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    Marlene Schmitz

    Über den Autor/die Autorin

    Redakteurin, Dozentin und Beraterin, zertifizierte Fördermittelmanagerin, Sozialmanagerin B. A., über 12 Jahre Erfahrung im Fundraising- und Fördermittelbereich, Referentin und Lehrbeauftragte



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